Verehrte Gemeindemitglieder!
Jeden Abend nach meiner Tagesverrichtung leere ich meinen Postbriefkasten. Nun habe ich darin vor zwei Wochen eine förmliche gelbe Zustellung aus einem anderen Bundesland vorgefunden. In dem Schriftstück werde ich von einem Fachdienst unterrichtet, dass ich einen neunjährigen Sohn habe. Die Mutter des Kindes habe mich als dessen Vater angegeben und ich werde aufgefordert, diese Vaterschaft anzuerkennen.
Dann habe ich einige Tage gebraucht bis ich die Anschrift und die Telefonnummer der Dame herausgefunden hatte und habe mich bei ihr telefonisch gemeldet. In diesem Telefonat hat sch herausgestellt, dass wir uns damals tatsächlich kannten und Verkehr miteinander hatten. Wieso ich erst jetzt über das Kind unterrichtet werde, wollte sie mir jedoch nicht erklären und teilte mir hingegen mit, dass sie keinen neuen Kontakt zu mir haben möchte und auch nicht, was das Kind betrifft.
Nun bin ich natürlich etwas irritiert. Ich soll die Vaterschaft anerkennen und wahrscheinlich auch Unterhalt für das Kind bezahlen. Doch das Kind sehen soll ich nicht. Die Dame ist inzwischen verheiratet und ihr Ehemann habe die Vaterrolle für das Kind eingenommen. Das Kind weiß von mir noch nichts.
Was soll ich jetzt nur machen?
Ich habe meinen Anwalt gefragt. Der hat sehr viel über Gesetze und Rechte erzählt. Ich kann meine Vaterschaft freiwillig anerkennen oder sie feststellen lassen. Dann erst kann ich Umgang- und Sorgerecht beantragen. Wie und ob steht aber in den Sternen. Wenn die Dame sich da querstellt, kann das eine sehr aufwendige Angelegenheit werden. Jedenfalls wird es nicht ohne Gericht gehen und auch dafür werde ich einiges bezahlen müssen.
Ich würde mich wirklich sehr über hilfereiche Ratschlagungen aus dieser Gemeinde freuen.
Herzliche Grüßungen
HeinrichB
Hi,
wie gesprächsbereit war die KM denn am Telefon? Bevor du irgend etwas unterschreibst würde ich in dieser Situation auf einem Vaterschaftstest bestehen - das geht kostengünstig oder superteuer.
Die günstige Variante: KM stimmt zu, ihr macht den privat, wisst danach bescheid und du kannst gegebenenfalls die Vaterschaft anerkennen.
Die sauteure Variante: Das ganze läuft übers Gericht.
Wie stellt die gute sich das denn vor? Du sollst jetzt nach ihren Vorstellungen wohl zahlen, aber das Kind nicht kennenlernen?
Welcher Art war denn deine Beziehung zu ihr, gabs da was längeres oder war das eine einmalige Sache?
LG
Nadda
Hallo,
genauso wie Nadda würde ich in diesem Fall auf einem Vaterschaftstest bestehen. Beim JA, vermutlich kommt der Brief vom JA, könntest Du auch nach den Umständen fragen und um Vermittlung bitten, schliesslich ist die Situation nicht ganz einfach.
Wie gedenkt denn die KM dem Kind die Situation zu erklären?
Wieviele Kilometer liegen denn zwischen Deinem und dem Wohnort Deines Kindes? Wenn Du der Vater bist und zahlen sollst, dann hast Du auch ein Umgangsrecht und bei einem nicht so kleinen Kind kann man da einiges regeln.
Außerdem, wenn der Ehemann faktisch schon der Vater ist und Du eigentlich überhaupt keinen Kontakt hast, könntest Du auch über eine Adoption des Kindes durch den Ehemann nachdenken.
VG Susi
Moin Heinrich,
[...] könntest Du auch über eine Adoption des Kindes durch den Ehemann nachdenken.
... und den Gedanken gleich wieder streichen.
Die Herrschaften werden Dich nicht ausfindig machen, um Dich dann gleich wieder von jeglichem Schadensersatz freizusprechen.
Aktuell bist Du nicht der Vater, insofern hättest Du mit einer Adoption nichts zu tun.
Die günstige Variante: KM stimmt zu, ihr macht den privat, wisst danach bescheid und du kannst gegebenenfalls die Vaterschaft anerkennen.
Das solltest Du ihr in der Tat vorschlagen.
Stimmt sie dem nicht zu, dann solltest Du Dich verklagen lassen.
Hier freiwillig ein Kind zu finanzieren, welches unter Umständen nicht Deines ist, steht in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Vaterschaftsfestellungsverfahrens.
Gruß
United
Was soll ich jetzt nur machen?
Hallo HeinrichB,
der von den Vorrednern besagte Gentest, ob freiwillig oder angeordnet, ist ohne Frage notwendig. Bezüglich der übrigen Gesamtsituation würde ich ein freundliches Schreiben an die Mutter senden und um Aufklärung bitten.
Etwa so:
"Nachdem ich nun von der Existenz deines Sohnes und meiner möglichen Vaterschafft erfahren habe, indem ich vom Jugendamt zur Anerkennung der Vaterschaft aufgefordert worden bin, bitte ich Dich höflich, mir einmal eine verständige Erklärung über den bisherigen Zeitablauf und deine Vorstellungen mitzuteilen. Sollte weiter auf einer Anerkennung bestanden werden, wäre es sicherlich unumgänglich, die Abstammung mit einem Gentest zu klären. Ich denke, Du hast dafür Verständnis und bitte Dich, darin einzuwilligen und um zeitnahe Beantwortung. Das Schreiben des Jugendamtes füge ich zu Deiner Kenntnis bei. Für den Fall, dass ich tatsächlich der leibliche Vater bin, würde ich gerne auch erfahren, welche Vorstellungen Du hast. Ich bin auch gerne bereit, telefonisch oder persönlich zu sprechen."
Für den Fall, dass Du dich als Vater herausstellen solltest, finde ich die Frage nach einer Adoption durch den Ehemann der Mutter nicht so abwegig. Natürlich sind die Bedenken von United nicht von ungefähr, warum Du erst jetzt davon erfährst bzw. man dich erst jetzt ausfindig gemacht hat. Schadensersatz ist in diesem Zusammenhang wohl ein Schreibfehler, gemeint von United ist wohrscheinlich der etwaige Anspruch auf Unterhalt.
Letztendlich wirst Du entscheiden müssen, wie Du deine Vaterrolle im Falle eines positiven Gentest gestalten willst und für eine solche Entscheidung wirst Du jedenfalls noch sehr viel mehr Informationen über die Familiensituation brauchen, um eine vernünfte Grundlage für deine Entscheidung zu finden. Da würde ich jetzt nichts vorschnell übers Knie brechen und mir reichlich Zeit lassen, deine jetzt verständlicherweise völlig durcheinander geratenen Gefühle auszubalancieren. So eine Botschaft ist ja auch sehr außergewöhnlich. Du bist neben der Überraschung wahrscheinlich auch sehr gespannt mehr über deinen Sohn zu erfahren. Das ist absolut verständlich. Doch wenn dein Sohn von deiner Existenz noch überhaupt nichts weiß, ist es umso wichtiger, dass Du dich mit Mutter trotz aller Verletztheit, dass Du von deinem Sohn erst jetzt erfährst, auch in Zukunft gut verständigen kannst. Pass also auf, dass Du nicht vorschnell Geschirr zerdepperst, was Du später nur noch sehr schwer wieder zusammenbekommst.
Gruß
Hallo Bastian,
der Begriff Schadensersatz kann durchaus richtig sein.
Zum einen geht es um zukünftigen KU.
Zum anderen kann derjenige, der bisher (weil er dachte Vater zu sein und dies auch anerkannt hatte oder durch Geburt in eine Ehe hinein rechtlich war) KU geleistet hat diesen finanziellen Schaden sich durch den tatsächlichen Vater ersetzten lassen. Allerdings nur in geleisteter Höhe und gedeckelt durch den sich aus der Leistungsfähigkeit des tatsächlichen Vaters.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Midnightwish,
ich bin mir nicht sicher. Klingt für mich etwas ungewöhnlich, weil der TO ja höchstwahrscheinlich schuldlos wegen der fehlenden Kenntnis ist. Zahlungsansprüche müssen doch eigentlich ein Schuldverhältnis voraussetzen.
Ist Unterhalt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Anspruchsstellung fällig?
Beispielsweise bekommt man von einer Unterhaltsvorschusskasse "Rechtswahrungsanzeigen", soweit der Unterhaltsanspruch des Kindes wegen geleisteter Unterhaltsvorschüsse auf das jeweilige Bundesland übergegangen ist. Das machen die Jugendämter wohl nicht zum Spaß, sondern zur Rechtswahrung.
Einen Schadensersatzanspruch für in der Vergangenheit geleisteten Unterhalt vermag ich nicht zu erkennen. Auch nicht, wenn ein Leistungsträger, soweit er die Zahlungen denn belegen kann, den tatsächlichen biologischen Vater oder dessen Existenz nicht kennt und insoweit im Irrtum war. Denn jedenfalls hätte er ja die Gelegenheit gehabt, seine Zahlungspflicht durch Feststellung der Abstammung bzw. Anfechtung klären zu lassen.
Scheint eine komplizierte Sache zu sein.
Gruß
P.S.
Würde mich mal grundsätzlich interessieren, wie sich die Behörden (Jugendamt etc.) verhalten, wenn man als Mutter keinen Vater angibt, so nach dem motto, war im Urlaub im fernen Land und hatte einen OneNightStand und kenne die Identität des Sexpartners nicht. Vielleicht mal ein Klönschnack im Cafe darüber.
Hallo,
naja, die Situation hängt von vielen Dingen ab. Im vorliegenden Fall ist ja nicht davon auszugehen, dass der KV etwas "von seinem Glück" gewußt hat. In diesem Fall sehe ich Ansprüche für die Vergangenheit als schwer durchsetzbar, aber es geht schon
siehe http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-26863/kuckuckskinder-das-leiden-der-maenner-koennen-scheinvaeter-schadenersatz-verlangen-wenn-sie-jahrelang-zu-unrecht-gezahlt-haben_aid_796817.html und das Urteil https://openjur.de/u/74972.html .
KM muss mögliche Väter angeben http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=58529&pos=0&anz=1 .
Möglich ist es schon.
VG Susi
Hi,
hier ein Urteil des BGH und der § der den Ansprüchen zugrunde liegt
Dabei scheint es auch keine Rolle zu spielen welche Beweggründe die KM aufführt. Und ja, ungewöhnlich ist es sicher, gefühlt auch nicht wirklich fair. Abhilfe wohl nur, entweder peinlichgenau auf eigene Verhütung zu achten oder rechtzeitig nachfragen, ob ein Kind geborten wurde 😉
Zum deiner anderen Frage kannst du ja was im Cafe aufmachen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Heinrich,
Was soll ich jetzt nur machen?
Die Rolle, die Dir Deine liebe Ex-Bekanntschaft zugedacht hat, ist der des Zahlesels. Wahrscheilich braucht sie Geld.
Als (potentieller) Vater sollst Du aber draußen bleiben.
Keine überhasteten Aktionen. Dass Du zum Anwalt gerannt bist, ist eigentlich zur Zeit rausgeschmissenes Geld. Die wollen
was von Dir, nämlich ne Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennung, danach kommt dann direkt postwendend die Aufforderung
an Dich, Dein Einkommen offenzulegen, um den KU berechnen zu können, anschließend erfolgt die Titulierung. Also kannst Du Dich
auch erstmal zurücklehnen und abwarten und schauen, was weiter passiert.
Zur Unterschrift kann Dich keiner zwingen, die Vaterschaft kann aber gerichtlich festgestellt werden. Wenn Du dann der Vater bist,
trägst Du die Kosten, wenn Du es nicht bist, zahlst Du nichts.
Was ist denn dieser obskure Fachdienst, von dem das Schreiben kam? Ist das was amtliches? Wer genau hat Dich aufgefordert, die Vaterschaft
anzuerkennen? Klär das bitte erstmal.
Besteht die Möglichkeit, dass Du der Vater bist, biete an, dass Du mit einem Vaterschaftstest einverstanden bist.
Und keinesfalls ohne Rüchsprache hier etwas unterschreiben.
LG,
Mux
Edit: Fehler und Satzergänzung
Und keinesfalls ohne Rüchsprache hier etwas unterschreiben.
Und keinesfalls einen Vaterschaftstest machen (lassen), bei dem Du nicht alle Schritte, von der Probenahme bis hin zum Eintüten und Proben verschicken, überwachen kannst...
VG WH
Moin,
Willst Du denn Dein Kind überhaupt kennen lernen?
Willst Du Vater sein?
Hast Du das für Dich schon geklärt?? Sollte doch mal die vordergründigste Frage sein.
Davon hängt ein Stück weit Deine künftige Strategie ab.
Also ich könnte es nachvollziehen, wenn Du es ablehnst Vater zu sein.
Ob man zu einem neunjährigen Kind unter diesen Voraussetzungen eine entsprechende Beziehung aufbauen kann???? Who knows??
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
naja, die Situation hängt von vielen Dingen ab. Im vorliegenden Fall ist ja nicht davon auszugehen, dass der KV etwas "von seinem Glück" gewußt hat. In diesem Fall sehe ich Ansprüche für die Vergangenheit als schwer durchsetzbar, aber es geht schon
siehe http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-26863/kuckuckskinder-das-leiden-der-maenner-koennen-scheinvaeter-schadenersatz-verlangen-wenn-sie-jahrelang-zu-unrecht-gezahlt-haben_aid_796817.html und das Urteil https://openjur.de/u/74972.html .
KM muss mögliche Väter angeben http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=58529&pos=0&anz=1 .Möglich ist es schon.
VG Susi
Das war 2008. Da würde mich ja schon interessieren, was das OLG Celle draus gemacht hat. Offenbar aber nix... https://dejure.org/dienste/lex/BGB/1712/1.html
Verehrte Gemeindemitglieder,
recht vielen Dank für die vielen Ratschlagungen.
Ich kann es immer noch kaum glauben, in welchen Schlamassel ich reingeraten bin.
Die Postbriefsendung kommt vom Fachdienst Jugend und Familie für Beistandschaften.
Darauf werde ich mit Postbriefeinschreibung antworten, davon auszugehen, die geforderte Anerkennung zur Zeit nicht erklären zu können, weil ich die Existenz des Kindes bis zum Eingang nicht kannte und die Abstammung des Kindes nicht rechtswirksam nachgewiesen ist.
Die Dame, die meint, ihr Kind stamme von mir ab, wahrscheinlich auf Unterhalt abzielend, war und ist nicht im geringsten Gesprächsbereit. Das fernmündliche Gespräch hatte nur wenigen Minuten gedauert und ist von ihr nicht sehr schön beendet worden.
Die Entfernung der Wohnorte sind nach meiner Googelung etwa 200 Kilometer. Meine Freundin, das ist die aller weltbeste Freundin, hat mich überzeugt, dort nicht hinzufahren.
So tief ich auch in mich reinhorche. Ich kann wirklich kein Gefallen in mir finden, plötzlich Vater von so einem Sohn zu sein. Eher würde ich mit der aller weltbesten Freundin ein Baby adoptieren.
Wenn ich der Vater sein sollte, muss ich meine Haltung natürlich gewaltig überdenken. Im Moment jedoch ist meine Strategie, hoffentlich nicht der Vater sein zu müssen. Ich bitte um Verständnis.
Wahrscheinlich würde ich auf ein Kennenlernen mit einer erfahrenen Umgangsbegleitung bestehen, sodass "mein" Sohn Gelegenheit erhält, "seinen" Vater kennenzulernen.
Doch ob es das richtige für ein Kind in seinem Alter wäre, einen solch tragischen Einschnitt in seinem jungen Leben zu haben, davon noch überhaupt nicht überzeugt. Da gehen die Meinungen wohl auch auseinander.
Herzliche Grüßungen
HeinrichB
Moin Heinrich,
ich denke mal den Schock kann jeder nachvollziehen. Was bei solchen KMs im Kopf vor 9 Jahren (bis zum Besuch des Jugendamts) vorgeht, bleibt wohl für alle hier ein Rätsel.
Ich kann wirklich kein Gefallen in mir finden, plötzlich Vater von so einem Sohn zu sein
Hier solltest / musst Du vielleicht auch umdenken. Hast Du schon mal diese Sendungen über vermisste Eltenteile gesehen? So sehr man solche Formate im Privatfernsehen auch kritisieren kann: Deutlich wird eigentlich fast immer, dass die Frage nach dem biologischen Vater (egal wie lange die Zeugung zurückliegt) von tiefer Bedeutung für die Betroffenen ist.
Klar, die Jahre kann man nicht wiederholen. Trotzdem hast Du (wenn es sich wirklich so darstellt) damals mit einer kurzen Bekanntschaft Sex ohne eigene Verhütung gehabt und somit kannst Du dich auch jetzt nicht dieser Verantwortung entziehen. Das dies natürlich auch auf Eure Partnerschaft Einfluß haben kann (und sicherlich schon wird) ist klar und kann sicherlich nur durch viele Gespräche geklärt werden.
Man kann nur für alle Beteiligten hoffen, dass sich das Ganze doch als "falscher Alarm" herausstellt. Die Motivation der KM zu diesem Schritt bleibt aber nebulös. Hat sie den in dem Telefongespräch geäußert, was sich jetzt im Jahre 2014 zu 2005 geändert hat? Gruß Ingo
Hallo Heinrich,
ich kann das total nachvollziehen, dass Du jetzt nicht vor Freude in die Hände klatscht, dass Du schon seit langer Zeit Vater bist ohne das zu wissen.
Ich denke, der Schock sollte sich erst mal legen. Und das braucht auch sicher Zeit. Dann würde ich auch "logisch" vorgehen. Die Vaterschaft auf jeden Fall klären lassen und dann ggf. mit dem Gedanken auseinander setzen, wie Du zur Kontaktaufnahme stehst. Entwickelt sich eine Neugier, wie das Kind aussieht, ob es Gemeinsamkeiten mit Dir hat? Entsteht das Bedürfnis, das Kind wissen zu lassen, dass Du von ihm nichts wusstest? Vielleicht ist das ein ganz netter kleiner Kerl, den Du tatsächlich ins Herz schließt.
Ich würde mir für den Jungen wünschen, dass Du ihn nicht partout aus dem Leben blockst. Wenn Du vielleicht auch begründet durch das Verhalten der Mutter momentan keinen Kontakt wünschst, würde ich ggf. im Jugendamt einen Brief hinterlegen, den er nach Volljährigkeit erreicht und in dem Du ihm schilderst, wie Du von ihm erfahren hast, dass Du ggf. auch sein Leben nicht durcheinander bringen wolltest, aber für seine Fragen immer offen sein wirst, wenn er das Bedürfnis hat, etwas zu klären.
Was genau in so einer Situation richtig oder falsch ist, das kann niemand wissen. Ich würde ggf. auch Beratungen in Anspruch nehmen, denn die Situation ist ja schon auch seelisch belastend.
Jedenfalls finde ich es legitim, dass Du innerlich erst mal ausgebremst reagierst. Es fehlen ja 9 Jahre gemeinsamer Biografie und die startet nun mal bei so einer Botschaft nicht einfach aus dem Nichts.
Dennoch solltest Du bedenken, dass das Kind noch mehr Opfer ist als Du und momentan nicht mal die Möglichkeit hat zu entscheiden, was es selbst für richtig und gut hält. Deshalb meine Bitte: Nimm Dir Zeit und versuche dem Kind eine kleine Hand zu reichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Slycite,
hat die Mutter der geforderten Anerkennung schon urkundlich zugestimmt?
Wie die Bezeichnung"Zustimmung" bereits sagt, wird dabei einer vorliegenden Erklärung, in diesem Fall der Vaterschaftsanerkennung, zugestimmt. Solange keine Erklärung vorliegt, gibt es auch nichts wozu die KM urkundlich zustimmen könnte. Deine Frage kann also mit Nein beantwortet werden.
Beste Grüße,
schultze
Deine Frage kann also mit Nein beantwortet werden.
Moin Schultze,
nein, kann sie nicht.
Denn die Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft kann vor der Anerkennungserklärung des Vaters erfolgen, nämlich schon vor der Geburt des Kindes (vgl. §§ 1594 Abs.4, 1595 Abs.3 BGB).
LG Thomas
Hallo Slycite,
Denn die Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft kann vor der Anerkennungserklärung des Vaters erfolgen, nämlich schon vor der Geburt des Kindes (vgl. §§ 1594 Abs.4, 1595 Abs.3 BGB).
Ja natürlich kann die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt erfolgen. Und zwar genau dann, wenn der Vater diese Anerkennungserklärung bereits vor der Geburt abgegeben hat. Dann kann die Mutter natürlich auch bereits vor der Geburt zustimmen. Liegt keine Anerkennung durch den Vater vor kann die Mutter auch zu nichts zustimmen. Hier besteht kein Unterschied ob vor oder nach der Geburt. Entscheidend ist, dass die Anerkennung vorliegt. Eine Anerkennung der Vaterschaft durch den TS liegt nach seiner Auskunft nicht vor. Somit gibt es auch nichts wozu die KM zustimmen könnte.
Womit wir wieder bei
Deine Frage kann also mit Nein beantwortet werden.
wären
Beste Grüße,
schultze
