Leiharbeit = ein Ve...
 
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Leiharbeit = ein Verstoß gegen die Unterhaltsverpflichtung

 
(@PhoeniX)

Moin

Wie weltfremd muß ein Richter sein um >so ein Urteil< in die Welt zu blasen??

Ein ausgebildeter Kfz-Mechaniker darf sich im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtung und daraus resultierender Verpflichtung zu angemessenen Erwerbsbemühungen nicht mit der Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma zufrieden geben.

Diesen Satz werde ich meinem Kollegen mal mit auf den Weg geben. Er ist Airbrush-Techniker und hat lange Zeit in Spanien gelebt. Aufgrund von Ereignissen die ich hier nicht näher erläutern möchte, sah er sich gezwungen seine Existens dort aufzugeben.

Zurück in Deutschland erst mal Harz IV. Dann ist er über eine Leiharbeitsfirma einer Abbruchfirma zugeteilt worden, die in der Stadt ein altes Industriegebäude abriß. Er durfte Eisen aus dem gebrochenden Schutt sammeln (Monatliches Netto 750€). Dort gab er die Stelle auf um bei uns in der Firma als Glasreiniger (Fensterputzer) mit einem höheren Lohn anzufangen. Da es eine kleine Firma ist wurde seine Arbeitszeit gestaffelt. 1. Monat 400€ Basis 2. Monat Gleitzeit (800€) 3.Monat Festeinstellung (1200-1400€).  Es war schriftlich dokumentiert das er schon im zweiten Monat einen höheren Lohn erziehlen würde als bei der Zeitarbeitsfirma. Trotzdem wurden Ihm die Aufstockung von Harz IV gekürzt, weil er ja absichtlich für einen Monat weniger verdient hat.

Auch er ist Unterhaltspflichtig für 1x Ex-Frau mit Kind (sind jetzt auch in Deutschland) 1x Zweitfrau mit einem Kind.

Wenn ich jetzt oben genanntes Urteil zur Hand nehme:
Er hat sich Unterhaltsrechtlich doch koreckt verhalten und hat eine besser verdienende Stelle angetreten. Somit war er doch gezwungen die neue Stelle anzutreten und das Amt hätte gar nicht kürzen dürfen, weil die Unterhaltspflicht obsiegt.

Auch darf er sich jetzt nicht ausruhen sondern muß sich eine Stelle suchen, in der er so viel verdient, wie er als Airbrush-Techniker verdienen würde, bzw muß eine Stelle als Airbrush-Techniker suchen (mit 30 Bewerbungen pro Monat bei 9 Firmen die in Deutschland diesen Arbeitsplatz anbieten).

Seh ich das jetzt richtig?? :knockout: :knockout:

Sorry aber darum geht es mir eigentlich nicht, sonnst hätte ich es ins Unterhaltsrechtsforum gesetzt.

Also:

Ein ausgebildeter Kfz-Mechaniker darf sich im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtung und daraus resultierender Verpflichtung zu angemessenen Erwerbsbemühungen nicht mit der Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma zufrieden geben.

und

Mit der im Juni 2006 gefunden Arbeitsstelle darf er sich im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtung nicht zufrieden geben; die Beschäftigung bei Leiharbeitsfirmen gehört nach den Erfahrungen des Beschwerdegerichts zu den am schlechtesten bezahlten Tätigkeiten überhaupt.

Wie weltfremd können eigentlich Richter sein? Viele können froh sein wenn sie überhaupt eine Stelle bekommen. Ich 29 gelehrnter Industriemechaniker für Maschinen und Systhemtechnik mit Erfahrungen als Konstrucktionsmechaniker und Monteur (In- und Ausland) für Fenster-Fassaden und Türelementen (z.B. für die Forensische Psychiatrie / Flughafen / etc) kann froh sein hier in der Gegend als Gebäudereiniger arbeiten zu können, da der Markt von Zeitarbeitsschlossern (mit einen Stundenlohn von 5,01 - 8,70€ Brutostunde) überschwemt ist.

Und dann lese ich solche Urteile.  😡

Gruß

Martin

Edit Rechtschreibfehler


Zitat
Geschrieben : 19.01.2008 01:24
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Siehste, bei mir war die Leiharbeitsfirma der Ausweg aus der fiktiven Anrechnung. So spielt das Leben.

Jetzt endlich darf ich so wenig verdienen, wie ich will.  :puzz:

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 18:38