Abschleifen von Zäh...
 
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Abschleifen von Zähnen

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich hab mal ne "dumme" Frage.

Die Kleine meines Mannes hatte gestern einen Zahnarzttermin. Er hat sie dort hingefahren und wartete im Wartezimmer während Mama mit ihr im Behandlungsraum war.
Später hat die Tochter ihm dann gesagt, das der Arzt alle 4 Eckzähne abgeschliffen hat (ja es ist so gut wie der ganze Zahnschmelz weg) und er diese demnächst verblenden wird.
Kann uns jemand sagen welchen medizinischen Nutzen das hat? Aus welchem Grund wird das gleichzeitig bei allen 4 Zähnen gemacht und warum soll sie nun einige Zeit so rumlaufen bis zur Verblendung?

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 12:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Tina,

ich könnte mir vorstellen, dass das Abschleifen deswegen erfolgte, weil die Zähne im Vergleich zu den anderen Zähnen etwas zu lang geraten sind.
Dann hat man oft beim zubeissen/kauen ein Problem, weil man die Zahnreihen nicht richtig zusammenbringt.

Warum das Verblenden später erfolgt? Keine Ahnung. Muss da erst was abheilen oder so?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 12:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Was heisst abschleifen? In der Höhe, an der Vorderseite oder rundum?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.07.2011 13:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

auf der Vorderseite.

In der Höhe hätte ihm ja noch eingeleuchtet, wenn sie beim zubeissen Probleme gemacht hätten.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 14:03
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich kann mir da gar keinen Reim drauf machen. Mir hat man mal erklärt dass bei Kindern die Nerven noch so groß sind, dass man mit dem Abschleifen wartet bis ca. 18 Jahre. Deshalb läuft mein Sohn zB mit einer Zahnecke weniger rum, weil da einfach jetzt noch keine Blende (Krone) draufkann.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 15.07.2011 23:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

Was mir nicht gefällt ist, dass der KV nicht vorher konkret in die Vorbereitung zu diesem Eingriff konsultiert wurde. Dieser Eingriff ist meines Erachtens zustimmungspflichtige von den SR-Berechtigten. Zumal, eine Verblendung kostet Geld, und zwar richtig. Was in Himmels Namen ist der Grund für diesen Eingriff? Sind es Milchzähne oder die Richtigen? Eine Verblendung hält im Schnitt 10 Jahre, oftmals ca. 15. Das gilt quasie für jeden auf den puren Zahn aufbauenden Ersatz. DANN muss man sich was neues einfallen lassen. Und ja, ich habe da mehr als Erfahrung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 16.07.2011 01:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

genau das ist der Punkt. Er war ja mit anwesend und wurde nicht gefragt. Den Arzt hatte er noch nicht sprechen können. Laut Mutter war es als Routinetermin geplant. Die Zustimmung hätte er ohne medizinsiche nGrund auch nicht gegeben und vorher noch einen anderen Arzt befragt, da aus seiern Sicht dieser Eingriff eben nicht angebracht ist.

Ja die Verblendung kostet Geld, aber mit Sicherheit nicht seines. Er hat ja auch nichts bestellt. Es sind bereits die Richtigen. Wäre oberflächlich Karies gwesen aäre es ja einsichtig. Aber auch dann nur beim betroffenen Zahn und nicht bei allen. Aber die Zähne sind gesund. Das einzige was man sagen könnte, aber das gilt für alle ihre Zähne, das sie eben keinen reinweisen Zahnschmelz hat.

Nu ja. Er wird nun erstmal den Arzt schriftlich auffordern zu erklären warum er die Zähne so behandelt hat und waru mdas ohen seien Zustimmung erfolgte.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Themenstarter Geschrieben : 16.07.2011 09:59