Hallo ihr,
Luhnitoon hat in mir die Begierde geweckt.
Also ich habe da so eine nette SA beim JA. Die ist immer sehr forsch und braucht für die Bearbeitung eines Brief auch schon mal 5 Wochen und ich warte immer noch.
Nu habe ich sie auch mal angerufen vor einer Woche und sie sagte mir die Bearbeitung zu. Ich glaube, sie ist überlastet und braucht dringend Unterstützung.
Bei dieser Unterstützung will ich ihr behilflich sein, in dem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde starten möchte.
Allerdings würde ich nicht nur gerne Papier erzeugen sondern meinen heilenden Finger mal in die Wunde legen, und zwar so feste, dass es weh tut. Nun, wie stelle ich das so an? Irgendeiner von euch arbeitet doch in einer städtischen Verwaltung und kann mir mal erzählen, welche Reaktion er in dem Fall nicht sehen wollte.
Oder sollte ich einfach nur die Finger davon lassen, weil ich dann auch nur Papier erzeuge?
Gruss im Vorraus,
Michael
[Editiert am 25/9/2005 von Weisnich]
Hallo Michael !
Also Dein Begehr' kann ich gut nachvollziehen.
Ist halt nur wirklich die Frage, ob es sich rentiert.
Wenn es "nur" darum geht, Dir Luft zu verschaffen, weil Dich die
schleppende Bearbeitung ärgert, wird man das nicht sehr ernst
dort nehmen fürcht ich. Die haben sich mit anderen Dingen
herumzuschlagen.
Und vergiß eines nicht... vielleicht hast Du mal einen "richtigen"
Grund eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen und was wird
dann das Fazit sein ?
Ach das ist bloß der, der sich damals beschwert hat, weil er zu
lange auf Antwort warten mußte... und man wird Dich womöglich
da wo es dann echt drauf ankommt, nicht für voll nehmen.
Auf die paar Blatt Papier, die Du zusätzlich verschwendest.. auf
die kommt es nicht an, aber auf das andere schon.
Heb' Dir deine Kreativität auf... Du bekommst bestimmt noch
bessere Gelegenheiten um Dich auszutoben 😉
LG Marina
Hey!
Du hattest doch schon in dem anderen Topic eine wirklich gute Antwort gegeben... : Krieg mit allen anfangen.. u bringen tut es nur Papier..
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde in deinem geschilderten Fall nur das eine bewirken :
Mehrarbeit für die Verwaltung, hier insbesondere dem direkten Dienstvorgesetzten der SB..und die Mehrarbeit würde in einem Schreiben enden, in dem man dich belehren würde, wann man von einer Nichttätigkeit sprechen würde..und deine Dienstaufsichtsbeschwerde zurückweisen..
Von einem Nichttätigwerden im verwaltungsrechtlichen Sinne spricht man nach 3 Monaten , würde heißen wenn du nach 3 Monaten nichts hören würdest .. z.B. auf ein Antrag oder dergleichen, dann würde man von nicht tätig werden sprechen können..
Aber nicht nach 5 Wochen..
Davon mal abgesehen das auch jedem auf jeglicher Behörde klar ist das eigentlich alle Mitarbeiter völlig überlastet sind..aber auch hier wird leider gespart bei den Behörden..u selbst die Dienststellenleiter kämpfen um jede Stunde die sie haben, das man diesen ihnen nicht auch noch streicht u weiter reduziert..
Ist wohl eher ein allgemeines u bekanntes Problem.
Also das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde solltest du auch lieber erstmal lassen..natürlich ist es dir frei überlassen z.B. mal mit dem Abteilungsleiterein Gespräch zu führen, wenn es regelmäßig so ist das Anträge oder sonstiges immer unendlich lange dauert, bis diese bearbeitet werden.. (eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde hier eher wenig förderlich sein, da sie wie gesagt eh nichts bringt.)
Gruß
Jens
Ein bisschen off-topic...
Kommt immer darauf an, in welche Richtung die arbeiten müssen 😉
Ich hatte am Donnerstag gegen 11.00 Uhr per Fax um Einstellung des UVG gebeten, am Freitag war der Einstellungsbescheid in meinem Briefkasten. Also - am nächsten Tag, nicht Freitag fünf Wochen später 😉
Gruß AJA
Hallo Marina und Jens,
ihr habt recht. Ich sprech vielleicht mal ihre Vorgesetzte an und den Rest lassen wir.
Was mich nur wirklich ärgert, ist, dass alles was ich mit / für den Kurzen erreicht habe, geschehen konnte, trotz der 'Mitarbeit' des JA und nicht wegen.
Die Frau hat wirklich keinen Bock, sich zu bewegen, macht keine Dokumentation, vergisst in den Berichten die Hälfte... es ist zum Haare raufen.
Ich muss immer an die armen Väter denken, die nicht so dreist und gut informiert sind, wie ich. Die werden sich reihenweise von ihr ins Boxhorn jagen lassen.
Tief in mir spüre ich das Bedürfnis, dieser Frau klar zu machen, dass sie ihre Aufgabe nicht wirklich gut macht. Nur wie erkläre ich es meinem Jugendamt?
Aber macht euch keine Sorgen. Ich habe die Bodenhaftung noch nicht verloren. Ich mache keine Sachen nur aus Frust, sondern nur wenn ich davon einen Vorteil habe. Und Klopapier habe ich auch genug (übrigens aus D importiert, weil das in F wirklich nicht taugt).
Im konkreten Fall wäre es einfach schön, wenn ich beim nächsten Gerichtstermin mit der Sicherheit agieren könnte, dass die Sachen vom Jugendamt mit den Empfehlungen des Frauenministeriums übereinstimmen und vollständig sind. Aber...
Gruss,
Michael
Zum Besseren Verständnis, ein Auszug meines Schreibens zum JA Bericht für das Umgangsverfahren (zugegeben, hätte auch von Che sein können):
Nun zu meinen Fragen:
1. Einige Aussagen von ihnen stimmen weder mit meiner Erinnerung noch mit meinen Gesprächsprotokollen überein. Als Beispiel sei hier das Gespräch zur Umgangsvereinbarung genannt. Ein weiterer Punkt wäre aber auch, dass ich nicht das Beisein Dritter bei der Übergabe kritisierte, sondern die Übergabe DURCH Dritte.
Liegt das an unterschiedlichen Wahrnehmungen oder haben sie bei der Dokumentation Details vergessen und ihnen sind diese dann entfallen, oder gibt es andere Gründe für die Unterschiede? Wie kann ich das verhindern?
2. Am 18.05.2005 rief ich sie an, weil die Kindesmutter Termine ohne Begründung ersatzlos streichen wollte. Die Situation war so ernst, dass ich sogar meinen Anwalt einschalten musste.
Sie haben mir damals zugesagt, mit der Mutter Rücksprache zu halten und mir Rückmeldung zu geben. Ich kann ja verstehen, dass sie dann im Nachhinein auf die Rückmeldung verzichteten.
Welchen Grund gibt es, diese, meiner Meinung nach wichtige, Gegebenheit in einem Bericht für ein Gerichtsverfahren, in dem es um den Umgang geht, auszulassen? Wie kann ich es verhindern, dass solche Fakten ggf. erneut ausgelassen werden?
3. Am 08.08.2005 rief ich sie an, um zu erfahren, ob das Gespräch mit der Kindesmutter bezüglich des Umgangsverbots einen Fortschritt erreichen konnte. Wie sie sich erinnern können, habe ich ihnen das Verbotschreiben der Mutter am 25.07.2005 zugefaxt.
Auch hier konnte ich mich damit begnügen, dass sie mich - trotz Zusage - nicht zurückriefen, um mich über die Fortschritte bei Rücksprache mit der Mutter zu informieren.
Allerdings habe ich es nur einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass dieses Verbot Inhalt des Berichts wurde. In dem Gespräch vom 08.08.2005 zeigten sie sich nämlich verwundert über die Tatsache, dass ich unseren Sohn derzeit nicht sehen kann und es ja gut sei, dass ich sie noch angerufen hätte, weil sie gerade den Bericht schrieben.
Was kann ich tun, damit ich, falls es erneut zu Streitigkeiten kommt und sie einen Bericht abfassen müssen, nicht auf Zufall und Glück vertrauen muss, um einen vollständigen Bericht zu erhalten?
4. Schließlich habe ich scheinbar andere Informationen als sie. Das BMJ, der Kinderschutzbund... sagen zum Umgang in dem Alter unseres Sohnes (Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung, Berlin 2005):
"Besuche sollten häufig (wöchentlich oder öfter) sein und können einen halben bis ganzen Tag dauern."
In ihrem Bericht lese ich in der Stellungnahme: "Besuche mit dem anderen Elternteil sollten häufig stattfinden und ca. einen halben Tag dauern" und dann in ihrer Empfehlung:"Die Treffen sollten [...] für den Zeitraum von einigen Stunden durchgeführt werden"
Ich kann verstehen, dass sie in der jetztigen Situation einige Stunden empfehlen, da mir das Kind zuvor wochenlang entzogen wurde. Sie könnten davon ausgehen, dass es sich erst wieder an mich gewöhnen muss.
Wie kann ich aber vermeiden, dass ihre nächste Stellungnahme von den Empfehlungen ihrer übergeordneten Behörde abweicht? Kann ich ihnen helfen die von Renate Schmidt unterzeichneten Empfehlungen in das Jugendamt XXX zu transferieren?
Für ihre Ratschläge bedanke ich mich im Vorraus,
Gruss,
Michael
Hallo Michael !
Ich kann jetzt nur aus dem Bauch heraus antworten, wobei mir da gerade
Punkt 2 besonders wesentlich erscheint.
Ich würde diese Herrschaften schon ziemlich energisch auffordern, ihre
offiziellen Berichte vollständig abzugeben und ihnen klarmachen, daß Du
mangelhafte bzw. fehlerhafte Aussagen als Anhaltspunkt für eine Beschwerde
siehst und dass Du nicht vorhast, Nachlässigkeiten oder Schlampereien, die
zu Deinen Ungunsten sind, zu dulden.
Mehr oder weniger betrifft das auch die Punkte 3 + 4.
Ich geh mal davon aus, daß denen nicht daran gelegen ist, Beschwerden
über sich zu erhalten und vielleicht motiviert das dann doch ein wenig.
Mir ist dabei aufgrund mangelnder Erfahrung allerdings nicht klar, ob die
das als Drohung (isses ja irgendwie auch) auffassen und dann erst recht
pampig reagieren. Aber ich bin schon auch der Auffassung, daß man nicht
alles widerspruchslos hinnehmen sollte.
Vielleicht können andere dazu mehr sagen....
Gruß
Marina
Oops... was war denn das für ein unanständiges Wort, daß ich da verwendet
habe, daß es verklausuliert werden mußte. Ich weiss es selbst gar nicht mehr
und ich rede doch nicht so, daß man mich entschärfen müßte 😮
[Editiert am 25/9/2005 von Aniram]
