Hallo meine Lieben,
ich muss jetzt doch noch mal eine Frage aufwerfen: Kann man die SA vom JA, wenn die ihren Bericht fürs Gericht schreibt, wegen Befangenheit ablehnen? Wenn ja, wann sollte der Zeitpunkt dafür sein? Vor dem Prozess?
Wir haben bereits sehr schlechte Erfahrungen mit der Dame, haben unsere Bedenken auch geäußert gegenüber dem Amtsleiter, der dies schlicht negierte und meinte, dass er uns eine andere SA nicht zuteilen könnte, da das in Gebiete eingeteilt ist...
Eine DA-Beschwerde habe ich dann doch erstmal nicht geschrieben, sollte ich das doch noch tun? So aus heiterem Himmel? Oder kann man dem Gericht die Briefe, bzw. den Briefwechsel als Beweis vorlegen, dass die Bedenken schon lange bestehen?
Leider können wir uns nur zu gut vorstellen, dass die Madame vom JA sich nciht positiv äußern wird, was an der Beeinflussung durch die KM liegt. Die SA hatte ja schon ein Bild vom KV, bevor sie ihn das erste Mal sah oder ihn gesprochen hatte.
Für jeden Tipp sind wir dankbar...
MfG Romy
Hallo RomyH,
ich habe davon leider nur sehr wenig Ahnung oder Erfahrung. Ich weis nur dass die Zuteilung einer SA über das Kriterium geht, wo das Kind lebt. Von einer möglichen Ablehnung habe ich leider noch nichts gehört.
Als unverbindlichen Tip:
Dein Anwalt weiß Rat – und wenn noch keiner hinzugezogen wurde dann aber schnell.
Gibt es eventuell eine SA der Du soweit Objektivität zutraust? Dann würde ich parallele Termine machen. Hat in meinem Fall geholfen.
Bei einer negativen Einstellung meiner SA des JA wäre ich an weiter öffentliche Träger gegangen, die einen gewissen Einfluss auf das JA haben. Allerdings habe ich das Glück, Pädagogen privat zu kennen.
Hoffentlich weis noch jemand etwas genaueres und hilfreicheres für Dich!
- Jeder bekommt was er verdient, irgendwann! -
ich habe gehört, das man die SA zur schweigepflicht vergattern kann soll nach KJHG jetzt SGB möglich sein
den § kenne ich leider nicht.
mel
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
hi, RAMSCH,
beim durchlesen deines post war mir nicht ganz wohl 🙁 :
dein rat ist sicherlich gut gemeint, evtl. auch aus eigener erfahrung gemacht und deinem ersten absatz stimme ich auch zu, soweit o.k.
aber dann:
definition des begriffes 'dienstaufsichtsbeschwerde' durch des chef-juristen eines landesfamilienministeriums: 'papier mit 3 'F': formlos, fristlos, fruchtlos'.
o.k., als nachweis mit dem 'nicht-einverstanden-mit-der-SA-sein' mag's ja was nützen.
und: ich habe mir während einer mdl. verhandlung einen formvollendeten rüffel der richterin ('ich mag es gar nicht, wenn versucht wird einfluss .... ausserhalb der verhandlung....')eingehandelt, weil ich tage vorher eine formale frage an den rechtspfleger stellen wollte, aber aufgrund des aktenzeichens direkt durchgestellt worden war.
abgesehen davon fühlte sich RA über-/hintergangen (wäre er ansprechbar gewesen, wär's nicht passiert... ).
deinen letzten satz lasse ich unkommentiert.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
hier kann man den rechtsanwalt erkennen, dein rat mag ja nicht schlecht sein aber die erfahrungen mit dem JA zeigen insich schon wie dort verfahren wird.
die dienstaufsichtsbeschwerde wird nach meinem wissen mit über 98% eingestellt.
man bekommt nach wochen post indem steht:
ihre dienstaufsichtsbeschwerde wird mit diesem schreiben zurück gewiesen. der SA hat sich korrekt verhalten.
vielleicht solltest du in deinem nächsten post auf erfahrungen hinweisen wo eine beschwerde erfolg gehabt hat.
mel
Hallo @all,
habe mir die letzten Posts durchgelesen und möchte gern was dazu sagen.
@RAMSCH:
Ich wollte eine DA-Beschwerde schreiben, zuviel ist passiert, zuviel hat sich die SA rausgenommen, nur: beweisen können wir es nicht! Darüberhinaus haben wir dem AMtsleiter geegenüber mdl. die SA abgelehnt, und auch schriftlich (aber keine DA-B.), das hat er gnadenlos abgeschmettert mit der Begründung, eine andere SA könne er uns nicht geben, da es gebietsweise aufgeteilt ist.
Wir haben Mo Termin beim Anwalt und werden mit ihm mal drüber sprechen, was machbar ist.
Wenn man unsere Situation ganz kritisch betrachtet, so muss man sagen, dass mein LG sich nichts vorzuwerfen hat. Hat alle Termine eingehalten, ist liebevoll zu den Kindern etc pp. Nur, die Ex redet der SA immer viel ein, daher kamen auch immer so blöde Kommentare von der.
Nichtsdestotrotz werden wir die Richterin drauf stoßen, dass die SA meinen LG von vornherein abgelehnt hat, weil sie sich aufgrund der Erzählungen der Ex ein Bild gemacht hat, bevor sie ihn kannte.
Glücklicherweise ist die Richterin dieselbe wie bei der Scheidung damals: Und die hat damals der Ex schon nicht geglaubt! Damals hatte er eine andere SA und die gab ihm eine sehr positive Empfehlung!
LG Romy
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
