Klage vor Gericht
 
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Klage vor Gericht

 
(@lebe-das-leben)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe ein Problem, vielleicht kann mir jemand was dazu sagen.
Habe mich mit meiner Ex mündlich auf die Höhe des Zugewinns im Dez. geeinigt, darauf kam von ihrer Anwältin dies schriftlich fixiert. Zahlbar des Zugewinns in zwei Raten jeweils zum 01.01.2005 und 2006. Darauf wollte die Anwältin meine schriftliche Bestätigung, die ich dann auch abgegeben habe, allerdings als Zahl-Termin nannte ich Januar 2005 und 2006, da die Gelder erst im Laufe des Monats frei werden. Letzten Freitag habe ich die erste Überweisung veranlasst. Und am folgenden Samstag hatte ich die Klage übers Amtsgericht zur Zahlung des Zugewinns im Briefkasten.
Was kann ich jetzt tun, wie funktioniert das mit dem Zurückweisen einer Klage?
Vielen Dank für eure Antworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2005 14:43
(@Melly)

Hallo,

Du solltest Dir nen Anwalt nehmen, der das Gericht anschreibt und die Klage erstmal platt macht.
Das Gericht gibt ja der Klage nur statt, wenn da nix gemacht wurde.
Kopiere alle Unterlagen und gib die dem Anwalt, er wird weiteres veranlassen.

Typisch Frau...die Ex von meinem Mann hats auch so gemacht und mußte die Klage fallen lassen*g

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2005 14:48
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 14:03
(@lebe-das-leben)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
habe jetzt die Klageerwiderung bei Gericht eingereicht.
Die Klage widerspricht der Vereinbarung, die Beträge auf zwei Termine zu zahlen. Sie will jetzt alles auf einmal.
Am 23.02 ist Gerichtstermin, was kann bis dahin noch alles passieren?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2005 11:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lebe das leben,

wenn die Zahlungsmodalitäten in einem Urteil oder notariellem Schuldanerkenntnis, also tituliert, enthalten sind, kann die Gegenseite die Vollstreckung in Gang setzen, was allerdings erfolglos bleiben wird und nur Kosten auf der Gegenseite erzeugt. Für den Fall kannst du Vollstreckungsschutz beantragen.

Ansonsten abwarten und auf den Termin "freuen", denn der wird für die Ex nicht glücklich verlaufen, schätze ich.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 11:54
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 11:56