hi @all,
wie sind eigentlich die Voraussetzungen für VKH?
In meinem Fall ist es so das KM bis Dato VKH gewährt wurde da Sie ja auch nicht über ein Einkommen verfügte.
Das hat Ihr natürlich die gelassenheit gegeben, das querstellen unterstützt und mich regelmässig zum Fam.G laufen lassen deren Kosten und RA Kosten ich ja auch noch fleissig zahle :crash:
Seit 2 mon. verfügt die gute Frau aber über Einkommen udn wenn ich Ihre Gesamteinkünfte zusammenzähle hat Sie mehr als ich.
Ist Sie damit immer noch VKH berechtigt oder wird es Ihr jetzt auch weh tun wenn Sie eskalieren lässt und wir wieder mal die Obrigkeit in Anspruch nehmen müssen.?
gruss,
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin,
eventuell wirst du >>hier<< fündig.
Es ist schon gut, dass es so etwas für mittellose (auch ich gehöre dazu) gibt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Uneinsichtigen und
Beratungsresistenten Exen die Möglichkeit, aufgrund "staatlichen Rechtsschutzes" zu Klagen, als gäbe es kein Morgen.
Eine Grenze scheint es nicht zu geben, denn mittlerweile waren wir schon mehr als 10 mal bei Gericht. *würg*
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
hi,
danke an Euch.
demnach müsste es eigentlich nichts mehr geben.
Naja schaun wir mal ob das die Kompromiss und Kommunikationsbereitschaft erhöht wenn EXE auch mal in den Genuß der Gerichts und Anwaltskosten kommt.
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...