Moin,
nachdem das Verfassungsgericht die Anwendung der Dreiteilungsmethodik zur Unterhaltsermittlung bei neuer Ehe im Januar letzten Jahres für verfassigwidrig erklärte, hat der BGH sich jüngst mal wieder mit einem solchen Fall (neue Ehe des Unterhaltsverpflichteten) befasst.
Dabei kommt er zu dem Ergebnis (BGH XII ZR 151/09), dass das Verfassungsgericht es nicht grundsätzlich so gemeint hat, sondern:
Quote
[...]Wenn die Instanzgerichte diese wechselseitige Beeinflussung im Rahmen der nach § 1581 BGB gebotenen Billigkeit bei gleichrangigen Unterhaltsberechtigten grundsätzlich im Wege der Dreiteilung des vorhandenen Gesamteinkommens lösen, ist dies aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.[...]
Nach meinem Verständnis:
Dreiteilung nach neuer (alter) Rechtssprechung ist dann ok, wenn der neue Unterhaltsberechtigte zumindest im gleichen Rang steht.
Ansonsten gilt der Halbteilungsgrundsatz nach den fortgeschriebenen ehelichen Verhältnissen (ohne neue Unterhaltspflichten).
Besten Gruß
United
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
habakuk
... man kann jetzt aber wohl nicht sagen das diese BGH-Entscheidung die Lage jetzt irgendwie wirklich klarer gemacht hat.
Ich resümiere:
1. BGH sagt "dreiteilung ist die Regel" -> 2. BVG sagt "nenene, Dreiteilung geht so nicht" -> 3. BGH sagt "Dreiteilung geht manchmal, und manchmal nicht" ..
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
Auch wenn ich sonst selten Anlass habe, den BGH in Schutz zu nehmen aber in dem Fall wüßte ich auch nicht wie der Spagat zwischen angeblicher Absicht des Gesetzgebers, dem Text des Gesetzes und den Spruch des BVerfG aufzulösen wäre.
Wer sich noch ein wenig weiter von Details verwirren lassen möchte, kann hier http://www.rechtslupe.de/familienrecht/eheliche-lebensverhaeltnisse-und-nacheheliche-entwicklungen-337094 noch ein wenig nachlesen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!