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Hallo,
kann mir jemand mal in einfachen Worten erklären, was das Urteil LSG NRW: Anrechnung Unterhaltspflichten in Bedarfsgemeinschaft genau bedeutet.
Ich werde nicht schlau daraus.
Vielen Dank, goldstern
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2006 09:11
Moin,
hier gibt es bereits einen thread zu dem Thema: http://www.vatersein.de/eBoard-file-viewthread-tid-5149.html
wenn du danach noch Fragen hast, dann einfach nochmal melden. 😉
Gruß
eskima
Geschrieben : 28.01.2006 15:15