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(@goldstern)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kann mir jemand mal in einfachen Worten erklären, was das Urteil LSG NRW: Anrechnung Unterhaltspflichten in Bedarfsgemeinschaft genau bedeutet.

Ich werde nicht schlau daraus.

Vielen Dank, goldstern


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2006 09:11
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier gibt es bereits einen thread zu dem Thema: http://www.vatersein.de/eBoard-file-viewthread-tid-5149.html

wenn du danach noch Fragen hast, dann einfach nochmal melden. 😉

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2006 15:15