Hallo Zusammen,
im Januar habe ich einen Termin beim Gericht wegen Fragen zum Zugewinn. Hier sind einige Punkte strittig da meine Noch Ehefrau versucht den mir bis jetzt "zustehenden" Zugewinn gegen Null zu bringen. Dabei geht es u.a. um ein Auto das meine Noch Ehefrau angeblich als Geschenk im Wert von damals 9.000 DM (die Sache war vor 14 Jahren) ein Auto von den Schwiegerletern geschenkt bekommen haben soll. Ich hatte damals aber via dem gemisamen Girokonto 9.000 DM an die Schwiegereltern für das Auto überwiesen. Ich hatte noch einen diesbezüglichen Überweisungsträger kann den aber wegen Umzug nicht mehr finden. Desweiteren behaupten meine Noch Ehefrau via den Schwiegereltern, dass meine Noch-Ehefrau im Besitz eines Motorrollers im Wert von ca. 2000 Euro sei. Der Rolle (gepflegtes Liebhaberstück und so gut wie nicht gefahren) steht auf dem Grundstück der Schwiegereltern. Bis dato wusste ich nicht dass der Roller angeblich meiner Noch-Ehefrau gehöhren soll.
Grundsätzliche Frage:
Können die Eltern meiner Noch-Ehefrau als Zeugen vor dem Familiengericht berücksichtigt werden?
Frage zu dem Auto, Roller:
Müssen hier keine Schenkungsurkunden (Dokumente...) der Noch Ehefrau und Schwiegereltern vorglegt werden?
Ich bin in der Situation dass einfach unwahre Sachen behauptet werden, und dass die Schwiegerelter dies scheinbar wahrheitswidrig bezeugen werden, und dass dies alleinig auf die Aussage der Schwiegereltern beruht, und ich dies nicht mir Dokumenten belegen kann? Dass z.B. der Roller angeblich meiner Frau gehören soll, habe ich zum ersten mal nach 15 Ehejahren bei dem Scheidungsprozess erfahren.
Jemand eine Idee? Vielen Dank vorab,
papaaufpapier
Jemand eine Idee?
Bei meiner Bank kann ich für 40€ einen Monatsauzug aus deren Archiv anfordern. Ob das 14 Jahre zurück geht weiss ich zwar nicht, aber fragen kostet ja nichts.
Und vielleicht kann man ja beantragen, die Aussage zu beeiden? Allein durch die Möglichkeit, dass es diesen Zahlungsbeleg noch geben könnte werden sie sich das ja dann 3 mal überlegen.
Hallo papaaufpapier,
Frage zu dem Auto, Roller:
Müssen hier keine Schenkungsurkunden (Dokumente...) der Noch Ehefrau und Schwiegereltern vorglegt werden?
Ich denke dies liegt im Ermessen des Gerichtes.
Wenn du die Zahlung der 9000 DM an die Ex-Schwiegereltern irgendwie nachweisen kannst, hast du schon mal gute Chancen, die Schenkung des Autos zu widerlegen.
Was der Roller mit dem Zugewinnausgleich zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen. Dieser Roller vermindert doch nicht ihr Endvermögen, sondern erhöht es. Wenn es eine Schenkung war, dann wird der Roller auch dem Anfangsvermögen zugeschlagen, was dann aber ein Nullsummenspiel ist.
An deiner Stelle würde ich den Überweisungsbeleg für das Auto irgendwie beschaffen; sobald du diesen hast, legst du einfach die Tatsachen dem Gericht gegenüber schriftlich dar. Die Ex-Schwiegis sollen dann mal schön ihre Aussage vereiden - du kannst das dann ja vor Gericht schön widerlegen. Weitere Aussagen der Ex-Schwiegereltern vor Gericht werden dann nicht unbedingt glaubwürdiger 😉
Gruß
Martin
Moin,
üblicherweise werden Bankbelege mikroverfilmt und diese Microfiches dann zentral aufbewahrt. Die Originalbelege werden nach einigen (zehn?) Jahren vernichtet. Wenn Du damasls Kontoinhaber warst, kannst Du die damalige Bank um eine Kopie bitten. Dauert etwas und kostet auch ein paar Öre. Gut ist, wenn Du den Zeitraum der Transaktion möglichst genau eingrenzen kannst.
Und ja: Wenn Du den Beleg hast, behältst Du das für Dich, und zwar komplett! Erzählst davon nicht einmal Deinem besten Freund. Lass die Schwiegis doch ruhig ins Messer einer eidlichen oder auch uneidlichen Falschaussage laufen. Und danach (!) präsentierst Du oder Dein Anwalt den Beleg, den Ihr erst kurz zuvor bekommen habt. Das macht sie für andere Aussagen dann relativ unglaubwürdig, falls sie noch Weiteres bezeugen wollen.
Grundsätzlich erwächst aus der Verwandtschaft übrigens keine prinzipielle Unglaubwürdigkeit als Zeuge, sondern nur ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Pappaaufpapier,
nachdem ich selbst in der Branche tätig bin rate ich Dir....
...nehme mit der Bank, bzw. der Zentrale Kontakt auf. Jede Bank hat ein Archiv, wo die Unterlagen aufbewahrt werden. Diese Anforderung kostet i.d.R. ein paar Euros.
Diese musst du normalerweise schriftlich anfordern. Jedoch kommst du vielleicht an einen Mitarbeiter in der Abteilung heran um ihm Dein Anliegen zu schildern und den Vorgang zu beschleunigen.
Dann hast du es schwarz auf weiss....
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25