Hallo Forum,
für mein (tausendstes) baldiges Gespräch bei den seit Geburt meines Kindes (so gut wie gar) nichts tuenden Ämtern, eine Frage, wo diese Urteile zu finden sind:
Guckt Ihr hier >>>Lexikon bei VS - Betreuter Umgang<<<
Zitat:
# ... gibt es nur in den seltensten Fällen eine rechtliche Grundlage für BU. Der BGH schliesst ausdrücklich aus, dass BU zum Einsatz kommen kann aufgrund tief zerstrittener Eltern und der Unfähigkeit die Umgangsfrage selbst zu lösen. Im Besonderen greift BU dann nicht, wenn der das Kind einbehaltende Elternteil die Kommunikation unterbindet und Herausgaben des Kindes verhindert.
# ... wird durch viele OLG-Urteile belegt, dass BU nicht zum Einsatz kommen darf um Probleme auf der Elternebene zu lösen oder zu umgehen. Er darf einzig eingesetzt werden, wenn eine glasklare Gefährdung für das Kindeswohl vom nicht einbehaltenden Elternteil ausgeht (Misshandlungen, Auslandsflucht, mehrjähriger Kontaktabbruck).
Wer hat einen Link zu diesen Urteilen des BGH und OLG? Ich finde leider nix...
Vielen Dank im voraus! :thumbup:
Gruß
Ariba
Moin,
du wirst kein Urteil/keinen Beschluss finden, der explizit betreuten Umgang anordnet und sich auch nur hiermit beschäftigt. Betreuter Umgang wird in Umgangsverfahren zunächst "vorgeschlagen", um dann in unbegleiteten Umgang überzuleiten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
habe mal etwas vom OLG, hier 10 UF 16/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht
5.1 F 684/05 Amtsgericht Frankfurt (Oder), in Sachen "Betreuten Umgang" ausgegraben. Evtl. ist es ja schon in Deep's umfangreicher Datenbank. Weiß es nicht genau. Ich stelle es mal hier rein, da zum Thread-Thema passend. Achtung, pdf-Datei!
Zitat:
Ein Umgang in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten
(§ 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB) - so genannter begleiteter Umgang - soll einerseits den Umgang
ermöglichen und andererseits das Kind schützen. Damit ist jedoch eine Einschränkung
des Umgangsrechts verbunden. Die Anordnung eines begleiteten Umgangs beschränkt dabei
nicht nur den Vater erheblich in seinem Elternrecht, sondern greift auch intensiv in das Recht
des Kindes ein, mit seinem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich unbeaufsichtigt und
ohne Beobachtung durch Dritte persönlichen Kontakt zu pflegen. Eine solche Einschränkung
des Umgangsrechts darf daher nur erfolgen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der
Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen
Entwicklung abzuwehren. Insoweit bedarf es der Feststellung einer konkreten Gefährdung
des Kindes. Die Annahme einer konkreten Gefahr erfordert dabei eine sichere Tatsachengrundlage
(vgl. zum Ganzen BVerfG, FamRZ 2008, 494 f.; FamRZ 2005, 1816 f.).
Guckt Ihr >>>Hier<<<
Na, das Urteil werde ich doch zu meiner nächsten Verhandlung mitnehmen und dem Richter bei Bedarf unter die Nase reiben. 😉
Kindesmama will nämlich - wie immer - gar keinen Umgang, oder halt eben NUR BETREUT!
Wer ähnliche Urteile hat BITTE posten! :thumbup: Thanks!
Grüssles
Ariba
*edit* Nun sollte der Link funktionieren.
*edit* die Zweite: Hier noch ein weiteres Zitat aus diesem Beschluss. Ich sollte diesen mal meiner KM und ihrer RAin schicken - sozusagen als Neujahrsgruß 😉 "Meine" KM hat nämlich seit Geburt IHRES Kindes immer und andauernd ANGST. Warum und wieseo sagt sie übrigens nicht(gibt ja auch nix...)
Wenn für die Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils bereits die
nicht ausgeräumten eigenen Befürchtungen des betreffenden Elternteils ausreichten, so würde
die Ausnahme der Umgangseinschränkung zur Regel. Die Ängste der Mutter mögen nachvollziehbar
sein. Solange aber - wie hier aufgrund sachverständiger Feststellungen - keine
Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung von J... durch den Antragsteller bestehen, muss
die Mutter trotz ihrer nachvollziehbaren Vorbehalte den unbegleiteten Umgang des Vaters mit
seinem Sohn akzeptieren. Wollte man die nicht ausgeräumten Befürchtungen der Mutter ausreichen
lassen, so würde dem Vater im Ergebnis ein Negativbeweis aufgebürdet, den er praktisch
nie führen kann (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2008, 494/495).
Hallo Ariba,
bist Du es wirklich, oder bist du nur ein Ariba-Fake?
Du fragst hier nach Urteilen zum betreuten Umgang. Und es sieht so aus, dass du es ernst meinst.
Also noch mal ganz langsam. Für verängstigte Aribas sozusagen:
Also beim betreuten Umgang greift der Staat in die Erziehung der Eltern ein. Jetzt sagt unsere "Verfassung" (ich will jetzt nicht mit dir darüber diskutieren, ob wir eine haben oder nicht.... wir haben übrigens keine):
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (Väter scheinbar nicht, aber ist ja egal für die Diskussion hier)
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Daher ist betreuter Umgang also igittigitt.
Wenn man aber verfassungsrechtliche Bedenken hat, geht man nicht zum OLG und auch nicht zum BGH (hier auch gerne BHG genannt :phantom: ) sondern zum BVerfG. Das B heißt soviel wie Bund (also für die ganze Bananenrepublik). Verf steht für Verfassung. Beim G bin ich mir nicht sicher, es steht immer irgendwie am Ende, also normalerweise.
Die sollen aber auch ne Seite haben: Bananen, Verfaserung, Gaga.
Und wenn man da auf der Seite mal "Betreuter UND Umgang" eingibt: erhält man eben das Urteil und findet auch weitere mit anderen Suchstings.
Aber jetzt mal ernsthaft, Ariba. Du kannst doch nen PC bedienen, was im Internet finden und bist auch nicht erst seid gestern dabei. Wat ist denn nu loss mit dir?
Gruß,
Michael
Hallo Ariba,
ich habe nicht ganz verstanden, was der freundliche Herr über mir empfohlen hat.
Ich würde sagen:
Du forderst jetzt vom Gericht ganz selbstverständlich unbegleiteten Umgang, und zwar ohne Begründung und ohne diese Urteile. Ganz einfach weil es eine Selbstverständlichkeit ist und nicht begründet werden muss. Und da es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen ist, Zwangsmittel. Die Probleme belegst du mit deinem Tagebuch und den Aussagen des KSB (oder war es der andere Laden?)
Erst wenn in der Verhandlung wieder jemand aus dem Busch kommt und BU fordert holst du das aus der Tüte. Und zwar Verbal und nicht in der Art "Herr Lehrer, ich habe da was gefunden, das wussten Sie bestimmt noch gar nicht!"
Jeden Vorschlag auf BU lehnst du ab, ggf. mit der Aufforderung, die von dir ausgehende Gefahr für das Kind zu belegen.
Du gehst auf keinen Kompromissvorschlag ein, sondern vorderst ein Urteil, welches den ungestörten Umgang nun ermöglicht, so wie in den genannten Urteilen vorgegeben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Ihr Zwei,
Hallo Ariba,
bist Du es wirklich, oder bist du nur ein Ariba-Fake?
😉
Du fragst hier nach Urteilen zum betreuten Umgang. Und es sieht so aus, dass du es ernst meinst.
Klar meine ich es sehr ernst. Habe mein Kind in den letzten 1,5 Jahren für weniger Stunden gesehen, als wenn ich hier 2 Tage nonstop surfe. Und habe mich vor einiger Zeit sogar zum BU verdonnern lassen (müssen), da ich ansonsten nur weiterhin - in der Theorie - Vater wäre. Wollte halt mal schauen, ob mein Kind noch tatsächlich existiert. Selbst der (von der Institution sehr positiv bewertete Verlauf!!) BU wurde von der KM nun wieder gekippt. Wie bei Dir einst, lieber Michael, beantragt meine KM abermalig den finalen (Umgangs-)Endstoß: Umgangsauschluss und danach - wenn überhaupt - NUR(!) BU.
Bei meiner nächsten richterlichen Sitzung werde ich diesmal jedoch einem BU definitiv nicht zustimmen. Darum auch mein Wunsch einige griffbereite Urteile in der Tasche zu haben. Zumindest für den etwaigen Gang zum OLG nützlich.
Aber was tun, wenn die Mama den Umgang immer genau solange boykotteirt, dass der Richter nur noch sagen kann: Kind hat sich entfremdet, also noch mal ne Runde BU!
Daher ist betreuter Umgang also igittigitt.
Sach ich doch....in meinem Fall jedoch nicht ganz: Die BU Institution bescheinigte mir schwarz auf weiß, dass Vater und Kind sich im BU super harmonisch verstanden haben. Ein Dokument mehr in meinem dicken (mittlerweile dritten) Umgangs-Ordnern.
Und wenn man da auf der Seite mal "Betreuter UND Umgang" eingibt: erhält man eben das Urteil und findet auch weitere mit anderen Suchstings.
Mache ich mal.
Aber jetzt mal ernsthaft, Ariba. Du kannst doch nen PC bedienen, was im Internet finden und bist auch nicht erst seid gestern dabei. Wat ist denn nu loss mit dir?
Na ja, zu schaffen macht mir der extremboykott schon. Aber in der Tat fand ich bisher nicht viel in Urteilen zwecks BU, was mir helfen könnte. Ich such noch mal. Und wenn Du noch was hast, dann bitte her damit.
Mehr kann ich hier im Öffentlichen ned sagen. Wenn Du magst, kannst Du gerne ins SFF kommen. Da steht genaueres. Schick mir doch einfach ne PN und ich frage dann mal Deep.
Beste Grüße
Ariba
Moin,
ich habe nicht ganz verstanden, was der freundliche Herr über mir empfohlen hat.
Ich auch nicht so ganz. Aber Michas Geschichte - wann geht es weiter? - hat mir vor einiger Zeit sehr geholfen weiter zu machen.
Du forderst jetzt vom Gericht ganz selbstverständlich unbegleiteten Umgang, und zwar ohne Begründung und ohne diese Urteile.
:genauso:
Erst wenn in der Verhandlung wieder jemand aus dem Busch kommt und BU fordert holst du das aus der Tüte. Und zwar Verbal und nicht in der Art "Herr Lehrer, ich habe da was gefunden, das wussten Sie bestimmt noch gar nicht!"
:genau:
Jeden Vorschlag auf BU lehnst du ab, ggf. mit der Aufforderung, die von dir ausgehende Gefahr für das Kind zu belegen.
:genauso:
Du gehst auf keinen Kompromissvorschlag ein, sondern vorderst ein Urteil, welches den ungestörten Umgang nun ermöglicht, so wie in den genannten Urteilen vorgegeben.
:genau:
Beste Grüße
Ariba
Hallo Ariba,
ich würde auch nicht Urteile vortragen, sondern mir klar machen, dass BU nur dann "verhängt" werden kann, wenn eine Gefährdung NACHGEWIESEN wurde. Eigentlich dachte, ich, dass die dieser Umstand klar ist. Du klingst nur irgendwie so klein und ich wollte dich mal wieder aufpusten.
Nun kennen wir uns beide. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Gefährdungen, die von Dir ausgehen können sich darauf beschränken, dass das Kind andere Lebenserfahrungen als im Haushalt der Mutter machen kann.
Klar ist dir aber auch: Was Du aber bei Gericht erreichen kannst ist nur der halbe Teil der Wahrheit. Auch bei illegalem Boykott wird die Mutter getragen.
Daher muss dir gleichzeitig klar sein, dass Du eine Lösung nur außerhalb des Gerichtes erreichen kannst. Ab da beginnt der Spagat.
Du musst versuchen, die "Beziehung" zur Mutter zu verbessern. Kompromisse suchen und gleichzeitig in der Sache hart bleiben. Elende Situationen durchstehen, sich für nix zu schade sein.
Und dann hoffst Du, dass Du in dem System "Mitstreiter" findest. Das sind Leute, die aus verschiedenen Gründen Umgang unterstützen: manchmal einfach nur, um so Druck von der Mutter zu nehmen. Versuche möglichst viele Leute ins Boot zu kriegen und eben solche darunter zu finden und zu "züchten"
Dann kann es dazu kommen, dass Muttern ihre Aktionen ändern. Vielleicht nur vordergründig, aber egal. Es findet dann wieder Umgang statt und die Zeit hört auf gegen dich zu laufen.
Vielleicht ist sie aber so verkorkst oder die Situation so unvorteilhaft, dass es eben nicht zum Umgang kommt. Vielleicht zieht sie sogar wegen dir weit genug weg und schafft so Fakten. Oder ignoriert einfach ihre Pflichten. Du kannst dann noch prozessieren und die Sache bis zum EuGH hochprügeln. Am Ende ist die Chance aber einfach recht hoch, dass Du dir die Karten legst. Ich denke Du kennst die Urteile: Mutter will nicht, also sind die Eltern zerstritten also ist Umgang nicht kindeswohlgerecht. Umterm Strich stehen dann einige Jahre Prozess und reichlich Kosten.
Auch solche Wege solltest du wenigsten mal durchdacht haben.
Ich habe sie durchgedacht. Meine Ideen dazu sind aber mindestens so illegal wie der Boykott selbst.
Bei mir: Neben der Tatsache, dass Umgang statt findet, gibt es nichts Gutes zu berichten:
- Umgang ungefähr 1/3tel der Normaldauer
- Gerichtstermin Mitte Jan bzgl Umgangsausschluß. Das Thema Zwangsgeld ist noch nicht drin
- Bericht der VP eher schlecht (Tenor: Alles ok)
- Mutti überfordert: Mein Sohn hat zu Hause Krieg und keinen scheint es zu stören
Gruß,
Michael
Micha, einen Unterschied zwischen dir und Ariba sehe ich aber noch:
Du hast einen ausgewiesenen Vollidioten als Richter und in so einem Fall steht man nackt und ohne Waffen vor dem Drachen.
In Aribas Fall hat der Richter aber noch nicht viel falsch gemacht. Deswegen erscheint mir bei ihm der gerichtliche Weg noch erfolgversprechend.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du hast einen ausgewiesenen Vollidioten als Richter und in so einem Fall steht man nackt und ohne Waffen vor dem Drachen.
NEIN!
Ich hatte! Er hat sich aufgelöst. Zu schade, dass ich keinen Anteil daran hatte.
:3ertralala: :3ertralala: :3ertralala: :3ertralala:
Aber du hast leider unrecht. Die einzige Handlung, die der Richter vollziehen kann, ist, das Kind wegzunehmen. Mit dem Beschluss rennt Mausi dann zum nächstbesten OLG und legt Revision ein. Und spätestens einer der Richter wird mal nen Bleistift nehmen und ausrechnen, was die neue Lösung denn nu kostet. Ups, die kostet dem Staat ja nen Einfamilienhaus. Und dann wird man eine, für fast alle Beteiligten, besser Lösung finden.
Zeig mir einfach ein Urteil, indem ein Richter so "dumm" war, einen solchen Beschluss zu verkünden (egal ob es danach kassiert wurde oder nich). Ich suche dann 20 Urteile raus, in denen Vati nach Hause geschickt wurde, ne Runde heulen.
Gruß,
Michael
Och, da habe ich anscheinend irgendwo den Faden verloren.
Wie konnte das denn passieren?
Errrlädigte er etwa einen Auftrag mit einer solchen Hast, dass er vom Schlag getroffen darnieder sank?
Das ist ja ein Jammer.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Micha,
ich kann hier leider nicht ganz so offen, aber ich versuchs mal so:
ich würde auch nicht Urteile vortragen, sondern mir klar machen, dass BU nur dann "verhängt" werden kann, wenn eine Gefährdung NACHGEWIESEN wurde.
das habe ich sogar schon in der letzten Verhandlung. Der Richter in etwa:" ja...ich kann sie da ja verstehen, aber sie müssen doch Interesse daran haben einen guten Kontakt zur Mutter zu pflegen - sie sitzt doch am längeren Hebel. Außerdem hat nach 6 Monaten UmgangsNichtStattfindung (Boykott wollte er wohl nicht sagen :knockout: ) eien Entfremdung von Vater und KInd stattgefunden. Es gehe nur noch BU..."
Eigentlich dachte, ich, dass die dieser Umstand klar ist.
Ja, siehe obige Antwort.
Klar ist dir aber auch: Was Du aber bei Gericht erreichen kannst ist nur der halbe Teil der Wahrheit. Auch bei illegalem Boykott wird die Mutter getragen.
Meine KM boykottiert in einer irren Form und hält sich an GAR NIX. Es dauert ein jedesmal Monate(!) bois die Ämter das checken. Doch dann....zieht sie weg.... :puzz:
Daher muss dir gleichzeitig klar sein, dass Du eine Lösung nur außerhalb des Gerichtes erreichen kannst. Ab da beginnt der Spagat.
Außerhalb? Daran glaube ich leider nicht mehr. Und ich glaub(t)e vieeeeel. Die KM hat sich so verrant - die zieht ihr Ding bis zum letzten Atemzug durch - koste es was es wolle.
Du musst versuchen, die "Beziehung" zur Mutter zu verbessern.
Wirklich unmöglich. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie eine 'BL' ist. Ihr Verhalten ist schlichtweg nicht mehr nachvollziehbar.
Und dann hoffst Du, dass Du in dem System "Mitstreiter" findest. Das sind Leute, die aus verschiedenen Gründen Umgang unterstützen: manchmal einfach nur, um so Druck von der Mutter zu nehmen. Versuche möglichst viele Leute ins Boot zu kriegen und eben solche darunter zu finden und zu "züchten"
Habe ich getan. Das BU Amt hat nen sehr positiven Bericht darüber getippt. Mal gucken, was der Richter dazu sagen wird.
Dann kann es dazu kommen, dass Muttern ihre Aktionen ändern.
Diese Mutter kaum bis nix.
Vielleicht ist sie aber so verkorkst oder die Situation so unvorteilhaft, dass es eben nicht zum Umgang kommt. Vielleicht zieht sie sogar wegen dir weit genug weg und schafft so Fakten.
Ein par Hundert Km isse schon wechjezojen! Macht sie vielleicht bald wieder. Alles ohne Ankündigung natürlich. Dank ASR kann un darf sie ja machen was sie möchte. 😡
Oder ignoriert einfach ihre Pflichten.
Auch das kann sie. Nur bisher haben sie alle gewähren lassen oder es einfach nicht durchschaut. Pfiffig ist sie - auf ihre Weise. Und selbst Fehler kaschiert sie einfach mit Gelaber und Schauspielerei weg.
Du kannst dann noch prozessieren und die Sache bis zum EuGH hochprügeln.
Meine Sorge......
Am Ende ist die Chance aber einfach recht hoch, dass Du dir die Karten legst.
Ebenfalls meine Sorge...
Ich denke Du kennst die Urteile: Mutter will nicht, also sind die Eltern zerstritten also ist Umgang nicht kindeswohlgerecht.
Kenne ich. Besorgt mich nicht nur, sondern macht mich 😡
Ich habe sie durchgedacht. Meine Ideen dazu sind aber mindestens so illegal wie der Boykott selbst.
Meine Ideen sind ebenfalls, na ja, sagen wir mal "auf diesem Planeten "unangebracht".
Bei mir: Neben der Tatsache, dass Umgang statt findet, gibt es nichts Gutes zu berichten:
- Umgang ungefähr 1/3tel der Normaldauer
- Gerichtstermin Mitte Jan bzgl Umgangsausschluß. Das Thema Zwangsgeld ist noch nicht drin
- Bericht der VP eher schlecht (Tenor: Alles ok)
- Mutti überfordert: Mein Sohn hat zu Hause Krieg und keinen scheint es zu stören
Traurig und Mega-Frustrierend! Was soll ich dazu noch sagen? Im Januar ist auch bei mir die von der Mama geforderte "Umgangsausschluß-Sitzung" beim Richter.
Ich hoffe, dass es sich bei Dir dennoch mal bald positiver entwickelt. Das mit Mollis nicht mehr Zuständigkeit ist evtl. ein Anfang.
Gruß
Ariba