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Rentenversicherung, Anrechnung von Erziehungszeiten

 
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo, meine zuk. Ex hat dieses Schreiben bekommen und weiß überhaupt nicht, was die von ihr wollen. Ich auch nicht. Vor allem weiß sie nicht, um wie viel es überhaupt geht und warum das denn nicht genauso auch für die Zeiten davor und danach gilt.

Wie lange bekommt man überhaupt Kinderzeiten gut geschrieben, weiß jemand wie viele Punkte das sein könnten und schließlich, wie kann ein Laie, der Null davon versteht überhaupt (Achtung Gesetzeswortlaut) "die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat."

Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 12:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus psoidonuem,
ich würde vorschlagen, zukünftige EX ruft einfach dort an und lässt sich das ausdeutschen ... ich sehe es so, dass die gemachten Angaben irgendwie nicht mit dem zusammenpassen, was der Anstalt  scheinbar von anderer Stelle  (Selbständigkeit?)  angegeben wurde...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2014 13:01
(@psoidonuem)
Registriert

Telefonisch kommt man da nicht durch. Sie schreibt dann wohl einen Brief.
Bevor wir uns aber scheckig machen, wüssten wir gerne, um was es überhaupt geht, finanziell. Andererseits, auf lange Zeit ist auch ein halber Rentenpunkt ne Menge Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 13:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Psoidonuem,

pro Kind gibt es drei Jahre Durchschnittsverdiener (in Summe also 6 Punkte) für Erziehung.

Wenn ich´s richtig verstehe, war sie während der ersten drei Lebensjahre aber (mehr als geringfügig) selbständig und hat keine Pflichtbeiträge zur RV abgeliefert, was die RV zum Anlaß nimmt, diese Zeiten nicht zu berücksichtigen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2014 13:42
(@psoidonuem)
Registriert

Das dachte ich auch. Allein, die RV redet über Zeiten, da die Kinder zwischen 4und 6 bzw 6 und 8 Jahre alt waren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 13:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die ersten drei Jahre werden Rentenpunkte für die Elternzeit gezahlt.
Von 3-10 Jahren können auf Antrag Rentenanwartschaften beantragt werden, wenn man das Kind überwiegend erzieht. Diese Berücksichtigungszeiten erhöhen die Rentenpunkte, aber sie dürften mit der Erwerbstätigkeit max. 1 Rentenpunkte ergeben. Sind die 0,33 Punkte Berücksichtgungszeit sowie die eigenen erworbenen Anwartschaften höher, können diese Punkte nicht gewährt werden.

Dies scheint bei deiner Ex der Fall zu sein. Hier der Link dazu: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38234.html

Das müsste sie überprüfen können, indem sie eine Rentenauskunft anfordert, evtl. hat sie schon etwas über ihre Beitragszeiten, woraus das zu ersehen ist.
Wie sieht das bei dir aus? Hast du in dem Zeitraum mind. 1 Rentenpunkt erhalten?

Ich habe dies im Nachhinein erst erfahren und diese Berücksichtigungszeiten weit nach der Scheidung bei einer Kontenklärung beantragt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2014 14:21
(@psoidonuem)
Registriert

Ah. Das klingt nach meiner Ex, das beantragt zu haben.

Ja ich habe so manchen Rentenpunkt erhalten in der Zeit. Sie keine.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 14:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn sie dort keine Punkte bekommen hat, kann das evtl. auch ein Fehler sein. Sie sollte das klären.

Ich bin damals während des Kontenklärungstermins darauf hingewiesen worden, das das möglich ist. Ob diese Berücksichtigungszeiten etwas bringen stellt sich erst später heraus. Allerdings zählen sie als Versicherungszeiten und sorgen dafür, dass man evtl. eher die notwendigen Jahre voll hat um überhaupt rentenberechtigt zu sein.
Für mich hat das bisher keinen Unterschied gemacht bei den Renteninformationen.

Sophie

P.S. Und bei uns waren es die Zeiten wo ich zu Hause war bzw. nach der Trennung, wo die Kinder bei mir geblieben sind. Wie war das mit der Elternzeit bei euch? Hast du auch Elternzeit gehabt oder nur die Ex?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2014 14:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass zwar Anspruch auf die Rentenpunkte bestehen würde, da aber eine nicht geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde, werden keine Punkte für Kindererziehung anerkannt, da keine Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden.

Das Schreiben dient dazu abzuklären ob nicht doch Ansprüche bestehen. Also ob für die genannten Zeiträume Punkte wegen Kindererziehung zustehen.
Damit die Punkte nicht entnommen werden, müsste entweder nachgewiesen werden,
dass nur eine geringfügige selbständige Beschäftigung, die im Rahmen der geltenden Gesetze während der Elternzeit zulässig ist, ausgeübt wurde, oder aber, das Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.

Ist beides nicht nachweisbar, werden die Punkte gestrichen.

Die Bemerkung, dass man das hätte wissen müssen, bezieht sich darauf, dass die Punkte auch nicht wegen Treu und Glauben/Vertrauensschutz anerkannt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2014 14:54
(@psoidonuem)
Registriert

Ok, dann sage ich ihr, dass sie, weil sie selbstständig >400€ verdient hat, keine Erziehungspunkte bekommt für diese Jahre. Und im Grunde nicht mal antworten muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 15:22