Hallo,
ich musste letztes Jahr zum Familiengericht den Umgang mit meinem Sohn einklagen, da die KM die zuvor beim JA mündlich vereinbarte Umgangsregelung nicht unterschrieben hatte und den Umgang untersagt hatte.
Ich hatte VKH beantragt und es wurde Verfahrenskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung (§120 ABS.1 ZPO i.V.m. §76 FamFG) bewilligt worden. Ich sollte 45,00 € monatlich zahlen. Ich hatte aber nie die gesamten Kosten des Verfahrens genannt bekommen. Es stand dort nur das ich solange zahlen soll, bis das Gericht mich auffordert die Zahlung einzustellen. Der genaue Satz im Schreiben: Eine Rechnung über die angefallenen Kosten und eine Abrechnung Ihrer Zahlungen erhalten Sie nach endgültiger Erledigung des Verfahrens.
Ich hatte ja den Beschluß vom FG bekommen. Dort steht auch das mir VKH bewilligt worden ist, zahlen Sie 45,00 Euro monatlich, 4 Raten ergeben 180,00 Euro.
Diese Zahlungen habe ich pünktlich überwiesen und im Mai bekam ich vom FG ein Schreiben wo ich darauf hingewiesen worden bin, drei Monate im Rückstand zu sein. Ich habe bei der Sachbearbeiterin angerufen und ihr gesagt sie möge es überprüfen. Sie sagte mir es sei doch alles i.o. Ich bat sie aber um eine schriftliche Bestätigung welche sie mir schicken wollte.
Heute bekam ich Antwort, aber nicht von der Sachbearbeiterin, sondern von einem Justizamtsinspektor des FG mit einer Kostenrechnung.
Dort steht:
1. Gebühren des RA aus der Landeskasse (§49 RVG) Kostenverteilung 1/1./. 0/1 810,99 €, BL26
2. Summe der Kosten 810,99 €
3. Bereits gezahlte Raten 180,00 Bl. I-IV VKH1 - Antrast.- Zahlungsanzeige 180,00 €
4. Verbleibende Beträge 630,99 €
Bitte nehmen sie die Zahlungen wieder auf.
Jetzt frage ich mich wenn im Urteil / Beschluß steht 4 Raten a 45,00 Euro ergeben 180,00 €, dann verstehe ich nicht warum ich noch diese 630,99 € zahlen soll. Meinen Anwalt habe ich heute leider nicht mehr erreicht. Aber das beschäftigt mich wieder dermaßen das ich "durchdrehen" könnte.
Könnte mir jemand was dazu sagen oder ober er schon selbst so etwas gehabt hat?
Gruß
MDroid
Ich habe mir mal erlaubt, den Titel anzupassen, denn mit Umgangskosten hat deine Frage absolut nichts zu tun.
Moin,
VKH auf Raten ist so lange zu leisten, bis die dir aufgebürdeten Kosten getilgt sind. Längsten für 48 Monate.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich frage mich nur warum soviel? Im Beschluß vom Richter steht ja monatliche Raten von 45,00 €, 4 Raten betragen also 180,00 Euro (so steht es hier)
Mein Anwalt sagte mir damals, bezahlen sie die vier Raten immer pünktlich, und gut ist. Leider hatte ich ihn heute nicht mehr fragen können was das jetzt soll :-/
Die SB hatte ja auch vorgestern in den Beschluß nachgesehen und meinte das doch alles i.o. ist. Und jetzt bekomme ich so eine Kostenrechnung.
Unabhängig davon finde ich es persönlich schon krass genug das ich mich aussergerichtlich bemühte über das JA, das eine Regelung schriftlich niedergeschrieben worden war (vom JA). Die KM sie dann aber doch nicht unterschrieben hat, das JA mir sagt ich muss vor Gericht, das Gericht hatte die zuvor beim JA erfasste Umgangsregelung 1zu1 übernommen, die KM VKH komplett bewilligt bekommen, ich jetzt auch noch über 810 Euro zahlen soll!
Gruß
MDroid
Hi,
das du es heftig findest zu zahlen, obwohl dich jemand anders in diese Lage gezwungen hat, kann ich nur zu gut verstehen. Bei mir laufen aktuell noch die 4 Jahre Zahlfrist für 4 Verfahren die ich auch nicht begonnen habe. Zum Glück sind bei mir die Raten grade auf Null. Trotzdem bedeutet es, das ich sobald ich wieder Geld verdiene, diese Raten abzuzahlen habe.
Gerechtigkeit in finanzieller Hinsicht darfst du von einem Gericht wohl kaum erwarten, es wird immer versucht einen Teil der Gerichtskosten einzutreiben. Wenn der andere Elternteil nicht leistungsfähig ist, hat er einfach Glück und du trägst deinen Anteil einfach selbst. Die Kosten werden fast immer gegeneinander aufgehoben wodurch du sozusagen deinen Anteil einfach zahlen musst, egal ob du dieses Verfahren verursacht hast.
Es gibt einfach nichts geschenkt, der einzige Unterschied ist, das hier auch der bezahlen muss, der "die Musik nicht bestellt" hat.
Sieh es als notwendiges Übel an und freu dich, das du (hoffentlich) eine vernünftige Umgangsregelung hast.
LG
nadda
Hallo Nadda,
ich werde morgen meinen Anwalt fragen bzw. beim FG anrufen. Mein Anwalt hatte mir ja gesagt ich soll nur die vier Raten a 45,00 Euro bezahlen. Ich werde dann berichten was da raus kommt.
Ja der Umgang funktioniert wieder seit letztes Jahr Herbst, sie ist zwar in der Zeit einfach umgezogen wo ich unser Kind nicht sehen durfte, ohne mich zu informieren aber das hat das Gericht nicht wirklich interessiert( es gab zwar ein dudu vom Richter, aber das war es dann auch).
Was Gerechtigkeit angeht erwarte ich von jedem Gericht ein ordentliches Verfahren. Die Politik ist gefragt was das finanzielle angeht. Und die KM musste nichts bezahlen welche dieses Schritt zum Gericht erst verursacht hat. Aber was soll man machen, selbst ein Gesetz für nichteheliche Kinder sprich gemeinsames Sorgerecht gibt es immer noch nicht, das ist jetzt auch schon fast 1,5 Jahre wieder her nach Richterspruch. Aber das ist ein anderes Thema.
Mir geht es ja so noch ganz gut was das finanzielle angeht, wenn ich da andere Berichte lese vom finanziellen Ruin wegen der ganzen Verfahrenskosten usw. Nur für das ganze Geld, diese 800 ,00 € hätte ich lieber alles angelegt für unser Kind bzw. einen schönen Urlaub machen können.
Gruß
Mdroid
Hi mdroid,
Mein Anwalt hatte mir ja gesagt ich soll nur die vier Raten a 45,00 Euro bezahlen.
Dann hat entweder der Anwalt Käse erzählt oder Du hast ihn einfach falsch verstanden.
Die 810,99 sind korrekt berechnet, wenn ihr damals einen Vergleich abgeschlossen hattet und die Staatskasse möchte die gerne in bis zu 48 Raten zurück haben.
Gruss von der Insel
Hallo,
ich werde morgen meinen Anwalt anrufen. Ich kann mich jedenfalls noch gut daran erinnern, ich wollte nämlich die 180 Euro auf einmal bezahlen und er meinte nur bezahlen sie lieber die 4 Raten a 45,00 €. ( Falls später erneut ein Antrag auf VKH gestellt werden sollte).
Aber von einem Vergleich weiß ich überhaupt nichts :-/ Was für einen Vergleich denn?
Ich habe nur den VKH Antrag ausgefüllt, mein Anwalt hat einen Termin bei Gericht gemacht und danach kam der Beschluß mit wie schon erwähntem Satz: Zahlen sie monatlich 45,00 €, 4 Raten ergeben somit 180,00 €.
Wieso sollte denn im Beschluß dann stehen 4 Raten ergeben somit 180,00 €? Ist schon alles seltsam für mich.
Gruß
MDroid
Hi,
180€ wäre aber schon extremst billig für ein Gerichtsverfahren,....
Genaueres kann man nur sagen wenn du ein bisschen mehr Text zitierst. Da steht irgendwo etwas von Verfahrenswert und der Aufteilung dazu. Der Wert des Verfahrens wäre üblicherweise 3000€ und dann gibts da einfach Zahlbeträge die sich daraus errechnen. Deine Rechnung mit knapp über 800€ käme da wohl gut hin. Ein Vergleich ist etwas teurer als ein Verfahren ohne Vergleich, aber es kostet halt einfach Geld.
Ein geringerer Zahlbetrag wäre jetzt eigentlich nur möglich, wenn die Verfahrenskosten anteilig anders aufgeteilt wären, z.B. du nur 20% zu tragen hättest. Das ist aber eher unüblich, normalerweise werden die Kosten halbiert.
LG
Nadda
Hi mdroid,
wie bereits geschrieben, ist die Rechnung an sich völlig ok.
Was nadda in Frage stellte, waren die Grundlagen. Die 810,99 bekommt ein Anwalt, wenn er Dich bei einem Gegenstandswert von 3.000,- gerichtlich vertritt und es zu einer Einigung kommt.
Dieser Gegenstandswert ist für eine Umgangssache korrekt.
Die Frage ist einfach nur, ob im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen wurde und somit der Anwalt gegenüber der Landeskasse richtig abgerechnet hat. Und weiter, ob Du tatsächlich die ganzen eigenen Kosten übernehmen musst, wie es in der Rechnung steht, aber was allerdings sowohl bei einem Vergleich als auch im Familienprozessrecht allgemein ziemlich normal wäre ("Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben").
Du musst also etwas dazu sagen, wie das Verfahren selbst damals ausgegangen ist - vor allem, ob es zu einem Vergleich kam, oder ob das Gericht einen Beschluss gefasst hat.
Gruss von der Insel
Hallo,
nachdem Gerichtstermin gab es einen Beschluß der mir bzw. meinem Anwalt zugesendet worden war. Es verwundert mich ebend der eine Satz im Beschluß: Zahlen sie Monatsraten a 45,00 Euro, 4 Raten betragen somit 180,00 €
Warum sollte man den sowas reinschreiben vom Gericht wenn es im nachhinein mehr als 180,00 Euro sein sollen???
Gruß
MDroid
Du hast die aktuelle Abrechnung eingescannt.
Aber was genau steht im Beschluß? Tipp das mal ab oder scann es ein und mach die Namen unkenntlich
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
kannst du bitte den genauen Wortlaut einstellen? Sonst ist das hier nur stochern im Nebel.
In deinem Beschluss steht unter 1. und 2. vermutlich die genaue Umgangsregelung und unter 3. oder 4. oder 5. kommt irgendetwas von Kosten des Verfahrens. Diese letzten Punkte, also Verfahrenskosten und VKH Bewilligung brauchen wir um dir eine klare Aussage machen zu können. Setz diese Punkte hier rein und gut ist. Man braucht einfach diesen ganzen Wortlaut um zu wissen wovon wir hier eigentlich sprechen, da sind deine Angaben insgesamt einfach noch zu ungenau.
LG
Nadda
da war jemand schneller 😉
Juristisch spitzfindig kann man das durchaus so lesen:
1. Zahlen sie bitte 810,99 €
2. Zahlen sie bitte in Monatsraten in Höhe von 45,-€
3. Drei mal Drei ist Neun.
Der letzte Punkt ist zweifellos richtig, steht aber in keinerlei Zusammenhang zum Vorgenannten und bedeutet nicht, dass du nur 9,-€ bezahlen sollst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich habe es mal abgeschrieben vom Beschluss:
Dem Antragssteller wird für die I. Instanz ausschließlich der Zwangsvollstreckung ab Verfahrenskostenhilfe mit folgender Maßgabe bewilligt:
Ihm wird aufgegeben, in Anwendung der Tabelle zu § 115 Abs. 1 ZPO die gewährte Verfahrenskostenhilfe durch monatliche Raten in Höhe von 45 € - höchstens jedoch mit 48 Monatsraten – zurückzuzahlen.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf §§ 76 FamFG, 114, 115 ZPO.
Das zugrunde gelegte Einkommen ergibt sich aus der aus Gründen des Datenschutzes nur für den Antragsteller beigefügten Berechnung.
Bei diesem einzusetzenden Einkommen des Antragstellers ergibt sich gemäß der Tabelle des §§ 115 Abs.1 ZPO eine Rückzahlungsrate in Höhe von monatlich 45 €.
Vier Raten betragen also 180 €.
Gruß
MDroid
Moin,
Vier Raten betragen also 180 €.
Steht dieser Satz auch noch im Beschluss? Ich denke nicht.
Realisiere schlicht und einfach, dass du die auf deiner Seite angefallenen Prozesskosten tragen musst. Weil du wenig verdienst, somit diese nicht auf einen Schlag zahlen kannst, gibt dir der Staat ein zinsloses Darlehen. Du zahlst 45 € und dies bis zur Tilgung der Prozesskosten i.H.v. 810,99, also 18 Monate. Im 19. Monat zahlst du den Restbetrag i.H.v. 0,99 €. Wenn du gut bei Kasse bist, kannst du im 18 Monat auch 45,99 € zahlen.
Eine Herabsetzung der Raten bis hin zu deren Aufhebung ist natürlich möglich. Hierzu muss sich deine Einkommens- oder Ausgabensituation verändern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
4 Raten sind 180 Euro und 18 Raten eben 810,99- Euro.
Du zahlst die 45,- euro monatlich bis die Kosten gedeckt sind längstens aber 48 Monate(Standartspruch)
Gruss Wedi
Hallo,
ja der Satz mit den vier Raten steht im Beschluss !
Ich habe heute morgen beim FG angerufen und um Erleuterung gebeten. Die Sachbearbeiterin meinte das die 180 Euro nur für das Verfahren sind, dann von anderer Stelle geprüft wird, und ich jetzt den Rest in Raten (Anwaltskosten) tragen muß :-/
Das mit den 180,00 Euro entschied der Richter, den Rest eine andere Abteilung. Mein Anwalt war heute leider nicht in der Kanzlei. Ich habe nächste Woche einen Termin gemacht.
Es geht mir ja um folgendes:
Ich habe anfangs aussergerichtlich über das JA versucht eine Umgangsregelung / Elternvereinbarung zu schaffen. Es wurde in einem Gespräch mit zwei JA Mitarbeitern der KM und mir mündlich eine Vereinbarung erarbeitet in der KM und ich uns einig waren. Das Jugendamt gab der KM nach dem Gespräch (ein paar Tagen) eine schriftliche Ausfertigung die von uns beiden unterschrieben werden sollte. Ich hatte diesen Schrieb nie gesehen geschweige denn etwas davon erfahren das sie diesen schon hat. Auf Nachfrage beim JA sagte man mir da sich keiner mehr gemeldet hatte die Sache erledigt sei. Man ging davon aus das ich nicht unterschreiben wollte( was total Unsinn ist, weil ich derjenige war der eine Regelung haben wollte). Dann hatte mir die KM auch noch schriftlich jeglichen Kontakt untersagt, auch der Großeltern. Das JA meinte ich müsste jetzt den Klageweg gehen. Das habe ich dann ja auch mit meinem Anwalt getan. Die zuvor beim JA mündlich vereinbarte Elternvereinbarung wurde vor Gericht von der KM dann ohne zu zogern unterschrieben!
Es kann doch nicht sein in diesem Land, das man alles aussergerichtlich versucht, die KM alles boykottiert, vor Gericht dann ohne zu zögern unterschreibt, und ich jetzt die kosten habe! Ich bin ja Regelrecht gezwungen worden zum FG zu gehen. Ehrlich gesagt ist das für mich eine diskriminierung und Vorsätzliches boykottieren der KM. Deswegen verstehe ich auch nicht warum ich dafür zahlen soll.
Die Anwaltsgehilfin meinte es gebe evtl. noch die möglichkeit zivilrechtlich gegen so ein Verhalten vorzugehen, aber das müßte ich nächste Woche mit meinem Anwalt besprechen. Allerdings wird das wieder nur Stress bedeuten.
Gruß
MDroid
Es kann doch nicht sein in diesem Land, das man alles aussergerichtlich versucht, die KM alles boykottiert, vor Gericht dann ohne zu zögern unterschreibt, und ich jetzt die kosten habe! Ich bin ja Regelrecht gezwungen worden zum FG zu gehen. Ehrlich gesagt ist das für mich eine diskriminierung und Vorsätzliches boykottieren der KM.
Doch.
In allen Fällen, in denen die Mutter Gefahr läuft, für einen verlorenen Prozess bezahlen zu müssen, wird Kostenteilung ausgeurteilt.
Nur wenn du verlierst, zahlst du alleine.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Doch.
In allen Fällen, in denen die Mutter Gefahr läuft, für einen verlorenen Prozess bezahlen zu müssen, wird Kostenteilung ausgeurteilt.Nur wenn du verlierst, zahlst du alleine.
Ausgeurteilt also? Für mich ist das wie eine Triade. KM+JA+Gericht
Obwohl ich für mich sagen kann, das JA bzw. der Mitarbeiter der auch vor Gericht war, stimmte mir vollkommen zu und fand auch das Verhalten der KM nicht nachvollziehbar.