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(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

heute hab ich einen Schrieb von meinem RA
bekommen, indem u.a. steht, daß ich keine Aussicht auf PKH hätte.
Wenn ich aber "gemeinsame Schulden" - "priv. Krankenkasse" von meinem
Gehalt abziehe, dann bleiben mir noch ca. 850 Euronen.
Also 40 unter SB. Oder kann ich nicht die gemeinsamen Schulden (nur Haus)
alle geltend machen.
Danach steht im Brief 2000 Euronen Vorschuß ... 😡
Irgendwie ...

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2006 22:11
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

ohhhhhhh,

normalerweise müsste dir PKH zustehen.

diese summe 2000€ vorschuss dient wohl als sondervereinbarung.

immer mehr anwälte gehen dazu über mit ihren mandanten eine sogenannte sondervereinbarung abzuschliessen.

wechsel den anwalt und unterschreibe niemals so eine vereinbarung

caju

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2006 22:30
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

hat der RA den abschlägigen Bescheid des Gerichts beigelegt, oder ist das "nur" seine Einschätzung?

Es heißt übrigens, die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2006 23:16
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

hat der RA den abschlägigen Bescheid des Gerichts beigelegt, oder ist das "nur" seine Einschätzung?

@sky, das ist nur SEINE Einschätzung. :gunman:
Ich werde morgen mit ihm mal versuchen zu telefonieren. 😛
Dies mit dem Vorschuß mmmh. Ich muß mal genau kucken, was ich da unterschrieben habe :knockout:
Ich habe eigentlich gedacht, es ist normal, daß der RA irgendwann was sehen will.
Ich glaube ich habe einen sch... Anwalt. :gunman:

Wenn ich ihn nun wechsele, mmh dann muß ich doch schon die bisherigen Dinger die er getan hat zahlen !?
Naja, mal sehen.

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2006 23:27
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

das ist nur SEINE Einschätzung.

Du kannst darauf bestehen, dass der PKH-Antrag ordnungsgemäß eingereicht wird. Das Gericht
prüft dann, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat (warum sollte sie das nicht?). PKH kann mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden.

Dies mit dem Vorschuß mmmh. Ich muß mal genau kucken, was ich da unterschrieben habe

Du hast schon unterschrieben?

Wenn ich ihn nun wechsele, mmh dann muß ich doch schon die bisherigen Dinger die er getan hat zahlen !?

Der Anwalt arbeitet doch nicht umsonst. Bereits geleistete Arbeit wirst Du also bezahlen müssen.

Gruss
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2006 23:34
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

@sky ich habe -soweit ich noch weiß- nur so eine Vollmacht unterschrieben.
Explizit mit Vorschuß etc. stand da nix drin.

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2006 23:47
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo @babbedeckel,

also mein Anwalt hat mich bei der Scheidung gebeten, ihm einen "allgemeinen Vorschuss" in Höhe von 500,- € zur Verfügung zu stellen. Das habe ich getan, dieser wurde später verrechnet.
PKH zu beantragen kann in gewissen Fällen schon vorteilhaft sein. Es gibt zwei Gründe, PKH zu versagen:

1. Zu hohe Einkünfte
2. Mangelnde Erfolgsaussichten

Und bei den von die geschilderten Einkommensverhältnissen könnte es schon sein, dass der Richter zu hohe Einkünfte ausschließt, und dann muss er die Erfolgsaussichten einschätzen, d.h. schon mal "vorläufig" entscheiden.

Wird dein PKH Antrag dann abgewiesen, hat der Anwalt finanziell kaum was davon. Die Streitwerte für einen PKH Antrag sind niedrig. Vielleicht will er daher, dass du direkt klagst. Ist aber nur so eine Vermutung von mir.

Um was geht es eigentlich bei deinem PKH Antrag: Umgang, Scheidung, Unterhalt oder was liegt an?

Hast du "nur" eine Vollmacht unterschrieben, muss der nach BRAGO (Gebührenordnung der Rechtsanwälte) abrechnen.

Ich würde den RA anrufen und ihn fragen, warum du denn jetzt auf einmal die 2000 EUROnen zahlen sollst. Und wenn du dann immer noch der Ansicht bist, dass dein Anwalt ne Pfeife ist, dann wechsle ihn. Das kostet zwar Geld, aber ob dich dein bisheriger Anwalt zukünftig nicht noch mehr Geld kostet wie ein anderer (vielleicht besserer), ist auch nicht auszuschließen...

Gruß

Martin

[Editiert am 31/1/2006 von Schmusepapa]

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2006 00:07
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@martin, beim PKH-Antrag geht es um das ABR.
Die Chancen stehen bei mir nicht schlecht.
Tochter wohnt bei mir (seit ca. 2 Monaten). Beim JA ist die
Kleine schon gehört worden. Die JA-SA hat u.a. gemeint, das
sie dem Gericht alles so berichten würde, wie es die Kleine gesagt hat.
Das sie gerne beim Papa ist ... etc.
Mein Anwalt meinte, ich müßte mir diesbzgl. keine Sorgen machen.

Gruss
babbedeckel

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2006 09:48
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo @babbedeckel,

der Streitwert bei einem Umgangsverfahren (unter das ja auch das ABR fälllt) ist gering, 500 oder 1000 €. Entsprechend gering sind die Anwaltsgebühren. Ich schätze spätestens ab dem 3. Brief liegt der Stundensatz des Anwaltes in Hartz IV Regionen.

Mein Anwalt sagte mir bei meinem letzten Termin, er müsse sich immer überlegen, ob er reine Umgangsverfahren annehme oder eine andere Abrechnungsmodalität anbiete, z.B. Abrechnung nach Aufwand bzw. die Vereinbarung eines höheren Streitwertes zwischen Anwalt und Mandant. Bei einem Scheidungsverfahren mit Unterhaltsprozessen etc. ergibt sich ein "Ausgleich", da der Streitwert für die Scheidung selbst und die Unterhaltsprozesse hoch ist.

Vielleicht will dein Anwalt auch deshalb, dass du die "Ex" auf Unterhalt fürs Kind verklagst. Bekommst du PKH für den ABR-Prozess, wird dein Anwalt nach BRAGO bezahlt. Selbiges gilt, wenn du mit ihm keine Sondervereinbarung abgeschlossen hast.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2006 11:44
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo @Schmusepapa,

jetzt wird mir einiges klar. Morgen habe ich ein Telefongespräch mit dem RA.
Werde mal mit ihm reden 😛
Ich möchte ihn aber nicht verprellen, würdest du/ihr trotzdem den Vorschuß
zahlen ?

Thx.
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2006 12:17




 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Bekommst du PKH für den ABR-Prozess, wird dein Anwalt nach BRAGO bezahlt.

kleine Korrektur: Seit Mai 2004 ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Kraft - also nix mehr mit BRAGO.

Gruss
sky

[Editiert am 1/2/2006 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2006 13:10
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo @sky,

kleine Korrektur: Seit Mai 2004 ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Kraft - also nix mehr mit BRAGO.

:redhead: Ups, dachte das gäbe es immer noch. Man lernt nie aus... :redhead:

@babbedeckel,

ich weiss ja nicht ob er dich auch in deiner Scheidungssache vertritt und welche Verfahren sonst noch laufen. Je nach dem was bisher "gelaufen" ist kann es gut sein dass der Vorschuss gerechtfertigt ist. Frage ihn doch einfach mal, um welche Streitwerte es geht und welche Kosten da in etwa auf dich zukommen könnten (Anwalts- und Gerichtskosten). Du musst ja diese Kosten schießlich "einplanen" ;).

Bzgl. KU für deine Tochter finde ich es gut, dass er dich darauf aufmerksam gemacht hat. Du kannst ihm ja deine Bedenken mitteilen und ihm sagen, dass du erst mal das ABR Verfahren abwarten willst, weil du befürchtest, dass deine Frau ansonsten versuchen wird, eure Tochter als "Unterhaltsgeisel" wieder zu sich zu ziehen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2006 22:10
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

@Schmusepapa, ja der RA vetritt mich in mehreren Sachen.
Bei Zugewinn lief/läuft schon Korrespondenz.
ABR, Klar.
Auf jeden Fall werde ich versuchen ihn heute zu erreichen.

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2006 10:08