Hallo! Ich habe heute den Beschluss zum Umgangsänderungsverfahren bekommen. Laut dem Gerichtsschreiben soll ich monatlich 95€ Raten zahlen.
Laut PKH-Berechnung des Gerichts habe ich ein Bruttoeinkommen von 970€, abgezogen werden 180€ Freibetr., noch mal 395€ Freibetrag und 135€ Unterhalt. Ist das so richtig? Ich habe Netto 845€ Einkommen (Brutto ca. 1100€) Steuern, Sozialbeiträge, Fahrtkosten und Unterkunft werden nicht berücksichtigt. Das Gericht kommt auf ein einzusetzendes Einkommen von 260€.
Ich soll ab 3.5. die Raten zahlen, weiß aber gar nicht wie hoch die Kosten insgesamt sind. Der Streitwert wurde mit 3000€ angesetzt. Was bedeutet: "Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben?
Wenn das so weitergeht, arbeite ich bald umsonst.
Vielen Dank!
Willi
Hallo Willi,
Was bedeutet: "Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben?
heisst, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt und jede Seite trägt jeweils die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung selbst.
Bei 3000,- € Streiwert bedeutet das für die Anwaltskosten den Anfall einer 1,3 Verfahrens- sowie 1,2 Terminsgebühr, zzgl. Postpauschale und MwSt., insgesamt 586,08 € brutto für jede Seite.
Bei den gerichtlichen Kosten beträgt 1 Gebühr 89,- €. Ich weiss jedoch nicht wieviel Gebühren bei einer Umgangssache anfallen. 0,5, 1 oder 3? Jedenfalls werden diese Kosten geteilt.
Viele Grüsse
Ergänzung:
Glaublich ist für die Gerichtskosten Nr. 1220 KVFamGKG einschlägig, mithin 3 x 89,- €: 2 = 133,50 € für Dich.
Servus Willi,
ich darf ja ab dem 01.06. monatlich 75.- € zahlen. Und habe hier auch dafür kämpfen müssen um nicht noch höher zu kommen.
Aber ich verdiene dann schon deutlich mehr als Du und kann somit die Berechnung Deines Gerichts in keinster Weise nachvollziehen.
Hast Du schon Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt?
Meinen habe ich derzeit nicht vorliegen, weil ich nicht zuhause bin. Ich schau Dir aber gerne nach, was bei mir alles berücksichtigt wurde.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ich kann mir das auch nicht vorstellen.
Bist du sicher, deinen VKH-Antrag richtig ausgefüllt zu haben?
Ich würde dem auf jeden Fall widersprechen.
Hast du deinen RA schon mal dazu befragt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,also im Antrag steht:
Bruttoeinnahmen: 1136
Lohnsteuer: 19
Pflichtbeiträge: 209,52
Sachkosten: 56,00
Fahrtkosten: 60
Unterhalt: 135
Mietkosten: 150
Ich wohne noch bei meinen Eltern, die haben mir aber eine Mietbescheinigung geschrieben und die Quittungen sind auch dabei gewesen. Oder gilt das nicht als Wohnkosten? Ich denke aber es ist durchaus normal, wenn man sich an den Wohnkosten im Elternhaus beteiligt. Dann fehlen ja auch noch die Steuern, Beiträge Fahrgeld und Sachkosten.
Mit dem Anwalt habe ich gerade telefoniert, er wird das auf jeden Fall prüfen.
Gruß Willi
Guten Morgen!
Ich habe gerade wieder ein Schreiben vom Gericht bekommen, nachdem mein Anwalt Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht hatte.
Jetzt stehen hier folgende Zahlen:
Bruttoeinnahmen: 970
Lohnsteuer: -
Pflichtbeiträge: -
Sachkosten: -
Fahrtkosten: -
Unterhalt: 135
Mietkosten: 95
Freibetrag: 182
Freibetrag: 400
einzusetzendes Einkommen: 158
PKH-Monatsrate: 60
Ich verstehe das Ganze nicht. Warum werden nur 95€ Wohnkosten angesetzt? Warum stimmt das Bruttoeinkommen nicht und warum werden keine Abzüge berücksichtigt? Gibt es da irgendwelche Pauschalbeträge, die angesetzt werden und sind von mir angegebene Kosten in den Freibeträgen enthalten?
Kann es denn wirklich sein, dass die Mitarbeiter beim Amtsgericht eine ordentliche Berechnung nicht fertig bringen?
Gruß Willi
Hallo noch mal, muss ich die Raten jetzt bezahlen oder sollte ich noch einmal Beschwerde einlegen? Termin für die erste Rate ist der 3. Mai (?) und ich habe immer noch kein Schreiben vom Gericht, wohin ich überweisen soll und wie hoch der Gesamtbetrag ist. Warum stimmen die Zahlen vom Gericht nicht mit den tatsächlichen Beträgen überein?
Die beim Gericht eingereichten Beträge stehen über den Zahlen vom Gericht und diese sind auch durch Lohnzettel usw. belegt.
Vielen Dank!
Willi
Hi Willi
Hallo noch mal, muss ich die Raten jetzt bezahlen oder sollte ich noch einmal Beschwerde einlegen? Termin für die erste Rate ist der 3. Mai (?) und ich habe immer noch kein Schreiben vom Gericht, wohin ich überweisen soll und wie hoch der Gesamtbetrag ist.
So wie ich das sehe, wirst du die Rate von 60,-Euro zahlen müssen und zwar an die Gerichtskasse mit entsprechendem Aktenzeichen vermerkt.
Bezahlst du nicht, taucht früher oder später der GV auf und holt sich das Geld.
Es kann sogar passieren, das dir die PKH gestrichen wird und die ganze Summe fällig wird.
Warum die Wohnkosten nur mit 95,- angesetzt wurden und im gegensatz die Bruttoeinahmen gesenkt wurden, kann ich dir nicht beantworten, da musst du den Rechtspfleger fragen.
Es ist wahrscheinlich so, weil du bei deinen Eltern wohnst und der RP sich das so ausgerechnet hat.
Kurz um, du kommst an den Zahlungen vorerst nicht vorbei
Gruss Wedi
P.s.
Ich bin getrennt seit 2002, geschieden April 2004.
Bei der Scheidung ist mir PKH bewilligt worden mit einer Rate von 100,- Euro.
Es war eine verworrene Zeit und ich habe es damal verschwitzt einen Dauerauftrag einzurichten, geschweige denn überhaupt zu zahlen.
Es dauerte nicht lange und der GV stand vor der Tür, er kam nicht um die 100,- Euro zu holen, sondern die ganze Summe(ich weiss nicht mehr wie viel das war).
Ich habe den GV mit 100,-Euro bedient und er ist erstmal abgezogen, die ganze Summe muss ich trotzdem zahlen und das mache ich bis heute, allerdings mit geringeren Raten.
Aber, so kann eine Unachtsamkeit oder Schusseligkeit dazu führen, das mehr bezahlt werden muss, als eigentlich gefordert.
Gruss Wedi
Danke für die Antworten. Aber müsste ich nicht von irgendwem eine Rechnung bekommen? Ich weiß gar nicht wie lange ich die 60€ bezahlen muss und eine Bankverbindung steht auch nicht auf dem Schreiben vom Gericht. Ich habe nur das Urteil. Da steht allerdings, dass ich innerhalb von 4 Wochen Beschwerde einlegen kann.
Selbst wenn ich die Wohnkosten nur mit 95€ ansetze komme ich mit den Freibeträgen auf ein anzusetzendes Einkommen von - 20,52€. Ich habe auch nirgendwo etwas gefunden, dass einfach von einem pauschalen Bruttoverdienst ausgegangen werden kann und keinerlei gesetzliche Abzüge berücksichtigt werden.
Übrigens habe ich in der Vergangenheit die PKH immer bekommen und erst vor 2 Monaten gab es eine Überprüfung meiner aktuellen Einkommenssituation. Hier wurde vom gleichen Gericht die PKH wegen dem letzten Umgangsverfahren im vergangenen Jahr überprüft.
Ich verstehe es einfach nicht. Kann ich den Rechtspfleger einfach fragen?
Gruß Willi
Hi
Danke für die Antworten. Aber müsste ich nicht von irgendwem eine Rechnung bekommen?
Nein, die Berechnung ist deine Rechnung.
Ich weiß gar nicht wie lange ich die 60 bezahlen muss und eine Bankverbindung steht auch nicht auf dem Schreiben vom Gericht. Ich habe nur das Urteil. Da steht allerdings, dass ich innerhalb von 4 Wochen Beschwerde einlegen kann.
Die Bankverbindung, wenn sie tatsächlich nicht auf der Festsetzung stehen sollte, (du musst genau hinsehen, vieleicht steht sie unten im kleingedruckten)kann dir dein Anwalt geben.
Da steht allerdings, dass ich innerhalb von 4 Wochen Beschwerde einlegen kann.
Gegen das Urteil besteht eine Beschwerdefrist von vier Wochen, gegen die PKH-Festsetzung auch, trotzdem ist es vollstreckbar und du solltest zahlen.
Ich verstehe es einfach nicht. Kann ich den Rechtspfleger einfach fragen?
Ja, einfach dort anrufen oder persönlich hingehen.
Gruss Wedi
Servus Jeanswilli,
mein Werdegang war zuletzt folgender:
Ich wurde vom Gericht aufgefordert meine Einkünfte darzustellen.
Daraufhin wurden mir nun Raten auferlegt.
Ich war mit der Rechnung nicht einverstanden und es wurde vom Gericht nachträglich korrigiert und neu gerechnet.
Ab dem 01.06 muss ich nun zurückzahlen. Eine Bankverbindung dazu habe ich auch noch nicht gefunden bzw. mitgeteilt bekommen.
Bisher habe ich nur einen Beschluss vom Gericht erhalten, in dem die entgültige Berrechnung nochmals dargestellt wird und eben die Ratenhöhe und Zeitpunkt der Zahlung.
An Deiner Stelle würde ich auf alle Fälle schnellstens Widerspruch gegen einen offensichtlich falsche Berechnung einlegen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi Michael, Deine neue Berechnung stimmt jetzt sicherlich. Ich hatte bereits Beschwerde eingelegt, die neue Berechnung ist allerdings wieder falsch.
Ich habe vom Gericht die neue Berechnung bekommen, Datum vom Gericht ist der 5.3., Zahlungstermin 3.5..
Bei meinem Einkommen (850€ Netto) müsste ich gar keine Prozesskosten zahlen, also werde ich erneut Beschwerde einlegen.
Es kommt laut Auskunft meines Anwaltes eine Kostenrechnung von der Justizzahlstelle. Dann werden allerdings gleich Zinsen berechnet vom Tag des Urteils an.
Gruß Willi
Servus,
habe meine Berechnung nun vorliegen und stelle sie hier mal zur Verfügung:
Nettoeinkommen: 2030,56 €
Werbungskosten: - 166,40 €
Arbeitsmittel pauschal: -5,20 €
Einkommen aus Erwerbstätigkeit: 1858,96 €
Privathaftpflichtversicherung: - 16,03 €
Unfallversicherung: - 25,55 €
geförderte Altersvorsorgebeiträge: - 50 €
Freibetrag für Erwerbstätige: -180 €
Unterhaltsfreibeträge:
Antragsteller: -395 €
KU: - 102 €
Unterkunft/Heizung: -250€
Darlehen/Abzahlverpflichtungen: - 545 €
= Einzusetzendes Einkommen (ger.): 295 €
Raten: 75 .- €
So sieht es bei mir aus. Zeitpunkt der Zahlung, wie bereits erwähnt, ab dem 01.06.2011
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo! Meine Zahlen stehen schon weiter oben. Antwort 4 die Zahlen vom Antrag, Antwort 5 die Berechnung vom Gericht.
Gruß Willi
Servus Willi,
ich wollte Dir anhand meiner Zahlen mal einen Überblick geben, was bei mir alles in Abzug gebracht worden ist.
Hast Du keine Versicherungen oder zusätzliche Altersvorsorge?
Oder versteckt sich das bei Dir hinter den Pflichtbeiträgen oder anderen aufgeführten Posten.
Bei mir kommt das ganze in einer gut überschaubaren klaren und somit nachvollziehbaren Tabelle daher.
Sogar Versicherungen werden einzeln aufgeführt.
Bei Deiner Berechnung habe ich dne Eindruck, dass das Gericht so gar nicht recht weiß, wie es mit einzelnen Zahlen jonglieren will.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo, was ist denn für das Gericht unverständlich? Die ersten Posten Brutto, Pflichtbeiträge und Sachkosten stehen auf der Lohnabrechnung, daraus ergibt sich Netto ca. 850€. Ansonsten wird das Fahrgeld (0,30 Cent/ Kilometer einfache Fahrt ergibt 60€ im Monat), Unterhalt 135€ und Mietkosten 150€ abgezogen. Dafür liegen die Belege vor.
Wenn man davon noch die Gesetzlichen Freibeträge (neu ab 30.3.2011) von 182€ Freibetrag für Erwerbstätige und 400€ Unterhaltsfreibetrag abzieht, kommt man auf ein Ergebnis von - 77€ einzusetzendes Einkommen.
Mein auto läuft auf meinen Vater als Zweitwagen, sonst könnte ich mir die Versicherung nicht leisten. Haftpflicht läuft über meine Eltern, weil ich noch dort wohne und Unfallversicherung zahlt mein Opa. :redhead:
Warum zahlst du so wenig Unterhalt?
Gruß Willi
Hallo, was ist denn für das Gericht unverständlich?
Wenn wir das wüßten...
Scheinbar sitzt dort jemand, der Dir den kostenlosen Rechtsstreit partut nicht gönnen will.
Warum zahlst du so wenig Unterhalt?
Die junge Dame befindet sich in ausbildung und verdient schon eigenes Geld. Dieses wirkt sich natürlich auf meine KU-Zahlungen positiv aus.
Du musst wissen, im Gegenzug zu Dir bin ich schon ein "alter Knacker" (behauptet H., die 8jährige Tochter meiner LG).
Meine Tochter ist nur 3 Jahre jünger als Du 😉
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Oh sorry! Aber meine Berechnung ist doch richtig, oder?
Gruß Willi
Ja Willi, ich gehe davon aus, dass Deine Rechnung stimmt.
Vor allem wenn man die Freibeträge abzieht, dann ist bie Dir nichts zu holen.
Allerdings beziehen sie sich bei mir bei den Freibeträgen auf Nr.1 der PKHB 2008, und Nr. 2 und 3 der PKHB 2009
Was sich da genau dahinter verbirgt müsste ich auch erst raussuchen. Evtl. wird da was gestafelt, gequotelt oder sonst was, was Dir zum Verhängnis werden könnte?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle