Prozessbetrug ??
 
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Prozessbetrug ??

 
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

kurz meine Geschichte, die sehr wahrscheinlich vielen hier ähnelt, aber nur zum Verständnis der nachfolgenden Frage.

Mien Frau und ich leben seit Dez. 2002 getrennt, haben zwei wunderbare Kinder ( junge 5 und Mädchen 3 Jahre ). Nach der Feststellung meiner Frau, das könne nun nicht alles sein, beschloss sie, sich von mir zu trennen. Während meiner Abwesenheit während einer Geschäftsreise fand ich mein Haus in der Form verändert, dass wir seit Dez. 02 getrennt lebend sind. Dieses gescha h mit der Hilfe meines Schwiegervaters und eines befreundeten Ehepaares. Zuerst im eigenen Haus, dann zog sie mit den Kindern zu Ihren Eltern im Januar 2003 und bezog dann im Mai 2003 eine eigene Wohnung.

Ich habe im Dezember 2003 die Scheidung eingereicht. Sie hat einen neuen Lebenspartner wie ich auch und lebt mehr oder weniger mit ihm zusammen. Unabhängig davon ist das Trennungsjahr vorbei und einer Scheidung steht nichts mehr im Wege. Alles ist bereits gereglt in einer Scheidungsfolgevereinbarung ( notariell ), man sollte glauben ein leichter Gang. Und nu kommt`s:

Sie widerspricht der Scheidung mit nicht ausreichender Zeit der Trennung. Nach Ihrer Auffassung sei sie erst im Mai 2003 ausgezogen und das Trennungsjahr sei noch nicht vorbei. Ihr Anwalt unterstellt mir in seinem Widerspruch Prozessbetrug, als Zeugen sind Ihre Eltern genannt.
Ich mußte natürlich auch einen Zeugen benennen und habe mit Bedacht den Helfer bei der Trennung ausgesucht. zu dem meine Frau sehr guten Kontakt hat. Er hat aber sofort zugesagt, den Sachverhalt wahrheitsgemäß zu bestätigen.

Habe ich hier eine Chance, mal gegen Ihren Anwalt loszulegen? Er hat mich zudem schon im Januar 2003 zur Zahlung von Trennungsunterhalt aufgefordert, da meine Frau laut Ihrer Aussage seit Dezember 2002 von mir getrennt lebt. Ich würde jetzt auch mal gerne austeieln, da ich bisher nur eingesteckt habe.
Dank im voraus

Rudy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 17:36
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Rudy,

musste ja schon schmunzeln, weil mir das sehr bekannt vorkommt. Die Ex von Micha fing nach einem Jahr plötzlich damit an. Sie meinte Micha hätte an bestimmten Wochenenden Versöhnungsversuche gestartet.
Gehe zum Anwalt, lege ihm die Zahlungsaufforderung vor (Jan03). Er wird sicher einen entsprechenden Brief aufsetzen, den die Gegenseite dann geniessen kann.
Sie will wahrscheinlich noch ein paar Monate den Unterhalt geniessen.
Das müsste schnell aus der Welt geschafft werden können.
Gruß Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 17:56
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Tina,

den Brief mit den entsprechenden Unterlagen -hat sowohl das Gericht als auch der Kollege, der meine Frau vertritt. Es geht ihr natürlich um die Tatsache, dass sie jetzt Krankenkasse selbst zahlen muß. Und das sind in ihrem Falle 190,00 Euro per Monat. Die tun natürlich weh, wenn man nur 2000 Euro vom Expartner, das ganze Kindergeld und den Lohn aus der Schwarzarbeit hat.

Ich frage mich nur, ob ich nicht dem Anwalt einen verpassen kann. Inzwischen bekomme ich auch keinen Blutdruck mehr bei Schreiben Ihres Rechtsvertreters, ein Zustand, der mehr als erstrebenswert ist und den ich allen wünsche, die wie ich jedesmal durch die Decke gegangen sind. Ich denke nur, kann man als Anwalt so offensichtlich lügen?? Gibt es da so etwas wie Standesregeln. Ich tendiere im Moment zur Strafanzeige ( die Staatsanwaltschaft kann sich dann aussuchen, welcher Tatbestand hier erfüllt wird) und zu einem Schreiben an die Anwaltskammer. Gewinnen kann ich natürlich nicht, aber selbst ein Pyrrhussieg hat seine schöne Seite.

Rudy

P.S. Zieh Dich erst aus, wenn Du am Fluss bist ( Konfuzius)
P.P.S. Cool bleiben ( Rudy )


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 19:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun mal ruhig Blut.

Prozessbetrug ergibt sich als Sonderform des Betrugs aus § 263 StGB und § 138 ZPO. Prozessbetrug ist gegeben wenn eine Prozesspartei

  • das Gericht durch bewußt falsche Angaben täuscht
  • und dadurch eine für den Gegner bzw. einen Dritten
  • finanziell nachteilige Entscheidung veranlasst.

Ganz eng gesehen ist Prozessbetrug erfüllt, wenn in einem Schriftsatz dem Gericht gegenüber nicht die Wahrheit behauptet wird bzw. Tatsachen ausgelassen werden, die evtl. das Gericht zu einem nicht "genehmen" Urteil kommen ließen.

Wenn den Blutdruck, Rudy, durch Schriftsätze dieser Art nicht in Wallung kommt, dann verstehe ich deine Rachegelüste nicht. Und sei dir sicher, wenn du dem gegnerischen RA eine Anzeige in Haus jagst, wird er dich künftig zerpflücken und das Recht noch mehr in Richtung deiner Ex biegen. Ich würde deinen RA bitten, einen süffisanten und enttarnenden Schriftsatz als Antwort zu formulieren.

DeepThought

P.S. Ein glücklicher Mensch ist niemals böse.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 20:04