PKH zurückzahlen mi...
 
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PKH zurückzahlen mit Alg 2?

 
(@nacktschnecke)
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Moin,
ich habe da mal eine Frage.Ich habe 2008 meine Exi erfolgreich aus der Unterhaltszahlung geklagt und zahle jetzt nur noch 712 Euro für meine Kinder.Alle 2 Jahre wird ja das Einkommen neu geprüft,ich könnte ja im Lotto gewonnen haben :).Vor 14 Tagen kam wieder so ein PKH Hilfe Bogen vom A-gericht.Seit Anfang des Jahres werden mir und meiner Frau Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bewilligt(Gründe:Sie sind auf Grund der Unterhaltsverpflichtung bedürftig geworden)2011 war meine Frau auf 400 Euro arbeiten,das geht jetzt nicht mehr,wegen ihrem Rücken.Wir bekommen 228,05 Euro monatlich Kosten für Unterkunft und Heizung.Das haben wir dem A-gericht mitgeteilt,jetzt soll ich Raten in Höhe von 45Euro monatlich zurückzahlen!Das A-gericht hat das halbe Kindergeld,welches meine Frau für ihren Sohn bekommt,angerechnet,dürfen die das überhaupt,das hat mit meinem Einkommen doch nichts zu tun.In deren Berechnung ist auch nur die Miete und der unterhalt aufgeführt,nicht die Kosten für Warmwasser und Heizung.Kann mir hier jemand helfen?

liebe Grüße        Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 16:55
(@mdroid)
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Hallo Nachtschnecke,

die 45,00 EUR ist glaube ich das Minimum, bezahle ich auch, hatte VKH bewilligt bekommen in Form von Ratenzahlungen. Seit 2008 ist die Bewilligung her? Der Staat hat "nur" 48 Monate Zeit für das "eintreiben". Ich würde Widerspruch einlegen, die Zuständige Behörde muss es dann weiterleiten zur Revision. Hatte ich auch so gemacht, als Begründung würde ich mit angeben, bis zur Entscheidung die Ratenzahlung auszusetzen, da die entfallenen Raten ja "hinten angestellt" werden können (48 Monate) und ein Ausfall der Staatskasse nicht zu befürchten ist.

Interessant wäre ab wann VKH bewilligt worden ist, um zu sehen wann die 48 Monats frist abläuft. Wenn ich das alles so richtig verstanden habe.

Gruß
MDroid

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 16:51
(@Inselreif)

Hi Nacktschnecke,

auf welcher Grundlage hat das Gericht das so entschieden? Hattest Du vielleicht den Bogen komplett ausgefüllt? Empfängern von Leistungen nach SGB II steht immer ratenfreie Prozesskostenhilfe zu, dazu gibt es ausreichend Entscheidungen. Es reicht aus, in dem Erklärungsbogen die oberen Felder (persönliche Verhältnisse) auszufüllen und den Bescheid vom Jobcenter hinten dranzuhängen.

Ich würde unter Verweis, dass Leistungen nach SGB II bezogen werden, Beschwerde einlegen. Entscheidungen dazu gibt es mehr, als man überblicken kann.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 18:51
(@nacktschnecke)
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Moin,
mein Rechner spinnt etwas,ich hatte nen Trojaner :crash:

Also,die Prozeßkostenhilfe wurde seinerzeit am 09.04.2008 bewilligt,mdroid
Und die Leistungen nach SGB 2 bekommen wir erst seit Januar 2012.Bevor wir diese Leistungen bekamen,mußten wir nichts zurückzahlen,jetzt hat Frauchen ordnungsgemäß die Leistungen angegeben und nun sollen wir Raten zurückzahlen,.weil ja etwas mehr Einkommen da ist :bahnhof:

schleimige Grüße Nackschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 12:31
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vermutlich wurde jetzt nicht der Freibetrag für Berufstätige anerkannt. Und ohne diesen ist natürlich mehr Geld vorhanden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 13:31
(@nacktschnecke)
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doch,der Freibetrag wurde angerechnet:
Erwerbsfreibetrag § 115 1 Nr. 1 b ZPO
Freibetrag der Partei nach § 115 1 Nr. 2 a ZPO
Freibetrag für Ehegatte/Lebenspartner
Summe der Freibeträge          1.009,00   

Gruß Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 13:52
(@Inselreif)

Hi Schnecke,

wenn wir hier nicht nur im Nebel stochern wollen, wäre es geschickt, die komplette Berechnung des Amtsgerichts einzustellen. Bei Deiner Rate müsste man höchstens noch 185,- "zusammenkratzen" aber es ist schwer, wenn man nicht weiss, wo man suchen könnte. Durch Heizung und Warmwasser alleine kommt man nicht auf den Betrag.

Erfolgversprechend könnte die Sache mit dem Kindergeld sein. Nach BGH (Beschluss vom 26. 1. 2005 - XII ZB 234/03) ist Kindergeld zunächst anteilig dem Kind zuzurechnen, bis dessen Bedarf gedeckt ist (je nach Unterhaltsbezug kann das von komplett bis gar nicht gehen). Was nach dieser Berechnung übrig bleibt, ist Einkommen des Kindergeldempfängers und das ist Deine Frau. Und ist das überhaupt Dein Kind? Ruf doch am Montag einfach an und frag nach, wie das sein kann.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 02:36
(@mdroid)
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Moin,
mein Rechner spinnt etwas,ich hatte nen Trojaner :crash:

Also,die Prozeßkostenhilfe wurde seinerzeit am 09.04.2008 bewilligt,mdroid
Und die Leistungen nach SGB 2 bekommen wir erst seit Januar 2012.Bevor wir diese Leistungen bekamen,mußten wir nichts zurückzahlen,jetzt hat Frauchen ordnungsgemäß die Leistungen angegeben und nun sollen wir Raten zurückzahlen,.weil ja etwas mehr Einkommen da ist :bahnhof:

Hallo,

am 9.4.2008 bewilligt (wenn wir davon ausgehen das dieses Datum das Ende des Verfahrens ist!), der Staat hat 48 Monate Zeit das Geld zu fordern. Frist wäre dann der 9.4.2012 bzw. 10.4.2012.

Da Ihr aber vorher, also schon im Januar Zusatzleistungen bewilligt bekommen habt und somit "mehr" Geld zur Verfügung habt, fordern sie natürlich den Rest.

Bei mir ist es gerade so, hatte Gerichtstermin 2010 und auch VKH bewilligt bekommen in Form von 45,00 EUR Monatsraten. Ich habe im März 2012 an den Sachbearbeiter geschrieben, das ich gerade weniger Einkünfte habe, die haben mir wieder den VKH Bogen zugeschickt zum ausfüllen.

Am 25.4.12 habe ich dann ein Schreiben von einem Rechtspflger bekommen:

Mit Beschluss von xx.xx.xxxx wird die Bewilligte Verfahrenskostenhilfe geändert. Ab xx.xx.xxxx entfällt die Ratenzahlungsverpflichtung.

Gründe:

Der VKH Beschluss war abzuändern, weil sich die maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers wesentlich geändert haben.

Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, zur Zahlung der festgesetzten Raten nicht mehr in der Lage zu sein. Auf einen entsprechenden Antrag hin war daher die Ratenzahlungsverpflichtung aufzuheben.

Die Entscheidung beruht auf § 113 Abs. 1 FamFG i. V. m. § 120 Abs. 4 ZPO.
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Stichworte: Maßgebenden Verhältnisse, wesentlich

§113 Abs. 1 FamFG

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend.

§120 Abs. 4 ZPO

(4) Das Gericht kann die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben; eine Änderung der nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 maßgebenden Beträge ist nur auf Antrag und nur dann zu berücksichtigen, wenn sie dazu führt, dass keine Monatsrate zu zahlen ist. Auf Verlangen des Gerichts hat sich die Partei darüber zu erklären, ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist. Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.

Das heißt, auch bei mir, kann das Gericht und das wird es immer tun, vor Ablauf der 48 Monate überprüfen ob sich was geändert hat, also mehr Einkünfte vorhanden sind.

Da es bei euch aber seit Januar mehr Einkünfte sind, weil ich vermute mal das Geld ohne hin nicht reicht, würde ich dementsprechend ein Schreiben an den Sachbearbeiter schicken. Denn diese Sozialleistungen, sind ja bewilligt worden, weil irgendwo nicht genug Geld da ist bei euch im Moment.

Gruß
MDroid

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2012 19:55
(@Inselreif)

Hi mdroid,

am 9.4.2008 bewilligt, der Staat hat 48 Monate Zeit das Geld zu fordern

48 Monate nach Beendigung des Verfahrens, nicht nach Bewilligung der VKH. Du hast die Vorschrift sogar zitiert.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2012 20:04
(@mdroid)
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Hi mdroid,

48 Monate nach Beendigung des Verfahrens, nicht nach Bewilligung der VKH. Du hast die Vorschrift sogar zitiert.

Gruss von der Insel

Hallo,

danke für den Hinweis, ich hatte das Datum auch gleichzeitig als Beendigung des Verfahrens angesehen. Habe den Hinweis in Klammern gesetzt.

Gruß
MDroid

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2012 20:11




(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
ich habe da noch mal eine Frage,die Prozesskostenhilfe wurde durch Beschluss vom 09.04.2008 bewilligt(ich finde das Urteil gerade nicht wieder,zuviele Akten) :redhead:Zwischendurch hatten wir ja Widerspruch gegen die Ratenzahlung in Höhe von 45 Euro eingelegt,weil wir seit Januar ergänzendes SGB 2 erhalten.Am 29.03.2012 kam dann ein Schreiben,das die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes für meinen Stiefsohn ein Versehen war(das hälftige,wegen Schwerbehinderung und Unterbringung in der Woche,den Rest kassiert die Stadt)jetzt noch Ratenzahlung in Höhe von 15 Euro.Weitere Belastungen könnte ich binnen 2 Wochen geltend machen.Das habe ich getan,Batterien für meine neuen Hörgeräte,die ich zwi bis drei mal im Monat benötige.Dieses habe ich dem Gericht am 04.04.2012 mitgeteilt,seitdem kam nichts mehr.Können die jetzt immer noch Ratenzahlungen verlangen,oder kann ich aufatmen?

einen schönen Abend wünscht          Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 09.06.2012 20:12
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Prüfung der PKH-Bewilligung kann schon ein wenig dauern, trotzdem denke ich aber das die Batterien(welche wieviel kosten?) auch mit einberechnet werden.
Ich denke du kannst aufatmen und eine PKH-Rate von 0,- Euro erwarten.

Zuviel versprechen will ich nicht, aber die Batterien, die notwendig sind übersteigen m.E. die 15,- Euro bei weitem.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2012 21:29
(@Inselreif)

Hi,

bei 15,- Ratenzahlung liegt das einzusetzende Einkommen irgendwo zwischen 15 und 50 Euro. Im Extremfall wären also noch 35 Euro monatlich nachzuweisen, ggf. reicht auch einer.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2012 21:49
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Inselreif

Auch nach mehrmaligem Lesen kann ich dir nicht folgen.
Vieleicht erklärst du das mal auch für dumme? 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2012 22:44