Hallo, kann man, wenn PKH gewährt wird, den RA wechseln? In meinem Fall ist es so, daß der RA den Gerichtstermin verschwitzt hat u. nicht zur Verhandlung erschien. Die FamR hat aber trotzdem verhandelt, entschieden und ich war so panisch (O Gott, wo bleibt mein RA??), daß ich einem Vergleich zugestimmt habe. :knockout:
Naja, jetzt habe ich einen (scheinbar) interessierteren RA gefunden, der sagte mir aber, daß ich meinen Noch-RA bitten müsse, das Mandat niederzulegen. Wählt man dafür Schriftform od. genügt ein Anruf...
Unsicherer Gruß, Holy
Nichts erwarten; dennoch gespannt sein. Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können (Wolfdietrich Schnurre)
Moin Holy,
den RA kannst du jederzeit wechseln. Im laufenden Verfahren hat dies zur Folge, dass der bisherige über PKH eine Prozessgebühr bekommt nebst Auslagen. Dem neuen RA wirst du daher eine Prozessgebühr selbst zahlen müssen.
Das Verfahren ist doch aber mit Vergleichschließung abgeschlossen? Oder findet ihr einen Dreh, wie ihr den Vergleich kippen könnt? Für die evtl. Berufung ist PKH neu zu beantragen und der bisherige RA hat damit nichts zu tun.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
