Namensgebung bei er...
 
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Namensgebung bei erneute Heirat.

 
(@unbeschrieben)

Hallo zusammen!

Kurze Frage:

1) Madam wird demnächst wieder Heiraten. Gib es eine Möglichkeit in der Namensgebung
    zu intervenieren?
    Möchte gern, dass sie meinen Namen ablegt- was sie wahrscheinlich aber wegen der Kinder
    nicht machen wird.

2) Muß ich bezüglich unser gemeinsamen  Kinder etwas beachten- beim Amt vorstellig werden ?

Danke für Antwort.

Gruß unbeschrieben.


Zitat
Geschrieben : 23.10.2007 16:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du kannst nix dran machen. Schlimmer noch: Der neue Mann könnte den Namen deiner Ex annehmen. Bzgl. der Kinder ist jede Sorge unangebracht, da du auf jeden Fall einer Einbennnung zustimmen musst. Selbst ohne SR.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 16:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo unbeschrieben,

auf die Namesgebung hast du keinerlei Einfluß. Selbst wenn die verliebten sich entscheiden das der Ehemann den Nachnamen deiner Ex (also deinen Namen) annimmt kannst du nichts dagegen tun.

Bezgl. der Kinder brauchst du eigentlich nichts tun. Du könntest natürlich rein vorsorglich dem Standesamt gegenüber erklären, das GSR besteht bzw. die Kinder deinen Nachnamen tragen und du einer Einbennenung, sollte diese beantragt werden, nicht zustimmen wirst. Einbenennung heißt, das die Kinder auf Antrag den neuen Ehenamen annehmen können, sofern alle Beteiligten zustimmen.

Tina

Ok, deep war schenller


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 16:53
(@unbeschrieben)

Das war  ja schnell !!

Vielen Dank !

Ich denke das ich den Schritt zum Standesamt gehen werde.

Gruß unbeschrieben


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 17:08