hi, ich hab mal ne frage. heute kam ein schreiben vom amtsgericht mit den aufgelaufenen kosten .....
44,50 euronen fürs verfahren und 550,- euronen für den verfahrensbeistand ..... macht also zur hälfte für mich 297,25 zu zahlen ..... muss ich das zahlen? ich wurde nie über kosten aufgeklärt, weder vom gericht, noch vom verfahrensbeistand ..... naja, unwissenheit schützt vor zahlen nicht 😉
in meinem antrag auf gsr hab eich folgenden satz eingebracht:
da der mutter für die attestierung der elterlichen sorge nach bgb keine kosten entstehen, muss die aus verfahrensrechtlichen gründen gleichfalls auch für väter gelten. das verfahren ist daher für den vater kostenfrei zu halten..... bringt der satz was? ist aus ner vorlage für nen antrag.
vielen lieben dank für eure hilfe
papa1977
Hi!
Nö, ich glaub der Satz bringt nichts. Solange du keine PKH bekommst, wirst du es zahlen müssen. Meinem Freund ist eben vor paar Tagen auch das Schreiben von der VP ins Haus geflattert.
Es gibt sogar mehr Sätze im FamFG für die Bezahlung des VP, als für dessen Aufgaben usw. :exclam:
Ich weiß nicht, ob es noch was bringt aber ich würde beantragen, die Kosten der Verliererin des Verfahrens aufzuerlegen.
Dein Antrag war ja offenbar berechtigt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.