KiTagebühr beim Wec...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KiTagebühr beim Wechselmodell - total besch***rt

Seite 1 / 2
 
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo Foris!

Ich hab da mal ein Problem.

Nach der Trennung versorgen Exe und ich die Kinder (2 Jungs, je 6 Jahre alt) nach dem Wechselmodell, bei jedem von uns ist eines der Kinder gemeldet mit Hauptwohnsitz, eines mit Nebenwohnsitz. So weit, so gut.
Die Kinder gehen noch in die KiTa und der KiTabeitrag musste jetzt berechnet werden. Also ist erst meine Ex hin und hat der Dame unsere Situation erklärt. Tip der Dame vom Amt war, die Kinder doch beide bei meiner Frau zu melden, sie sei somit alleinerziehende Mutter vor dem Amt, somit würde dir KiTagebühr sehr niedrig ausfallen (ca. 40 €). Wären die Kinder beide bei mir gemeldet und ich somit alleinerziehender Vater, müsste ich ca 115 € Gebühr bezahlen. Nun wollten aber weder meine Ex noch ich, dass die Kinder nur beim jeweils anderen Partner gemeldet sind (das Misstrauen ist zumindest bei mir SEHR hoch und der Weg zum zementierten Wechselmodell war lang und steinig...).
Nun, der Dame vom Amt war so ein Fall noch nicht vorgekommen, aber sie versprach eine für uns günstige Lösung zu suchen und wollte sich mit ihren Kollegen beraten. "Zwei mal Gebühr sei ja zuviel", so meinte sie, wo es doch Geschwisterkinder seien und das zweite ja eigentlich frei wäre.
"Toll" dachte ich und gab mich der naiven Hoffnung hin, dass wir eventuell etwas Gebühr sparen könnten, (zu der Summe der beiden Gebühren, die wir als Alleinerziehende zahlen müssten)

Heute hat sie mir die "Lösung" präsentiert. Die Gehälter von beiden Elternteilen werden addiert (wie in einer normalen Familie halt) und danach wird die Gebühr berechnet - macht dann 177,XX €

Super, somit sind wir als Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, total gekniffen. Selbst die Summe der Gebühren für uns beide als Alleinerziehende wäre geringer (sprich 155 €), als die Lösung des Jugendamtes.

Irgendwie scheint das Wechselmodell von Seiten des Jugendamtes nicht gewünscht zu sein...zumindest mal nicht offiziell
Irgendwie empfinde ich das als ungerecht. Man könnte meinen, die wollen betuckt werden...

Hat von euch jemand ähnliche Probleme beim Wechselmodell? Kennt ihr eine andere Lösung? Oder müssen wir das so hinnehmen?
Vielleicht hab ich auch einfach nur ein anderes Gerechtigkeitsempfinden...

Grüße
Frank


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2007 20:15
(@lesemaus)
Registriert

Häh?  :puzz:

Hallo Frank,

also jetzt muss ich nochmal nachfragen..., der Kita-Betrag richtet sich also nach dem Einkommen der Eltern?!
(Privatkita nehme ich an)
Bislang war der Kita-Betrag für euch als Familie berechnet, sprich euer gemeinsames Einkommen?!
Wie hoch war er bislang?
Diese 177 Euro, wären das zwei Beiträge?

Wenn das Geschwisterkind grundsätzlich frei ist, wieso gilt das dann nicht, wenn ein Kind beim Vater, eins bei der Mutter wohnt?? Was hat denn der Wohnsitz mit dem Geschwisterstatus zu tun??

Für mein Dafürhalten können sie den Kita-Betrag eines Kindes auf der Grundlage eurer Gehälter berechnen, das andere bleibt frei! (Wie hoch wäre der Beitrag in diesem Fall? Oder ist das der Fall mit eben diesen 177 Euro? )

Ratlos, Lesemaus


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2007 21:22
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hi Lesemaus!

Die Sache ist ein wenig kompliziert.
Bisher, d.h. bis August diesen Jahres waren die Kinder in einer anderen KiTa, die Gebühr wurde dort aufgrund unseres gemeinsamen Gehaltes berechnet. Zum August haben die Kinder die KiTa gewechselt, da wir Anfang des Jahres umgezogen waren. Nun kam es zwischenzeitlich zur Trennung, die Kitagebühr war in Vergessenheit geraten. Die Regelung der Kinderbetreuung war ein ganz heikles Thema bei unserer Trennung. Aber das nur nebenbei...
Nun ja, jedenfalls sollte nun die KiTagebühr für die neue Gemeinde berechnet werden.

Die Gebühr ist nach 6 Gehaltsgruppen gestaffelt
Wie gesagt, würden die Kinder bei meiner Ex leben, würde sie nur ca. 40 €  fürs erste Kind zahlen, das zweite wäre frei. ( entspricht Gehaltsstufe 2)
Würden beide Kinder bei mir leben, betrüge die Gebühr 115 € fürs erste Kind, das zweite wäre frei, ( entspricht Gehaltsstufe 4)
wären wir noch eine Familie, betrüge die Gebühr 177 € fürs erste Kind, das zweite wäre frei. ( entspricht Gehaltsstufe 5)

Was mich "irritiert" ist die Tatsache, dass wir auf der einen Seite beim  Wechselmodell als jeweils alleinerziehender Elternteil mit einem Kind gewertet werden, so z. B. bei der steuerlichen Einstufung, auf der anderen Seite (KiTagebühr) aber doch noch quasi als Ehepaar. Für uns heißt dass, der steuerliche Vorteil einer ehelichen Gemeinschaft ist dahin, aber die KiTabeiträge dürfen wir doch noch als Ehepaar berappen.
Würden wir ein WM leben ohne es "offiziell" am Amt gemeldet zu haben, würden wir nur 40 € oder 115 € zahlen, je nachdem bei wem die Kinder gemeldet wären.
Ich hätte ja auch verstehen können, dass wir jeweils unsere Gebühr als Alleinerziehende entrichten müssten (in Summe also 155 €), dass war Anfangs auch der Tenor im Jugendamt.
Aber dass wir als getrennt lebende "Alleinerziehende" mit je einem Kind dann die Gebühr eines Ehepaares zahlen, dass versteh ich irgendwie nicht.
Beziehungsweise finde ich es ungerecht, dass die Gebühr aus Stufe 5 höher ist, als die Summe der Stufen 2 und 4.
(Hat die Dame vom Amt aber auch nicht so wirklich verstanden - die Berechnung hat hier im JA einige Mühe und viele Telefonate gekostet, wir sind der erste Fall mit WM und KiTakindern...)

Wie gesagt, vielleicht sehe ich dass ja auch falsch, bin auf deine Meinung gespannt;-)
Falls überhaupt irgendetwas klarer geworden ist;-), bin etwas konfus, da seit drei Uhr wach, da ich mit L. heute zur Paukenröhrchen OP musste...
PS: Die Kita hat einen kirchlichen Träger, die Gebühr entrichten wir an unser Jugendamt.

Grüße
Frank


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2007 22:19
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, Matraj63

du hast es richtig erkannt.
Der Staat erkennt das Wechselmodell nicht an, nur wenn er einen Vorteil davon hat.

In deinem Falle muss man allerdings sagen, dass, bei eurer Konstellation, ihr beide ja den Haushaltsfreibetrag (oder wie der jetzt heißt) bekommt und beiode Steuierklasse 2 habt (?).

Ich würde auch nicht den ersten WS eines Kindes aus der Hand geben.

Ich glaube, es wird euch nichts anderes über bleiben, als die billigere Variante zu Wählen: entweder ihr stellt getrennte Anträge als AE für jeweils ein Kind, und teilt euch dann den Einsatz, oder ihr nehmt die Berechnung der SB an.

Wie gesagt in Sachen WM tut sich eine riesige Grauzone auf., i der sich der Amtsschimmel austoben kann.

Vielleicht ist folgender Thread für dich auch interessant - da geht es ebenfalls um die Berechnung des Familieneigenanteils - allerdings bei nur einem Kind, immer bei mir gemeldet war und ist - trotzdem hat man mir eine Art  geldwerten Vorteil angerechnet, weil er ja auch viel Zeit bei der Km verbringt.

hier:  http://vatersein.de/Forum-topic-9488.html

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2007 23:24
(@lesemaus)
Registriert

Hei Frank,

doch, jetzt ist es etwas klarer, danke, ich war nur wegen des Betrages in Höhe 177 Euro nicht sicher.

Also das ist aber wirklich vertrackt, und das ganze System beißt sich irgendwie in den Schwanz.

Du hast recht, die 177 Euro sind nicht wirklich gerecht.
Da tendiert man vom gesunden Menschenverstand her tatsächlich zur Variante zwei (die aber gar nicht angeboten wurde, nicht wahr?), 40 Euro und 115 Euro, wobei dort der Geschwisterbonus flachfallen würde. Ist aber alles in allem imo das logischste... (was oft freilich keine Rolle spielt....)

Da werdet ihr wohl einen Präzedenzfall schaffen müssen, wenn es diese Konstellation noch nie gab, mit Variante drei würde ich mich erstmal nicht abfinden.

Hoffentlich schreibt noch einer, der den Fall schon hatte.
Aber im Grunde kann der Träger das jetzt mal festlegen wie er will und es entsprechend in die Satzung aufnehmen.

Also lohnt sich wahrscheinlich ein bisschen Kampf und Diskutiererei, denn du bist vielleicht der erste, wirst aber nicht der einzige bleiben.  🙂

Sorry für´s wenig hilfreich sein, aber das ist wirklich interessant, und bitte berichte, was du in der Sache erreichst!

Lieben Gruß, Lesemaus


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2007 23:25
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen!

*In deinem Falle muss man allerdings sagen, dass, bei eurer Konstellation, ihr beide ja den Haushaltsfreibetrag (oder wie der jetzt heißt) bekommt und beiode Steuierklasse 2 habt (?).*

Ja, wir haben je Steuerklasse 2, d.h. wir mussten am (natürlich) selben Amt je ein Kind auf uns anmelden, eine Erklärung unterschreiben und die Steuerklasse 2 als AE beantragen. Und das ist es, was ich als ungerecht empfinde - auf der einen Seite AE, auf der anderen Seite aber doch noch eine Familie, weil so ist es für Vater Staat ja am günstigsten, nur wir zahlen deutlich drauf.

*Ich würde auch nicht den ersten WS eines Kindes aus der Hand geben.*

Ich auch niemals nicht;-)

*Ich glaube, es wird euch nichts anderes über bleiben, als die billigere Variante zu Wählen: entweder ihr stellt getrennte Anträge als AE für jeweils ein Kind, und teilt euch dann den Einsatz, oder ihr nehmt die Berechnung der SB an.*

Leider haben wir wohl nicht die Wahl, die Berechnung der SB ist erstmal maßgebend, aber wir werden nochmal nachhaken...denn mit den getrennten Anträgen als AE könnte ich ja gut leben, würde meinem Rechtsempfinden ja entsprechen.

*hier:  http://vatersein.de/Forum-topic-9488.html *

Danke für den Link

Tja, was mich ja eigentlich am meisten nervt an der Sache ist die Tatsache, dass meine Ex sofort wieder anfing, das WM in Frage zu stellen. Nicht im Prinzip, sprich die 50 - 50 Betreuung der Kinder (das findet sie jetzt sogar richtig gut), sondern das "Offiziellmachen" desselben. Sofort kam wieder ein "Dann können wir doch die Kinder bei mir melden" WÜRG, selbstverständlich hat sie mein Gegenangebot, die Kinder doch einfach beide bei mir zu melden, abgelehnt. Ist ja auch OK, will ich ja auch nicht. Aber durch so ein Theater am Amt sehe ich es als sehr schwer an, das WM mal aus der Versenkung zu holen.

Zitat von Lesemaus: (mit dem Zitat aus einem zweiten Post klappt es irgendwie nicht, muss ich nochmal üben)
Da werdet ihr wohl einen Präzedenzfall schaffen müssen, wenn es diese Konstellation noch nie gab, mit Variante drei würde ich mich erstmal nicht abfinden.

Auch wenn ich auf so eine Odyssee gar keine Lust habe, Recht hast du, ich (wir) werden es angehen.

So, auf zur Arbeit, denn Arbeit macht frei [/Ironie]

LG
Frank


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 08:52
 biga
(@biga)
Registriert

hallo frank,

um welches Bundesland geht es? die frage ist etwas komplizierter zu beantworten, weil jedes Bundesland die Beiträge anders berechnet.

Viele Grüße
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 09:25
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hi Biga!

um welches Bundesland geht es? die frage ist etwas komplizierter zu beantworten, weil jedes Bundesland die Beiträge anders berechnet.

Wir wohnen in NRW

Gruß
Frank


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 11:44
(@polly)

Hallo Frank,

die "Ungerechtigkeit" liegt nicht an eurer speziellen Situation mit Wechselmodell.

Wenn ihr zusammenleben würdet, würde auch euer Gesamteinkommen berücksichtigt werden, egal ob verheiratet oder nicht.

Daher finde ich es in eurer Situation mit Wechselmodell nur Recht und billig, wenn auch hier das Gesamteinkommen berücksichtigt wird.
Natürlich kann man mit "Bescheissen" Kita-Gebühren einsparen. Würde ich mich als alleinerziehende Mutter ausgeben, müssten wir weit weniger zahlen.
Das macht man aber halt nunmal nicht!

Worüber  Du Dich mehr ärgerst ist doch die Tatsache, dass durch eure Trennung der eventuelle steuerliche Vorteil beim Ehegattensplitting wegfällt. Du bist jetzt in der ungerechten Situation in der sich tausende Familien befinden, in denen die Eltern unverheiratet zusammenleben.

LG Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 14:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi polly,

Wenn ihr zusammenleben würdet, würde auch euer Gesamteinkommen berücksichtigt werden, egal ob verheiratet oder nicht.

Daher finde ich es in eurer Situation mit Wechselmodell nur Recht und billig, wenn auch hier das Gesamteinkommen berücksichtigt wird.

Das ist doch Quatsch. Sie leben nicht mehr zusammen. Aus deiner Aussage müßte man dann folgern das, unabhängig vom Betreuungmodell, weiterhin der KiTa-Beitrag nach dem Familieneinkommen gerechnet wird.

Beide haben doch durch die getrennten Wohnungen Mehrkosten. Wären die Kinder bei einem der beiden gemeldet gilt dieser als AE. Das ist aber auch der Fall, wenn nur ein Kind gemeldet ist. So ist eben Papa AE für Kind x und Mama AE für Kind y. zumidnest auf dem Papier, denn das WM existiert ja offiziell nicht.

Wenn ich mri das so anschaue ist es doch so, das wenn beide für sich einen Antrag stellen, beide als AE gelten udn so eine Gesamtsumme rauskommt, die unter dem Betrag liegt, der bei "Zusammenlegung" rauskommt. Da hilt auch nicht, das das 2. Kind nichts zahlen muß, wenn ser Betrag für das 1. Kind höher ist, als die Teilbeträge ohne Geschwisterberücksichtigung.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 15:04




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

für mich wäre die Variante logisch, dass das Geschwisterkind frei ist, wenn es im gleichen Haushalt wohnt. Da die Geschwister hier in getrennten Haushalten wohnen, würde ich davon ausgehen, dass der Wohnsitz jedes Kindes ausschlaggebend ist und somit das Haushaltseinkommen.

Immerhin müssen vom Gesamteinkommen ja auch zwei Haushalte unterhalten werden, Mehrkosten die ein zusammenlebendes Paar nicht hat.

Gibt es einen Text über die Bestimmungen, den man im Netz einsehen kann oder kannst du selber was einstellen?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 15:17
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo!

@polly
Ich will ja das Amt nicht betrügen oder irgendwas vorenthalte, mich ärgert halt, dass die zweierlei Maß an uns anlegen - beide Male zu unserem Nachteil.

@midnightwish
Danke, genau so wollte ich auch argumentieren.

@eskima
http://www.bergkamen.de/bk/i_amtl.nsf
Auszug:
"Zu berücksichtigen ist das Einkommen der Erziehungsberechtigten. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern."

Das würde ich jetzt so interpretieren, dass wir jeweils für ein Kind als AE Kitagebühren entrichten müssten.

Grüße
Frank


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin matraj,

"Zu berücksichtigen ist das Einkommen der Erziehungsberechtigten. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern."

Das würde ich jetzt so interpretieren, dass wir jeweils für ein Kind als AE Kitagebühren entrichten müssten.

Du kannst auch genau gegenteilig argumentieren: "Die Kinder leben mit beiden Elternteilen zusammen - nur eben nicht mit beiden gleichzeitig. Und dafür, dass die sinnvolle Option des Wechselmodells noch nicht in deutschen Amtsstuben angekommen ist, kann ich ja nichts."

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 16:02
(@polly)

Hallo,

ich wollte auch nicht unterstellen, dass Du, Frank, "besch***" willst.
Du hast nur selber angemerkt, dass die wohl "betuckt " werden wollen.

@mitnightwish

Danke, dass Du mein Posting direkt als Quatsch abtust!
Frank argumentiert zum größten Teil damit, dass durch die Trennung der Ehegattenvorteil wegfällt. Damit meint er ja wohl das Ehegattensplitting, das nun mal nur in einer Ehe gewährt wird unabhängig von den Wohnverhältnissen.
Nun  leben die Eltern halt getrennt, beide Steuerklasse 2, offiziell als alleinerziehend (sind sie das denn eigentlich beim WM? Nur mal so nebenbei!).
Jeder kann ja ein Kind, das was bei ihm gemeldet ist, für das er offiziell alleinerziehend ist, in der Kita anmelden und zahlt für dieses eine Kind den Satz der seinem Einkommen entspricht.

Nun wollte Frank aber in dem Fall nur für ein Kind den Kita-Satz zahlen, fürs zweite, das Geschwisterkind, nichts, wie es ja für alle Familien gilt. Dann muss aber auch das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt werden. Und das ist numal das Einkommen beider Elternteile. Leider kommt nun zufällig ein höherer Kitabeitrag heraus, als bei getrennter Berechnung.
Das wäre aber auch so, wenn sie zusammenleben würden.
Und das gilt für alle Familien. Auch wir (nicht verheiratet mit Kind) müssen unser Gesamtbruttoeinkommen angeben bei der Berechnung des Elternbetrages, egal wieviel netto übrig bleibt.

Ich hoffe ich habe verständlich machen können, was ich meine!

LG Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 16:31
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

ich hab mir mal das Amtsblatt ergoogelt:
http://www.bergkamen.de/bk/i_amtl.nsf/21989e548115dfb441256b4a0039e7cd/5ba838ab18b4f106c12570e5004ca8f2/$FILE/2006_09.pdf

§2: mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner
§7: ...ergeben sich ohne die zuvor genannte Beitragsbefreiung unterschiedlich hohe Elternbeträge, so ist der jeweils höchste Beitrag zu zahlen.

Bitte acker dich da mal durch. Ich würde mich auf §7 berufen. Meiner Meinung nach sollte der höhere Betrag für ein Kind gezahlt werden und das zweite Kind wäre dann frei. Dies könntest du dann im Innenverhältnis mit deiner Ex regeln, wie ihr euch die Kosten aufteilt.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 16:50
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hi!

Nun  leben die Eltern halt getrennt, beide Steuerklasse 2, offiziell als alleinerziehend (sind sie das denn eigentlich beim WM? Nur mal so nebenbei!).

Ja, wir gelten als AE und haben beide Steuerklasse 2.

Jeder kann ja ein Kind, das was bei ihm gemeldet ist, für das er offiziell alleinerziehend ist, in der Kita anmelden und zahlt für dieses eine Kind den Satz der seinem Einkommen entspricht.

Nun wollte Frank aber in dem Fall nur für ein Kind den Kita-Satz zahlen, fürs zweite, das Geschwisterkind, nichts, wie es ja für alle Familien gilt. Dann muss aber auch das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt werden. Und das ist numal das Einkommen beider Elternteile. Leider kommt nun zufällig ein höherer Kitabeitrag heraus, als bei getrennter Berechnung.
Das wäre aber auch so, wenn sie zusammenleben würden.
Und das gilt für alle Familien. Auch wir (nicht verheiratet mit Kind) müssen unser Gesamtbruttoeinkommen angeben bei der Berechnung des Elternbetrages, egal wieviel netto übrig bleibt.

Wir können eben nicht beide Kinder als AE in der Kita anmelden, und so beide einen Beitrag zahlen. So hatte ich mir dass ja auch gedacht, mit dieser Intention sind wir ja zum Jugendamt gegangen. Und das wäre ja auch OK. Gut, ich (wir) hatten natürlich gehofft, als die Sachbearbeiterin den doppelten Beitrag ansprach, dass wir einen Beitrag sparen könnten. Aber die Initiative ging von der Sachbearbeiterin aus, in bester Absicht nehme ich mal an. Nur das Ergebnis ist jetzt ein höherer Beitrag.
Ich kann es nur nochmal sagen, ich finde es ungerecht, das zweierlei Maß angelegt wird .

Egal, ich werde nochmal höflich nachfragen, eventuell gibt es ja einen Ermessensspielraum.

Grüße
Frank

PS: Danke Eskima für deine Mühe mit dem Amtsblatt, werde es mal durchackern;-)


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 16:56
(@polly)

Hallo Frank,

'tschuldige, da habe ich dich missverstanden.
Ich dachte ihr könntet trotzdem eure Kinder so gesagt "getrennt" anmelden. Aber so ist es natürlich tatsächlich unfair!

Wünsch euch dass es in eurem Sinne noch klappt.

LG Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 18:27
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Ich hab jetzt mal das Amtsblatt kurz angelesen

Da heisst es unter §4
"Die Zahlungspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu monatlichen Beiträgen herangezogen"

Was soll denn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sein? Hab mit Google oder in Wiki keine Definition gefunden. Kennt da jemand von euch eine Definition?

Für mich hätte eine Familie, da sie ja steuerlich besser dasteht und nur einen Wohnsitz hat, eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, als 2 * AE mit Steuerklasse 2, 2 Haushalten etc.

Und unter §2 steht
"Beitragspflichtig sind die Eltern oder diesen rechtlich gleichgestellte Personen, mit denen das Kind zusammenlebt. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern bzw. der den Eltern gleichgestellten Personen."

Heißt für mich, wir müssten als 2 * AE berechnet werden

Kann mir das eventuell mal jemand mit mehr juristischem Verständnis erläutern?

LG
Frank


*            Erfolge:           *
<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">Seepferdchen" 1977<IMG SRC=""http://www.web-smilie.de/smilies/party_smilies/00000466.gif">"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2007 19:37
(@polly)

Hallo Frank,

nur mal interessehalber, ist sicher korintherkackerei:

Aber wo steht eine Familie steuerlich besser da als zwei alleinerziehende?

LG Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 19:49
(@lesemaus)
Registriert

Hallo Frank,

also ich habe mich mal in dieses Amtsblatt bemüht, und da steht, dass als Beitragsprflichtige die Eltern gelten. Lebt das Kind nur bei einem Elternteil, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
Das ist doch in deinem Fall gegeben!
Und spricht für mein Dafürhalten für die Variante, dass jeder von euch als Alleinerziehend das jeweils bei ihm lebende (und gemeldete) Kind anmeldet.
(Wobei der Geschwisterbonus dann konsequenterweise wegfällt, denn um diesen geltend zu machen, nehmen sie wieder beide Einkommen als Berechnungsgrundlage, und du wärst beim hohen Einzelbeitrag.... grrrrr..., trotzdem, diese Variante IST ungerecht!)
Ihr seid rechtlich als Alleinerziehende veranlagt.
Dokumentiert durch Wohnsitz der Kinder und Steuerklasse 2.

Versuche, das für euch durchzukriegen.

Gruß, Lesemaus


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2007 19:51




Seite 1 / 2