KG wenn vollj. Kind...
 
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KG wenn vollj. Kind eigene Wohnung hat

 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schönen Abend Foris,

habe heute einen Brief von der FamKasse bekommen. Zuvor hatte ich alle Unterlagen vollständig eingereicht und nach EStG habe ich auch Anspruch.
Am besten ist, ich stelle mal den betreffenden Text hier ein, der mir Kopfzerbrechen bereitet:

noch folgende Unterlagen für das Kind ... fehlen:

- Nachvorliegenden Angaben hat Ihr Sohn außer dem von Ihnen gewährten Unterhalt in Höhe von 290,- Euro keine weiteren Einkünfte. Wovon zahlt Ihr Sohn Miete, Strom, Nahrung, Kleidung usw.?
- Sollte Ihr Sohn doch über weitere Einkünfte verfügen (z.B. Bafög, BAB oder ALG II) reichen Sie bitte entsprechende Nachweise ein.

Bitte erledigen Sie dieses Schreiben bis zum 23.01.2008

Und natürlich "Sollten Sie bis zu ... dann keine Kohle.

Hmm, wollen die mich verscheissern oder der Lüge bezichtigen? Ich finde das eine Frechheit. Hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht und vor allem wie sollte ich mich am besten verhalten?
Zur Info, ist mein erster Antrag auf KG also ich habe eigentlich Null Ahnung.

Gruss oldie

Upps - ganz vergessen - Ein frohes und gesundes neues Jahr Euch allen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 22:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

sorry, habe mich verklickt


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 22:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

- Sollte Ihr Sohn doch über weitere Einkünfte verfügen (z.B. Bafög, BAB oder ALG II) reichen Sie bitte entsprechende Nachweise ein.

Bitte erledigen Sie dieses Schreiben bis zum 23.01.2008

Wo siehst du da das Problem?

Wenn er keine weiteren Einnahmen hat,schreibst das eben und zwar ohne Belege.

Es steht da ja nicht: "Bitte schicken Sie Belege dass, er nichts verdient", sondern: "Bitte schicken Sie Belege wenn er  was verdient"

Pas de Problem!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2008 22:59
(@riviera)

Hallo Oldie,

hm, soweit kenne ich das:

Der grosse Sohn meines Mannes war ausgezogen und als er volljaehrig wurde hat er auch den Antrag gestellt (mit Hilfe von Mama).
Er musste ebenfalls alle Unterlagen einreichen, weil er wohl ein bestimmtes Einkommen nicht ueberschreiten darf.

Insofern, wenn die schreiben, dass fuer die offen ist, wie er das alles finanziert, dann schreib doch einfach zurueck, mit entsprechenden Belegen und ner Erklaerung dazu.

Das KG geht wohl mit der Volljaehrigkeit an das Kind selbst-meine ich gelesen/gehoert zu haben.

Bestimmt hat hier jemand ganz schnell die schrifltichen Infos der KG Kassen als Link.

Gruss und locker bleiben, riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2008 23:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also die entsprechenden Unterlagen haben sie ja bereits, nennt sich "Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes", ohne diesen (ausgefüllten) Bogen hätten die ja noch nicht mal den Antrag entgegengenommen.
Sauer bin ich deshalb, dass die Dame dort zB nicht daran gedacht hatte (ich leider auch nicht nachzufragen), dass eine Kopie der Geburtsurkunde dazugehört. Und jetzt alle zwei drei Wochen Briefe hin- und herzuschicken ist ja auch nicht das Wahre. Und die Fragestellung im ersten Anstrich (s.o.) finde ich schon ganz erheblich als Anmaßung. Genauso könnten sie davon ausgehen, dass er bei seiner Freundin wohnt, sie Geld verdient und auch noch UH bekommt.

Lt EStG bin ich der Empfänger des KG und auch der Anspruchsberechtigte, da ich Unterhalt zahle.

mfg oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 23:11
(@riviera)

Hi,

ich wollte dir nicht zu nahe treten-sorry.

Dennoch, nicht nur beim KG wird nach den Einkuenften gefragt. Es geht um jegliches Einkommen, somit Bafoeg und und und.

Wie das nun mit dem Verrechnen von KU und KG ist weiss ich nicht.

Bei uns so:
Sohn erhaelt Ausbildungsverguetung, muss BAB beantragen was er noch nicht hat, soll aber wohl Vorrang haben vor KU, erhaelt Kindergeld und eben anteilig KU.

Ausserdem gehts ja nicht um das KG der eventuellen Freundin, sondern um das bezueglich Sohnemanns. Und klar, fuer mich waere auch fraglich (wenn es die Richtlinien nunmal sagen), wie er eigene Wohnung finanziert mit 290 Euro. Fuer Behoerden ist nunmal nicht auszuschliessen, dass Einkommen nicht genannt werden-das hat doch gar nichts mit dir oder Sohnemann persoenlich zu tun.

Naja, hier sind wohl die Experten gefragt.

Schoenen Tach noch, riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 01:00
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo oldie,

so unlogisch ist die Frage von der Familien/Kindergeldkasse nicht.

Bevor der KU festgesetzt wird, muss erstmal der Anspruch auf Bafög/BAB geprüft werden, weil diese den Unterhaltsanspruch verringern. Hat dein Sohn denn einen Antrag gestellt? Vermutlich nicht, weil du sonst direkt einen Ablehnungsbescheid mitschicken könntest.

Was genau macht dein Sohn denn jetzt, ist er noch in der Schulausbildung? Hat er einen Nebenjob?

Ich meine das keinesfalls böse, aber wenn irgendwann herauskommt, dass dein Sohn dir Einkommen verschwiegen hat und der Satz für das Kindergeld überschritten wurde, dann wirst du, oldie, derjenige sein, der das überzahlte Kindergeld zurückzahlen muss. Du bist also haftbar und von daher kannst du durchaus froh über die "freche" Nachfrage der Kindergeldstelle sein. Denn wenn zurückgezahlt werden muss, ist dein Sohn aus dem Schneider und du bist dran. Vielleicht hat der Sachbearbeiter auch deshalb genau nachgefragt?

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 03:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen,

nein, ich fühle mich hier von keinem auf den Schlips getreten.

Also, Sohn geht noch bis Juli aufs Gymnasium, ich zahle Unterhalt von 290,- Euro, KM zahlt keinen Unterhalt und mein Einkommen ist zu hoch für Schüler-Bafög. Es geht nur um das KG von der FamKasse. Ich dachte immer, solange das 'Einkommen' eines Kindes unter diesen (ich glaube) 7640,- Euro im Jahr ist und das Kind sich in Ausbildung befindet, wird KG gezahlt.
Obwohl das entsprechende Formula zu den Einkünften vom Sohn abgegeben wurde fragen sie noch mal auf die oben beschriebene Art und Weise nach.
Ich frage mich nun, wissen die mehr als ich, spielen die etwa auf Zeit oder ist es ein Automatismus, den jeder bekommt, wenn ein erwachsenes Kind mit eigenem Haushalt so wenig Geld hat?
Ich kenne ja die Situation der beiden ein wenig und weiss daher, dass sie verdammt wenig Geld haben, aber sich durchaus im klaren sind wie sie es bewältigen.

Kann ich eigentlich den KG-Anspruch an ihn abtreten? Im EStG habe ich zum Kind nichts gefunden, nur zum anderen Elternteil oder Grosseltern ... .
Und gilt mein UH als Einkommen für ihn?

Gruss oldie


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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 11:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leute,

muss jetzt mal 'ne Frage nachschieben. Da ich keine nachricht von der FamK bekam rief ich letzte Woche da an. Kam sofort durch und hatte innerhalb von 1 Minute die Auskunft, dass sie dort meinen letzten Brief am 11.01.08 bekommen haben, erst die 5. Woche ist und sie 6 Wochen Zeit haben für die bearbeitung, welche natürlich noch nicht erfolgt ist.
So, heute war der letzte Tag von den 6 Wochen und der Briefkasten ist immer noch leer. Freilich, ein paar Tage warten tut auch nicht weh, aber dann ? Wie muss ich dann (sinnvoll) verfahren?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 00:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen

Ich möchte mal schreiben wie es sich weiterentwickelt und seinen Abschluss gefunden hat.
Da die FamK nicht reagierte rief ich im 2-Wochenrhythmus an. Jedesmal die gleiche Auskunft - die FamK aus Neuruppin (Brandenburg) hat nicht auf die angeforderte Vergleichsmitteilung geantwortet. Im März erfolgte dann eine zweite Anfrage.
Letztendlich sagte ich der Berliner Famk, dass ich eine Untätigkeitsbeschwerde nach Neuruppin schicken möchte (Fax), worauf ich sofort (!) Faxnummer und Namen der Amtsleiterin mitgeteilt bekam. Einen Tag später kam von dieser persönlich ein Anruf, dass die entsprechende Schriftstücke noch den selben Tag rausgehen werden und seid letzter Woche bin auch ich KG-Empfänger, die Nachzahlung erfolgte einen Tag später.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2008 15:01