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JA involvieren?

 
(@gardo)
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Liebe Gemeinde,

"unsere" KM meldet sich seit einigen Wochen gar nicht mehr und reagiert auch nicht auf jegliche Versuche der Kontaktaufnahme, sei es meinerseits oder seitens unseres Kindes.
Deswegen findet auch der bisher schon sehr dürftige Umgang seit Juni quasi nicht mehr statt.
Dass dieser Umstand für unser Kind sehr belastend ist - auch wenn es gewohnt ist sich das möglichst nicht anmerken zu lassen - steht ausser Frage.

Ich überlege jetzt, ob ich das JA von diesem Umstand in Kenntnis setzen soll oder nicht.
Es liegt mir dabei absolut fern, die KM anzuschwärzen, sondern ich befürchte noch in stärkerem Masse als bisher benötigten Unterschriften der KM hinterherlaufen zu müssen.

Wie seht Ihr das:
Ist es sinnvoll, das JA ins Boot zu holen, oder bringt das nichts, oder öffne ich damit gar die Büchse der Pandora?

Danke und Gruss,
gardo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 10:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

selbstverstänldich hat das Kind ein Anrecht auf Umgang, es gibt aber keine Pflicht zum Umgang. Wenn die KM also nicht will, dann ist das so und niemand kann daran etwas ändern.
Wenn es um Unterschriften geht ist das ein reales Problem. In diesem Fall kann das JA aber nicht viel machen.

Prinzipiell kannst Du das JA involvieren, aber das JA hat keinerlei Möglichkeit irgendetwas zu erzwingen, weder Umgang noch Unterschriften, es kann bestenfalls appelieren und moderieren. Wenn die KM nicht will, muss sie nicht einmal zum Gespräch erscheinen.

Wenn es um notwendige Unterschriften geht, dann kann eine Unterschrift durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die KM nicht mitwirkt. Das ist nicht einfach und macht Arbeit, ist aber der einzige Weg eine notwendige Unterschrift zu erhalten.
Ggf. könnte man versuchen das alleinige Sorgerecht zu erhalten um nicht den Unterschriften nachlaufen zu müssen. Geht aber auch nicht so einfach.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2019 11:17
(@gardo)
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Danke Susi,

diese Antwort habe ich leider genau so befürchtet.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 11:28
(@maxmustermann1234)
Rege dabei Registriert

Hallo Gardo,

ganz so, wie Susi es darstellt, ist es nicht. Es gibt eine Pflicht zum Umgang. Allerdings kann diese nur mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Der BGH hat bereits dazu geurteilt. Ist es bspw. so, dass ein Elternteil generell den Umgang wahrnimmt, aber immer mal wieder ausfallen lässt, so ist eine Umgangsklage des betreuenden Elternteils möglich. Da kommt dann ein normaler Umgangsbeschluss raus, wo auch Ordnungsmittel verhängt werden können. Das soll den Elternteil daran erinnern, dass Umgang wichtig für sein Kind ist.
Ist es allerdings wie bei dir, dass sich die Mutter gar nicht mehr meldet und kein Interesse hat, wäre erzwungener Umgang nicht dem Kindeswohl entsprechend und kann laut BGH-Urteil dann auch nicht mit Ordnungsmitteln erzwungen werden.

Um welche Unterschriften geht es denn konkret? So viele sind das doch gar nicht. Ich habe 3 Kinder im WM und meine Partnerin hat auch eins, ich kann mich nur an zwei Fälle erinnern, wo jemand zwei Unterschriften wollte. Einer davon war unberechtigt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2019 11:43
(@gardo)
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Hallo Max,

prinzipiell hast Du schon Recht:
Umgang erzwingen zu wollen ist wenig sinnvoll und die Anzahl der (noch) benötigten Unterschriften ist begrenzt.

Aber ich habe bislang eben schon immer viel Aufwand betreiben müssen um Unterschriften zu bekommen und die aktuelle Situation macht das nicht besser.
Z.B. beim Ausbildungsvertrag wird definitiv die zweite Unterschrift verlangt werden.

Gruss,
gardo

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Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 12:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus!

Aber ich habe bislang eben schon immer viel Aufwand betreiben müssen um Unterschriften zu bekommen und die aktuelle Situation macht das nicht besser.
Z.B. beim Ausbildungsvertrag wird definitiv die zweite Unterschrift verlangt werden.

Wie Susi64 schon schrieb, kannst Du im Fall von Verweigerung KM´s Unterschrift durch das FamGer ersetzen lassen. Wenn es soweit ist, würde ich hilfsweise alleiniges Sorgerecht beantragen, dann hast zukünftig keine Scherereien mehr damit.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2019 12:50
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

Zunächst würde ich die beiden Probleme nicht miteinander verknüpfen.

Das die KM den Umgang nicht wahrnimmt, ist verständlicherweise insb. fürs Kind unschön. Insofern würde ich gemeinsam mit Kind versuchen, hier wieder Umgang, wenn vermutlich auch unregelm ans Laufen zu kriegen. (Wenn ihr schon alles erfolglos versucht habt, dann ist das halt so). Aber das JA involvieren würde ich lassen. Da besteht nämlich die Gefahr, die Stimmung endgültig zu vergiften. Und so richtig was zu gewinnen, also eine Erfolgschance aus Sicht des Kindes, sehe ich nicht. Dann lieber eine andere Person, die ggf. Zugang zu KM, einbinden (Patentante, Schwester, Freundin, Pfarrer...)

Wie alt ist das Kind denn mittlerweile?

Und zu den Unterschriften haben Susi und Marco das richtige geschrieben: Wenn es soweit ist, dann gerichtl ersetzen lassen. Und das am Besten zeitig anleiern, die Notwendigkeit der Unterschrift fällt ja nicht vom Himmel. Und vielleicht am konkreten Fall hier nochmal diskutieren. 😉

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2019 13:30
(@gardo)
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Danke Marco und Toto!
Das Kind wird bald 13.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 16:09
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Kind wird bald 13.

ok,
ich hatte deshalb gefragt, weil ab nem gewissen Alter das Kind selbst seiner Mutter den Wunsch auf gemeinsame Zeit erläutern kann. Gerade weil Du oben was von baldigen Ausbildungsvertrag schriebst. Aber knapp 13 J finde ich noch zu früh

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2019 20:42
(@gardo)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Toto,

klar, das mit dem Ausbildungsvertrag ist noch nicht aktuell, aber wir haben eben seit vielen Wochen keinen Kontakt mehr und es gibt keinerlei Anzeichen auf "Besserung".
Und es war z.B. schon schwierig genug ein Taschengeldkonto zu eröffnen...
Der Wunsch auf Umgang - seitens des Kindes - ist ja definifiv da und wird von mir auch  bestmöglich unterstützt.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2019 21:31
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,
ich glaube, die Diskussion zum Taschengeldkonto wurde ja auch hier geführt. Aber letztenendes ist das ne Kleinigkeit. Die Unterschrift der KM brauchst Du nicht sehr häufig. Und wenn, dann musst Du im Zweifel den umständlichen Weg übers Gericht gehen. Ist halt so. Bringt auch nichts, sich immer über die Frau aufzuregen.

Klar, solltest Du den Wunsch des Kindes auf Umgang unterstützen. Nur wenn KM partout nicht will, dann im Zweifel auch keine falschen Hoffnungen schüren und Dich selbst halt nicht verrückt machen. Es liegt eben nicht an Dir. Und DU wirst KM nicht ändern können. Es liest sich so, als wolle die KM Dich ärgern, indem sie alles was Du willst ablehnt/ verkompliziert (und eben auch den Umgang). Wenn das Kind älter ist (vielleicht 15 od 16, je nachdem wie selbstbewusst es ist), dann kannst Du es ja ermuntern, dass es selbst mal aktiv wird. Im Moment halte ich das Kind eben noch für zu jung.

toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2019 10:57
(@gardo)
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Hallo Toto,

danke für diese Einschätzungen.
Die decken sich großteils mit meinen Überlegungen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2019 19:48