Moin!
Ich lebe in Scheidung und habe zwei Kinder (7 und 2 Jahre). Wir haben GSR.
Der Umgang mit meinem Sohn (7 Jahre) klappt recht gut. Alle 2 Wochen regelmäßig von Freitag bis Sonntag.
Nun möchte ich mich auch um meine Tochter kümmern.
Somit schlug ich der KM vor, dass ich am Sonntag um 16h anstatt um 18h komme und mit meiner Tochter
für 2 Stunden zusammen mit meinem Sohn auf einen Spielplatz gehe, der in der Nähe der Wohnung der Kinder ist.
Tja, war nix, denn ich bin ja für meine Tochter ein wildfremder Mensch, laut KM!!
Ok, ich also wieder weg und habe es das nächste mal nochmal probiert. Wieder nix. Nur in Begleitung der KM.
Also wieder 1,5 h nach Hause fahren.
Jetzt kommt ein Brief vom JA mit der Einladung zu einem Gespräch mit der KM. Sie mache sich Sorgen um den weiteren Umgang mit
meiner Tochter!!
Frage: Wie sollte man sich hier verhalten? Worüber macht sich das JA sorgen? Ich möchte mich ja um meine Tochter kümmern!
Ach ja, Kohle geht selbstverständlich für alle monatlich ein !! ;(
Icke
hallo Icke,
Habe ich das richtig verstanden, dass Du das "Angebot" der KM, (mit ihr und beiden Kindern zum Spielplatz zu gehen) nicht angenommen hast?
Wenn dem so ist, warum?
Ich weiß ja nicht, wie fremd Du Deiner tochter wirklich bist, aber für mich (als Mutter) wäre es auch sehr schwierig meine 2 jährige Tochter gleich beim ersten Umgangstermin jemandem mitzugeben, den das Kind nicht wirklich gut kennt..
wenn ich die anderen Beiträge in diesem Forum richtig verstanden habe, könnte es sein dass das Jugendamt Dir vorschlägt, vom JA beaufsichtigte Umgangstermine mit Deiner Tochter wahrzunehmen.
Aber dazu können Dir andere hier vermutlich bessere Antworten geben....
red m.
Moin.
Ja, ich habe dieses "Angebot" nicht angenommen. Innerhalb dieser 2 Stunden würde man sich nicht so verhalten, wie man es eigentlich möchte! Und die Spannungen würden auch die Kinder spüren.
Also fremdeln tut meine Tochter aber nicht gerade. Sie begrüsst mich durchaus auch bei den kurzen treffen. Und was sollte innerhalb dieser Zeit passieren?
Icke
auch moin,
Ich glaube ja garnicht, dass innerhalb dieser Zeit etwas "passieren" würde....und die KM vermutlich auch nicht, sonst würde sie wohl auch Probleme mit den Umgangstagen des 7 jährigen machen.
Ich dachte nur, erstmal auf das "Angebot" einzugehen wäre vielleicht die unstressigste und unkomplizierteste Möglichkeit, wenn die KM nach 1-2 solcher gemeinsamen Umgangsterminen kein Problem mehr damit hat, Dir den Zwerg mitzugeben.
Wenn ich mir hier so durchlese, wieviel Ärger und Stress z.B. Umgang einklagen für alle Beteiligten bedeutet, scheinen mir 2 Stunden angespanntes Verhalten auf dem Spielplatz wenigstens einen Versuch wert.
Aber ich muss zugeben, dass ich die Situation selber nie hatte.
red m.
Hallo Icke69,
dieses Angebot anzunehmen wäre in meinen Augen das kleinere Übel gewesen. Pfeif auf die KM, sitzt sie halt da, und 😉
Eventuell hättest du die Tochter nach einigen dieser "Spielplatztreffen" auch alleine mitbekommen.
Ich hätte es so versucht.
Hallo Icke,
das Jugendamt versucht herauszubekommen was für das Kind die beste Lösung ist. Genau das ist die Aufgabe des Jugendamtes. Und genau hier haben die Eltern oft eigene und verschiedene Auffassungen.
Hier ganz kurz meine Erfahrungen:
Ich habe meine Tochter nach der Trennung erst mal 7 Wochen nicht gesehen habe (Mutter verweigerte den Umgang). Dann alle 14 Tage von 10 - 18 / 19 Uhr am Samstag. Ich habe dann gerichtlich einen Antrag gestellt, meine Tochter 14-tägig Sa./So. mit 1 Übernachtung zu sehen. Dann wurde das Jugendamt eingeschaltet, Gespräch beim Amt mit meiner Frau und mir, Ergebnis: Jugendamt hat keine Bedenken gegen Übernachtungsbesuche bei mir. Dann Gerichtsverhandlung (erster Scheidungstermin), bei dem auch der Bereich Umgang angesprochen wurde. "Ex" und ihre blöde Anwältin (hat selbst keine Kinder) lehnen mein Ansinnen ab. Argument: "Was machst du wenn sie die ganze Zeit weint und nach der Mama fragt?" Meine Antwort: "Dann rufe ich dich an und bringe sie zurück, wenn ich sie nicht mehr beruhigen kann. Ich will das Kind uns uns beide ja nicht quälen." Ausserdem bringt "Ex" vor, das Kind wache nach den Besuchen bei mir nachts auf, weine und rufe "Mama, Mama". Meine Therorie: das Kind vermisst mich, die Zeit mit Papa ist zu kurz, sie hat Verlustängste. Wird besser, wenn sie mal beim Papa übernachten darf. Ihre Antwort: "Bist du dir da so sicher?" Ich: "Nein, aber wenn wir es nicht ausprobieren werden wir es nie herausfinden."
"Ex" lenkt dann ein nachdem sie keine Argumente mehr gegen versuchsweise Übernachtungsbesuche hat, Jugendamt unterstützt ja meinen Vorschlag indirekt. Und vor allem deshalb, weil die Richterin ihr androht, dass im Fall, dass wir uns nicht einigen können, sie dann halt das "volle Programm" mit Gutachten und Kinderpsychologen auffahren muss.
Meine Tochter hat natürlich nach der Mama gefragt, geweint hat sie selten und dann auch nicht weil sie zur Mama zurückwollte. Heute höre ich keine Klagen mehr, dass das Kind nachts aufwacht und weint nachdem es bei mir war (Tochter war 2,5 Jahre alt beim ersten Übernachtungsbesuch bei mir).
Mein Rat: 2 Stunden sind am Anfang O.K., aber ohne "Ex", es sei denn ihr könnt unbefangen miteinander umgehen. Das funktioniert nicht, also ist es für die Kinder besser wenn du mit ihnen alleine auf den Spielplatz gehst.
Für die Zukunft (nicht sofort!) solltest du überlegen ob du deine Tochter auch übers Wochenende zu dir nehmen willst. Es ist aber klar dass ein 2- oder 3-jähriges Kind mehr Fürsorge benötigt (Anziehen, evtl. Wickeln etc.) und der "Grosse" dann zurückstehen muss, der bisher den Papa für sich alleine hatte.
Ich hatte mich seit der Geburt recht intensiv um meine Tochter gekümmert, mir war der Umgang mit einem kleinen Kind auch nicht fremd. Ich denke das hat mir (zumindest beim Jugendamt) Pluspunkte gebracht.
Als "Vorbereitung" für das Jugendamtsgespräch kannst du dir überlegen wie du den Umgang mit deiner Tochter gestalten möchtest, welche Einwände bzw. Fragen das Jugendamt oder deine Frau haben könnten.
Dass deine "Ex" zusammen mit dir und den Kindern auf den Spielplatz geht halte ich für keine gute Idee wenn es dann zwischen euch Spannungen gibt. 2 Stunden wirst du hoffentlich auf die beiden Kinder auch ohne "Ex" aufpassen können. Schließlich soll sie sich ja auch an einen Umgang mit dir gewöhnen.
@red medusa:
Ich weiß ja nicht, wie fremd Du Deiner tochter wirklich bist, aber für mich (als Mutter) wäre es auch sehr schwierig meine 2 jährige Tochter gleich beim ersten Umgangstermin jemandem mitzugeben, den das Kind nicht wirklich gut kennt..
Für zwei Stunden auf den Spielplatz? Was machst du wenn du einen Termin hast zu dem du die Kinder bzw. deine Tochter nicht mitnehmen kannst? Dann musst du sie ja auch "anderweitig" unterbringen. Er ist der VATER des Kindes!
Warum sollte es beaufsichtigte Umgangstermine geben? Icke kümmert sich regelmäßig um seinen 7-jährigen Sohn, da scheint es keine Probleme zu geben, er kann sich wohl um Kinder kümmern. Also wozu Beaufsichtigung? Sollte die "Kleine" noch Windeln benötigen und er kann (noch) keine wechseln muss er es halt lernen.
Ich denke der Umgang soll hier "behutsam" aufgebaut werden, da sind 2 Stunden alle 14 Tage am Sonntag Abend doch eine gute Idee.
Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht der Eltern, sondern sogar eine Umgangspflicht (=Umgangsrecht des Kindes mit beiden Eltern). Ich denke von dem Grundgedanken sollte sich jeder leiten lassen. Leider gibt es für Umgangsverweigerer (egal auf welcher Seite) kaum staatlichen Sanktionen. :amen:
Gruß
Martin
Hallo Icke,
mich würde interessieren, warum deine Tochter dich nicht "kennt". Seid ihr schon so lange getrennt? War da keine Vater-Tochter-Beziehung?
Ich kann von meinem Sohn erzählen, der mit seinen damals gerade vier Jahren seinen Vater nur als den Mann kannte, der im gleichen Haus wie wir wohnt. Nach der Trennung ist er an den WE's allerdings immer ganz selbstverständlich mitgefahren - weil seine Geschwister dabei sind. So ähnlich sehe ich das bei euch auch. Dein Sohn fühlt sich wohl bei dir, warum sollte die Tochter das mit ihrem Bruder zusammen nicht auch tun?
Wäre vielleicht ein Argument beim JA...
Gruß AJA
Hallo,
ich kann dir nur raten diese 2 Std anzunehmen, das Verhältnis wird sich sicher dadurch festigen und die Zeiten kann man schließlich immer mehr ausdehnen. Lass deine Tochter dich besser kennenlernen!
Zum JA kann ich nur sagen, dass wir sehr pos. Erfahrung machten. Gehe einfach mal hin und führe das Gespärch, sei nicht schon voreingenommen. Sie wollen auch das Beste für dein Kind. Und das es den Vater besser kennen lernt = evtl. mehr Umgang.
@ schmusepapa
Ich lasse mein Kind prinzipell nur bei Leuten die DAS KIND gut kennt, und die ich vorher des Öfteren und Längerem im Umgang mit dem Kind erlebt habe.
Die KM scheint der Meinung zu sein, dass für Icke und seine Tochter nicht zutrifft.
Da sie anscheinend keinen Terz wegen Umgang mit dem 7 jährigen macht, scheint sie mir nicht zu den Leuten zu gehören, die den Umgang prinzipiell verweigern möchten.
Warum also die Pferde scheu machen, wenn nach einigen Stunden gemeinsamen Spielplatzbesuch vielleicht alle Beteiligten genau das kriegen was sie wollen?
Wenn es der Mutter danach (aus welchen Gründen auch immer) leichter fällt, den Zwerg abzugeben, und Icke seine Tochter danach auch mal für sich alleine haben kann?
Wie ich schon sagte, ich denke ein Rechtsstreit würde wohl zu viel angespannteren Situationen führen als ein Spielplatzbesuch.
red m.
Moin 🙂
Erstmal Danke für die Infos von Euch !!
Den Umgang mit meiner Tochter wollte ich auf längere Zeit natürlich vertiefen.
Somit dachte ich halt, dass diese 2 Stunden am Anfang OK sind.
Ich werde versuchen ein Termin beim JA zu bekommen, bei dem ich mich erst mal alleine mit den Herren/Damen dort unterhalten kann.
