garantierter Kinder...
 
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garantierter Kindergartenplatz???

 
(@berezin94)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
weiß gar nicht, ob ich hier richtig bin?
Es ist wohl so, dass in manchen Bundesländern ein Kindergartenplatz ab 3 Jahre gesetzlich garantiert ist, wer weiß wie es in NRW aussieht? Meine Ex sagte mir, dass sie keinen Platz für unser Kind erhält, da er nach dem 01.08. geboren wurde ( dementsprechend länger darf ich unterhalt zahlen ). Ist das richtig??
wer weiß was oder weiß wo ich recherchieren kann?
Danke!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2005 13:18
(@steph)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich glaube, das ist tatsächlich so. Die meisten Kindergärten "stellen" ja zum 1.8. des jeweiligen Jahres "ein", nehmen meist aber erst Kinder ab 3. Dein Kind würde ja auch nicht nach drei Jahren Kiga in die Schule kommen, wenn er dann noch nicht 6 ist. Es sind aber nur drei Jahre vorgesehen.

Wie dem auch sei, es gibt durchaus die Möglichkeit, auch zwischendurch einen Platz in einer Einrichtung zu bekommen (wenn einer frei geworden oder geblieben ist), auch für länger als drei Jahre. Das hängt aber von der jeweiligen Einrichtung ab.

Deine Ex sollte sich mal bei der Stadt/Gemeinde erkundigen, ob es da Betreuungsangebote für euer Kind gibt. Die kennen ja alle Einrichtungen. Außerdem werden Alleinerziehende häufig bevorzugt berücksichtigt.

Wie kommst du darauf, dass du länger Unterhalt zahlen müsstest?

Steph

[Editiert am 4/1/2005 von Steph]

Irgendwie kommen wir da durch!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2005 13:27
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Berezin94,
es ist wohl so das jedes Kind Anspruch auf einen Platz hat, aaaber bei den meisten Institutionen gibt es auch ellenlange Wartelisten und es werden keine Gelder zu Verfügung gestellt um diesen Anspruch zu gewährleisten!Im Gegenteil es werden noch Gelder gestrichen und Personal abgebaut...will heißen in manchen Einrichtungen müssen Erzieherinnen im Krankheits/Urlaubsfall die ausgefallene Kraft vertreten es wird keine Zusatzkraft gestellt erst wenn die Abwesenheit länger als 6Wochen andauert.

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2005 13:28
(@taccina)
Registriert

Hallo,

da bliebe die Möglichkeit sich auf eine Warrteliste eintragen zu lassen. Mein Sohn bekam damals auch erst einen Kiga Platz 4 Monate vor seinem 4.Geburtstag.
Klar steht jedem Kind ab 3 ein Kindergartenplatz zu.....fragt sich dann nur, wo sich dieser Kindergarten befindet.
Bei uns zB besteht die Pflicht die Schulkinder in die Kernzeit aufzunehmen....das heisst, das die Kinder von 7:30 bis 13:30Uhr immer betreut sind. Auch wenn Unterrichtsbeginn normalerweise später und Schulschluss früher ist.
Ich habe auch versucht mein Kind in dieser Kernzeit unterzubringen, als ich aussichten auf einen Job hatte.... das Problem war nur...die Kernzeit an der Schule meines Sohnes war voll.
Als ich dann nachfragte, wie das sei mit der Pflicht bzw das jedes Kind einen anspruch auf diese Kernzeit hätte, sagte man mir: Kein Problem, wir haben noch Plätze in der Kernzeit frei. Allerdings an einer anderen Schule. Dann müssen sie ihr Kind umschulen.

Hahaha....vielen dank für diese auskunft... 😡

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2005 13:42
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo berezin,

bundesweit gibt es den Anspruch auf einen Kindergartenplatz mit drei Jahren. Das ist Gesetz.

In NRW ist es so, das dieser Anspruch von den unterschiedlichsten Trägern der Jugendhilfe gwährleistet werden soll.

Wie schon vorher Delphin schrieb sind jedoch die Gelder knapp und es werden eher Gruppen geschlossen, als zusätzliche Kinder genommen. Ist leider dumm, denn damit führen sich die Träger selbst in die Misere. Ein Platz, nicht gefüllt, entfällt.

Nun ist es definitiv so, dass man zwar den Anspruch auf einen Platz hat, nicht aber auf den Platz. Heißt konkret: Wenn der Kindi um die Ecke, dreijährige Kinder nur bis zum 01.08. aufnimmt und damit voll ist, kriegt man keinen PLatz.

Für Dich bedeutet dies, dass deine Ex dann zum Jugendamt gehen muss, um einen Platz zu beantragen, weil der steht ihr halt zu. Sie wird aber das Kind woanders hinfahren müssen als um die Ecke, und sie wird nicht wählen können. Das ist der Haken an der Sache.

Ausnahmereglegungen gibt es allerdings immer, und es können Kinder auch als zusätzliche knder aufgenommen werden. Fragt halt direkt vor Ort nach. Meist sträuben sich die Kindis, aber grade Kirchens gibt schon mal nach, wenn man auf die Tränendrüse drückt 😉

So ist die Länder- und Städteregelung NRW. Steht glaube ich definiert sogar im Landesjugendplan, der sicherlich beim Ministerium zu finden ist.

Was ich allerdings nicht versteh ist, was der Kindergartenplatz mit Unterhaltszahlungen zu tun hat!?!

Liebe Grüße
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2005 13:55
 AJA
(@aja)
Registriert

vermutlich geht es um EU und nicht um KU, oder?

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2005 14:34
(@berezin94)
Schon was gesagt Registriert

herzlichen Dank für eure Antworten!
ja, es geht darum, das ja die Zahlung des Unterhaltes für die Mutter mit den 3 Jahren abläuft....es sei denn..diese Geschichte dass sie keine Chance hat das Kind unterzubringen..dann müsste ich noch weiter bezahlen..
sie muss wirklich darauf bestehen einen Platz zu bekommen auch nach dem Stichtag 01.08. sei es mit einer Tagesmutter die vom JA bezahlt wird..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2005 15:41
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Berezin,

ich möchte nur noch etwas hinzufügen.

Nimm das Telefon und rufe die Kindergärten in der Umgebung deiner Ex an und frage selbst nach einem Platz.

Die Ex meines LGs hat auch immer gesagt, sie würde keinen Platz bekommen. Nachdem er selbst rumtelefoniert hate, stellte sich heraus, daß 2 Plätze in der Nähe frei waren. Zwar 4 Monate ca. später erst aber immerhin.

Hast du eine Enrichtung mit freiem Platz gefunden rufst du deine Ex an und teilst ihr das mit, inklusive Öffnungszeiten.

Vergiß nicht, daß sie Geld von dir will, da kann sie dir viel erzählen. Wie heißt es so schön?

Vertrauen ist gut.........

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2005 15:53