Heute im Bundestag Nr. 394 - 01.12.2010 11:38
6. Für überlange Gerichtsverfahren soll es künftig eine Entschädigung geben
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB/KT) Für überlange Gerichtsverfahren soll es eine Entschädigung geben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (>17/3802<, pdf) vor. Danach würden bei einer Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer dem oder der Betroffenen die darauf resultierenden Nachteile ersetzt. Der Ersatz umfasst den Angaben zufolge die materiellen Nachteile und – ”soweit nicht nach den Einzelfallumständen Wiedergutmachung auf andere Weise ausreichend“ sei – auch die immateriellen Nachteile. Als mögliche Form der Wiedergutmachung auf andere Weise benennt der Entwurf die gerichtliche Feststellung der überlangen Verfahrensdauer – verbunden mit Freistellungen des Klägers von den Kosten des Entschädigungsrechtsstreits – sowie besonderer Wiedergutmachungsmöglichen im Strafverfahren. Zwingende Voraussetzungen für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Überlänge von Gerichtsverfahren sei, so die Regierung, dass der oder die Betroffene dem Gericht gegenüber die Verfahrensdauer gerügt hat.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aha.
Die Entschädigung für überlange Umgangssachen dürfte vermutlich ein Gutschein für eine kostenlose Beratung beim Jugendamt sein, in der man lernen kann, mit der Entfremdung zu leben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na wenn dann doch Gutschein für nen Besuch beim Psychiater - der dann die Folgen der ewigen Nervenkriege reparieren soll....................... Das bleibt wohl leider beim Wahnsinn in diesem Bereich.