Hallo,
ich konnte bislang nicht in Erfahrung bringen, welche Bedeutung ein
Elternvertrag beim JA zur Folge hat. Ex möchte dieses gerne tun.
Anscheinend ist sie im Glauben, dadurch irgendetwas ändern zu können,
aber von der Sache her, kann er mir eigentlich nur zuträglich sein,
daher bin ich dieser Sache gar nicht abgeneigt.
Wie verbindlich ist dieser Vertrag tatsächlich?
Bislang habe ich nur feststellen können, daß alles was beim JA vereinbart
wurde einfach nach blieben ignoriert werden kann ohne das es hier auch
Folgen hätte. Irgendwie ist das ja doch eine ziemlich kindliche Verhandlung
und so gesehen völlig wertlos?! Mag vielleicht bei manchen Ex-Paaren etwas
ändern/verbessern bei mir war es aber weder das eine noch das andere....
Ich möchte natürlich nicht unvorbereitet dort erscheinen und werde mir eine
Liste erstellen und auch nach Möglichkeit auf alle Reaktionen von Ex vorbereitet
sein.
1. Was gehört grundsätzlich in so einen Vertrag alles rein?
2. Was könnte man "optional" darin festhalten?
3. Gibt es etwas, was da ganz und gar nicht rein gehört?
4. Welche Dinge sollte man zeitlich begrenzen bzw. ist das überhaupt möglich?
Irgendwo in diesem Forum habe ich mal einen sensationellen Brief aus der Sicht
eines Kindes an die Eltern gesehen, kann ihn aber einfach nicht wieder finden.
Darin waren etwa 10-20 Wünsche des Kindes formuliert, die sowohl an den Vater als
auch an die Mutter gerichtet waren. Vielleicht kennt den jemand und kann mir behilflich sein?
Dieser Brief würde mir persönlich schon als Vertrag reichen.
Viele Grüße,
Martin
Moin,
Du meinst sicher Die 20 Wünsche von Scheidungskindern.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
grundsätzlich kann man auf Papier schreiben, was immer man möchte. Von einem "Elternvertrag" habe ich allerdings noch nie etwas gehört. Was soll der denn auch regeln? Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben und verantwortungsvoll wahrnehmen, brauchen sie dafür kein zusätzliches Papier; wenn einer von beiden sich nicht daran halten will, nützt ein solches Papier nichts, denn man kann seine Inhalte nicht einklagen.
Die "20 Bitten von Kindern an ihre geschiedenen oder getrennten Eltern" von Dr. Karin Jäckel kannst Du beispielsweise >>>HIER<<< herunterladen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo ihr beiden 🙂
vielen, vielen Dank!
Soetwas habe ich gesucht und es rührt mich jedesmal
aufs neue zu Tränen wenn ich das lese ;( aber in einem
sehr positiven Sinne, versteht sich 😉
Es gibt aber auch etwas, daß aus einer noch weiterführenden
kindlichen Sicht beschrieben ist.
Als erstes werde ich mir aber das ausdrucken, einrahmen und
im Flur aufhängen! Wenn ich den anderen Brief finde, wird er
daneben aufgehangen.
Was diesen "Elternvertrag" angeht, liege ich wohl mit meiner Vermutung
richtig. Es ist also eine reine Absichtserklärung und sonst nichts.
Viele Grüße,
Martin
Moin,
Was diesen "Elternvertrag" angeht, liege ich wohl mit meiner Vermutung
richtig. Es ist also eine reine Absichtserklärung und sonst nichts.
vielleicht meinst Du eine >>>Elternvereinbarung<<<. So etwas könnt Ihr einvernehmlich aufsetzen; eine Behörde wie das JA braucht man dafür nicht. Hat zwar keine rechtliche Bindungswirkung, aber vielleicht eine moralische, weil's von beiden mal auf Papier ge- und unterschrieben wurde.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für den Link. Eine sehr interessante Seite 😉
Eine Elternvereinbarung wird es auch ganz sicher sein, was sie meint.
Dort habe ich allerdings gelesen, daß manche Formulierungen der Vereinbarung
als "Basis" für das Familiengericht genutzt werden. Ich werde mir das nochmal
richtig verinnerlichen.
Gruß,
Martin
Hallo Martin,
Diese Elternvereinbarungen decken eben das Wesentliche, wie Umfang und Dauer der Umgänge ab und noch einiges mehr, von daher sind sie für die Richter oft praktisch, weil sie das Rad nicht neu erfinden müssen. So zumindest mein Eindruck.
Denke auch an Dinge wie:
- regelmässige Auskünfte bzgl. Gesundheit und Freizeitaktivitäten
- ggf. auch èbersendung von Bildern
- Häufigkeit und feste Tage für Telefonkontakte
- Herausgabe von Kinderausweis und Krankenkassenkarte
Das wären für mich auch nicht zu vernachlässigende Punkte.
Verkehrt machst du mit sowas eigentlich nichts.
LG, das Schwarzwaldmädel
Hallo Martin,
ich konnte bislang nicht in Erfahrung bringen, welche Bedeutung ein
Elternvertrag beim JA zur Folge hat. Ex möchte dieses gerne tun.
Wie Du nun weißt, ist der korrekte Name "Elternvereinbarung", ebenso was da rein gehört.
Richtig ist auch, dass diese nur eine reine Absichtserklärung und sonst nichts ist, rechtlich also nicht verbindlich.
Positiv fiel mir jedoch das in Deinem Zitat Unterstrichene auf, offenbar beabsichtigt Deine Ex, wenigstens etwas "förmliches" zu erarbeiten.
Hat Sie denn begründet, warum sie solch eine Vereinbarung überhaupt möchte ?
Hallo diskurso,
den Sinn und Wunsch nach der Elternvereinbarung ist mir rätselhaft.
Wir waren bei der psychologischen Beratungsstelle zur Vermittlung.
Die Termine wurden zwar von ihrer Seite mehrfach boykottiert, aber
wir sind so weit gekommen, daß wir einen Abschluß gefunden haben.
Leider war ich persönlich mit der Vermittlung unter dem Strich nicht
wirklich zufrieden, da die Sachbearbeiterin sich doch einige Stilblüten
erlaubt hat, aber ich hatte vom Grundsatz mein persönliches Ziel
erreicht. Mir ging es um regelmäßige altersgerechte Umgangstermine
und dem Entgegenwirken der PAS. Übernachtungen beim Papa scheinen
dagegen kein so schlechtes Mittel zu sein.
Sie hat bis heute nicht verstanden, daß ihr Verhalten dem Kind schadet.
Ich habe sie erst Anfang dieser Woche nach einem 4-Augengespräch
auf neutralem Boden gebeten, weil mir an dem Verhalten meiner Tochter
etwas aussergewöhnliches aufgefallen ist.
Der Termin wird nicht zustande kommen, da sie 1. keine Zeit hat und
2. noch nicht so weit ist mit mir zu sprechen...
Ihr könnt mir glauben, daß ich mir auch etwas schöneres vorstellen kann
als mich mit ihr zu treffen. Irgendwie ist sie noch ein Kind und läßt unsere
Tochter darunter leiden. Nicht schön, aber ihren Kopf kann ich nun mal nicht
ändern. Was aber auch nicht heissen soll, daß ich mir das ewig tatenlos
anschauen werde.
Wie ihr vielleicht aus den Zeilen lesen könnt, gibt es kein Problem mit dem
Umgang, sondern ein Problem unter den Expartnern.
Zumindest bin ich der Auffassung, daß nur persönliche Gespräche daran
etwas ändern könnten, aber danach brauch ich ja erst recht nicht fragen,
wenn sie schon nicht bereit ist mit mir über meine Feststellungen zu sprechen.
Viele Grüße,
Martin
Hallo,
also ich hatte mich wegen Konflikten beim Umgang ("Übergabe" des gemeinsamen Kindes) an das Jugendamt gewendet. Der andere Elternteil wurde angeschrieben und es fand im Jugendamt ein 8 Augen Gespräch statt. Es wurde alles schriftlich fethgehalten.
Allerdings hatte meine Ex dann aber nicht unterschrieben und ich musste eine Regelung vor Gericht erwirken. Dort wird dann in 99% der Fälle die zuvor erarbeitete Elternvereinbarung übernommen, wie auch in meinem Fall. Und das ist dann mit Kosten verbunden. Bei mir aktuell rund 800,00 € so wie es aus sieht.
Also ich finde so eine Vereinbarung gut, meine Ex hält sich zurück mit irgendwelchen "Spielchen". Der geregelte Umgang funktioniert im Grunde genommen sehr Gut. Besser wäre es natürlich das beide Elternteile vernünftig ohne Gericht und ohne Jugendamt eine Lösung finden. Leider ist das manchmal aber nicht möglich.
Was auf jedenfall rein sollte ist eine Regelung für bestimmte Tage wie Geburtstag, Feiertage (Weihnachten, Ostern usw.), besuch von Verwandten (Opa, Oma , Onkel,Tanten etc.) Abhol und Bringzeiten mit Zeitpuffer!!! es kann immer mal wieder vorkommen das man im Stau steht o.ä. Wenn Du dann zu spät kommst, und es sich häuft könnte deine Ex sich wieder an das JA wenden und sagen das Du dich nicht an die Zeiten hälst und das wieder nicht für da Kind gut wäre usw. usw. (war bei mir so).
Was wichtig ist, das JA versucht nur zu vermitteln! Es muss einvernehmlich sein. Ansonsten bleibt nur der Schritt zum FamGericht.
Und als Tip! Ich weiss ja nicht wie ihr euch so versteht, aber es gibt gerade bei so einem Gespräch Konflikte. Immer ruhig bleiben, den Ex Partner auch in bestimmten Sachen entgegenkommen und positiv hervorheben. Die Jugendämter werden später bei evtl. Gerichtstermin auch eingeladen. Also meine Ex wollte mich nur provozieren in diesem Gespräch beim Jugendamt, was sie aber nicht geschafft hatte. Auch wenn es sich blöd annhört, aber man muss auch das ganze Sachlich sehen auch wenn es um das gemeinsame Kind geht, denn vor Gericht interessiert es dann dem Richter überhaupt nicht, sondern es zählen nur "nüchterne" Fakten.Traurig, aber ist leider so. Das habe ich alles schon hinter mir. Im mittelpunkt steht nur das Kindeswohl, was ja auch richtig ist. Wenn der Richter dann sehen sollte das es mehr Streit als Einigkeit gibt, dann wird ggf. entschieden das dem Kindeswohle der Umgang ganz eingestellt wird. Dabei ist es egal wer den Streit produziert/angefangen hat. Fakt ist nur, wenn sich die Eltern nicht einigen können aus welchen Gründen auch immer, man Gefahr läuft per Gericht keinen oder nur eingeschränkten Umgang zu bekommen.
Gruß
MDroid
Hallo MDroid,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Eine aussergerichtliche Lösung war und ist schon immer mein Ziel gewesen, aber manchmal
wird man wohl nicht, wie in deinem Fall, umher kommen soetwas in Angriff zu nehmen.
Bei uns finden jetzt erst mal 4 Augengespräche beim JA statt.
Die Mutter hat darum gebeten und ich habe sofort zugesagt.
Übrigens war das schon vor Monaten meine Idee, um in diesen Gesprächen den Druck raus-
zunehmen. Damals hieß es dann, daß der Eindruck entstehen könne, daß die Neutralität
verloren ginge (Die war von Anfang an nicht da und es ist sehr wertvolle Zeit verstrichen).
Letztlich war es aber immer so, daß ich zum Schluß auch das bekam, was ich für meine Tochter
erreichen wollte. Deswegen bin ich meiner Sache auch so sicher, denn im Gegensatz zu Ex
bin ich in der Lage zwischen zwischenmenschlichen Problemen bei den Eltern und dem Wohl des
Kindes zu Unterscheiden.
Falls der Schuß nach hinten losgehen sollte (kann ich mir wirklich nicht vorstellen, denn ich fordere
ja auch nichts aussergewöhnliches), dann werde ich damit leben. Wichtig ist mir allerdings, daß
die Diktiererei der Mutter endlich ein Ende hat. Sie ist nicht fähig vernünftige Lösungen zu finden
und zum Schluß muß immer meine Tochter darunter leiden.
Ich werde jedenfalls keine Mühen und auch kein Geld (das ich nicht habe) scheuen, um meiner Tochter
ein gutes Leben zu ermöglichen.
Viele Grüße,
Martin
Moin Martin,
zunächst einmal: Mach gedanklich aus "meiner" Tochter mal "unsere" Tochter; dann geht vieles leichter.
Zum zweiten: Verkaufe Deiner Ex die Umgangszeiten als etwas Positives nach dem Motto "Du kümmerst Dich doch gut und aufopferungsvoll die ganze Woche um UNSERE Tochter - da ist es doch nur positiv, wenn Du auch regelmässig ein freies Wochenende hast und mal ausschlafen oder Dich mit Deinen Freunden treffen kannst.
Vieles ist eine Frage des richtigen Sprachgebrauchs...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
da hast du so Recht!
In meinen Gesprächen und Mails achte ich auch darauf, bzw. ist es genau das
was ich richtig stellen möchte.
Das hat mich an Ex schon seit der Geburt UNSERER Tochter gestört.
Sie spach schon direkt nach der Entbindung von ihrem Kind.
Ich glaube, daß war es auch was der Beziehung dann irgendwann den Rest
gegeben hat...
Danke für deinen Hinweis, ich werde besser darauf achten (auch hier).
Viele Grüße,
Martin