Einstweilige Verfüg...
 
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Einstweilige Verfügung , nun Gerichtstermin!

 
(@washabeichverbrochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Lebe seit einiger Zeit von meiner Ex-Frau in Trennung. Das Trennungsjahr läuft quasie. Am Trennungszeitpunkt sind von beiden Parteien, sowohl von meiner Ex, als auch von mir, verbale Attacken losgelöst worden.
Später, bekam ich dann von dem Rechtsanwalt der Gegenpartei, eine Einstweilige Verfügung aufgebrummt, die dann vom Amtsgericht beschlossen wurde.
Diese Beinhaltet, das es in einem Zeitraum von 3 Monaten zu unterlassen ist, die Wohnung meiner Ex zu betreten, sie anzurufen, und sie anderweitig zu belästigen.
Wie gesagt, waren es unschöne Sachen die damals "losgelöst" wurden, für die ich mich schon längst entschuldigt habe, und es in der Hinsicht keine Belästigungen mehr gab.
Ich habe den Beschluss nie angefechtet, da ich meine "Schuld" eingesehen habe.
Nun, nach diesem 3 monatigem Zeitraum, habe ich einen Gerichtstermin in der oben beschriebenen Angelegenheit erhalten.

Frage an Euch:
Um was geht es bei diesem Gerichtstermin?
Die beschlossene 3monatige Einstweilige Verfügung ist jetzt abgelaufen, ich habe mir nichts in der Hinsicht zu Schulden kommen lassen.
Fakt ist, es geht bei diesem Termin um diese Verfügung.
Oder werden einfach nur beide Parteien angehört, und bei Zustimmung meiner Ex, das ich die Auflagen nicht verletzt habe, wird die Einstweilige Verfügung somit nicht verlängert?

Falls es noch von Wichtigkeit in diesem Fall ist, wir haben eine gemeinsame Tochter zusammen, das Besuchsrecht war in der ganzen Zeit gegeben.
Für Antworten wäre ich dankbar!
Grüße
Jörg

Für diejenigen die es noch nicht wissen:
Die Frauen haben die Weltherrschaft an sich genommen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2006 16:46
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jörg,

was DU verbrochen hast ? Das wirst Du Dir nur selbst beantworten können. . .

Ansonsten wird es wohl so sein, das ein Richter sich gesagt hat: Nun müssen wir erstma lvorläufig die Mutter vor dem Vater schützen und dann sehen wir, was wir urteilen können.
Den Ausgang dieses Begehrens der Mutter vorhersagen zu können bedarf anderer Fähigkeiten, als derer, die uns bekannt sind.

Es wäre positiver, wenn die Mama sagen würde: War nicht so schlimme, wir haben usn vertragen und gehen unsere nachbleibenden Aufgaben ( Elternshcaft ) harmisch oder zumindest durch Mediator begleitet an.

Was hast DU in der Zwischenzeit diesbezüglich getan ?

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 20:38