Die Rede ist von widerrechtlich mitgeschnittenem Material, z.B. aufgezeichneten Telefongesprächen. Und wie sieht es z.B. bei Gutachtern oder dem Jugendamt aus? Hab leider über die Suchfunktion nichts finden können.
Grüße
RS
Nein, das ist nur erlaubt, wenn die Aufzeichnung von allen darauf zu hörenden Personen genehmigt wurde.
Nicht nur das Abspielen vor Gericht ist verboten, sondern, soweit ich weiß, schon die Aufnahme, was natürlich niemand juckt wenn es niemand erfährt.
Du kannst solche Aufnahmen aber durchaus als Gedächtnisstütze für dich verwenden um so exaktere Angaben über die Ereignisse und gesagten Worte machen zu können.
Du kannst auch auf dieser Basis ein Gedächtnisprotokol anfertigen, welches du dann verwendest. Nur solltest du nichts von der Bandaufnahme erwähnen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So einfach lässt sich die Frage beantworten. Danke!
Habe nämlich zuvor irgendwo im Netz gelesen, dass es, zumindest im Strafrecht, Ausnahmen gibt, bei denen auch widerrechtlich zu Stande gekommene Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen. Bei besonders schweren Straftaten. Da wollte ich nochmal ganz sicher gehen.
Gruß
RS
Du meinst vielleicht das und das
Aber da würde ich mich nicht drauf verlassen.
Es ist eben ein Unterschied ob der Staat etwas möchte oder ob du etwas möchtest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
