Darf mein Arbeitgeber dem Jugendamt ohne einen richterlichen Beschluss meine persönlichen Daten (hier bei welcher Krankenkasse ich versichert bin)
herausgeben?
Hallo rick,
wie wär´s wenn du mal ein wein paar Höflichkeitsformen einhälst. Wir sind heir auch Menschen und werden gerne gegrüßt, wenn jemand hierherkommt und um Rat fragt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Entschuldigung
Gruß Nick 25
Hallo!
Entschuldigung
Gruß Nick 25
.... fängt halt meist mit Hallo an, oder so 🙂
aber zu Deiner Frage:
in einem anderen Post wurde Dir schon geschrieben, dass das JA in Deinem Fall wie ein Rechtspfleger fungiert - da muss der AG die Daten soger weitergeben, weil er sich sonst strafbar macht.
off topic:
Mal andere Frage: Wenn´s nicht richtig wäre, würdest Deinen AG dann verklagen?
on topic:
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)