Hallo Gemeinde,
hab heut Post von der AOK bekommen und weiss nicht so recht was ich damit anfangen soll, bzw. wie ich richtig reagiere, dass ich nicht ins offene Messer lauf.
Die AOK möchte "damit wir die Familienversicherung Ihrer beiden Töchter ...... abschließend beurteilen zu können, die Steuerbescheide 2007 und 2008"
Die Eckdaten:
2 Kinder, Scheidung im Nov. 2008, ich bin Prvatversichert und meine beiden Töchter waren und sind über meine Ex Familienversichert bei der AOK
Bruttojahresbezug 2007: 34.000 € und 2008: 40.700 €
Nun meine Fragen:
1. Muss ich mich sorgen. dass meine Ex-Frau einen Bescheid von der AOK mit meinen Einkünften bekommt? Sie will ja immer nur mein bestes und am besten alles....
2. Muss ich überhaupt die Bescheide einsenden und aufgrund welcher Rechtsgrundlage.(sind keine im Schreiben augeführt)
3. Muss ich die Auskunft auch ab 2009 geben, da ich ja entsprechend Gerichtsbeschluss Krankenvorsorgeunterhalt zahle (ab Scheidung) und die Kinder von meinem nachehelichen Unterhalt an meine Ex als Beitragsbemessungsgrenze mitversichert sind?
3. Kann ich bis auf "die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeite" ggf. den Rest vom Bescheid schwärzen, weitere Einkunftsarten exestieren nicht und ich möchte nicht zwecks Erstattung usw. die Hosen komplett runterlassen.
4. Habt ihr sonst noch irgentwelche Tipps und Hinweise?
Danke an alle die sich damit beschäftigen wollen und mir helfen können!
Ossi
Hallo
die Familienversicherung für Kinder wird kostenfrei durchgeführt. Sie ist deshalb an bestimmte Voraussetzungen gebunden, zum Beispiel dass beide Eltern in der gesetzl. Krankenversicherung sind.
Dshalb gibt es den § 10 SGB V Absatz 3, der für deinen Fall besagt:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte (das bist du!) des Mitglieds (das ist deine Ex!) nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist. (du bist privat versichert und deshalb wollen die dein Gesamteinkomen prüfen)
Deshalb wollen die deine Einkommensnachweise (Steuerbescheide). Nachweisen musst du dein Gesamteinkommen, also alle Einkommensarten.
Die AOK betrachtet den Zeitraum 2007 und 2008 und wenn du damals 1.) privat krankenversichert warst und 2.) noch verheiratet,
dann muss das geprüft werden.
Deine Auskunftspflicht oder besser gesagt die Auskunftspflicht deiner Ex steht auch in § 10 SGB V, und zwar in Absatz 6:
(6) Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden.
Kommt sie der Meldepflicht nicht nach, werden die Familienversicherungen für die Kinder nämlich rückwirkend geschlossen, und evtl. entstandene Behandlungskosten könnten zurückgefordert werden. (sie hat diesbezüglich Mitwirkungspflichten)
Du kannst aber m.E. die Nachweise direkt an die AOK schicken, und darauf hinweisen dass sie der Ex nicht zur Verfügung gestellt werden sollen, das müsste eigentlich funktionieren. Datenschutz ist ja bei den KK noch was wert 😉
Ab dem Datum eurer rechtskräftigen Scheidung übrigens trifft der Absatz 3 nicht mehr zu, weil du zwar "noch verwandt" mit den Kindern, aber kein "Ehegatte" mehr bist (tolles Gesetzesdeutsch oder?). Ab da dürfte einer Familienversicherung deiner Kinder über die Ex sowieso nichts mehr im Wege stehen, solange sie selbst gesetzlich krankenversichert ist. Das ist sie ja anscheinend. Somi brauchst du auch nichts mehr nachzuweisen.
Ich hoffe ich habe dir alles beantworten können.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
