Hallo,
meine Tochter bekommt Bafög.Da gibt es ja Freibeträge für die Personen,denen gegenüber ich unterhaltsverpflichtet bin.Mein Sohn(wird im August 19)macht Abitur und ab dem 14.07.2014 ein FSJ beim Sport.Da bekommt er 300 Euro Taschengeld,darf dieses beim Bafög als Einkommen angerechnet werden?Mindert das meinen Freibetrag?Ich bin dem Sohn gegenüber ja noch unterhaltsverpflichtet,aber nicht im FSJ.Zumal ich sein Taschengeld dann ja auch wieder vom Unterhalt abziehen könnte.
Hat da jemand Erfahrungen,bezüglich der Freibeträge?
lg Nacktschneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hallo,
ja das Taschengeld des sohnes beeinflusst das Bafög der Tochter. Es gilt
"Dagegen gibt es für Geschwister, die ein FÖJ/FSJ oder den Bundesfreiwilligendienst leisten, durchaus den Freibetrag, allerdings werden etwaiges Taschengeld sowie geldwerte Leistungen (z.B. Wohnung/Essen) davon abgezogen."
Das FSJ des Sohnes mit Taschengeld müsste dem Bafög-Amt gemeldet werden, dass dann den Bafög-Bescheid für das Jahr anpasst.
<a href="http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/geschwister.php>" Quelle </a> auf Seite 2 wird es dann konkret.
VG Susi