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Kann mit einer was zu den Anwaltskosten sagen?
In zivilverfahren fällt die Terminsgebühr ja nur einmal an. Ist das so zu verstehen das beim ersten Termin für den Anwalt ca. 750 € fällig sind und für jeden weiteren Termine im selben AZ jeweils ca 500 €?
Wann fällt für den Anwalt die Einigungsgebühr an?
In jedem Verfahren gleiches AZ wenn man sich in diesen einigen kann oder erst im letzten Verfahren wenn es einen Beschluss oder gerichtlich gebiligten Vergleich gibt?
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2022 23:52