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Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger müssen Vollzeitstelle annehmen

 
(@sascha)
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Quelle:
http://www.rund-ums-baby.de/newsletter/2008/recht/48.htm#2

Dort stand am 24.11.2008 unter Anderem:
Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger dürfen eine Vollzeitbeschäftigung nicht grundsätzlich ablehnen. Die Erziehung des Kindes sei nicht gefährdet, wenn die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege sichergestellt sei, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16. Oktober 2008, AZ: L 5 AS 449/08).

Der Kläger, ein hilfebedürftiger Vater mit einem dreijährigen Sohn, hätte zunächst mit dem Arbeitgeber klären müssen, ob sich die Arbeitszeiten mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbaren lassen. Da der Mann jedoch keinen Kontakt gesucht habe, könne er sich nicht auf die Unzumutbarkeit des Stellenangebots berufen, entschieden die Richter. Es gebe auch keine offensichtlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeit nicht mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren gewesen wäre. Demzufolge durfte die zuständige Behörde sehr wohl eine Sanktion wegen der unterlassenen Bewerbung verhängen.

--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 23:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sascha,

was willst Du uns damit jetzt sagen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 23:46
(@sascha)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich dachte das wäre für die Sammlung irgendwie nützlich hier zu haben.
Sollte das besser woanders einsortiert werden ? Oder sammeln wir Urteile
besser nicht, weil das eh nur auf die Nerven geht ... ?

LG,
Sascha

--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2008 00:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach so 🙂

Da wird Deep am besten wissen, ob er das schon hat oder ob er es einpflegt. In den Beiträgen "einfach so" geht das wohl eher verloren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 00:12
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo sascha,

interessant ist das Urteil schon. Und zwar deshalb, weil Gerichte ja (insbesondere Frauen) immer wieder zubilligen, dass keine Vollzeit-Tätigkeit wegen der Kinderbetreuung zumutbar ist. Interessanterweise trifft es hier aber einen Mann.

Leider sind Sozial- und Familiengerichtsbarkeit zwei verschiedene Paar Stiefel. Die "Grundregel" lautet: Wenn der Staat Kosten spart, ist es O.K.

Gruß

Martin

P.S. Ich werde Deep bitten, das Urteil in die Urteilsdatenbank zu übernehmen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 02:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

P.S. Ich werde Deep bitten, das Urteil in die Urteilsdatenbank zu übernehmen.

Leider ist das Urteil noch nicht im Volltext veröffentlicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 10:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da es sich hier um das Urteil eines Sozialgerichtes handelt, wird auch deutlich, warum im Gesetz sowohl von 3 Jahren, als auch von Billigkeit gesprochen wird:

Wenn es zu Lasten der Staatskasse gehen soll, gelten die 3 Jahre.
Wenn es zu Lasten des Vaters gehen soll, gilt eben die Billigkeit!

Wie war das noch mit: "Ohne Ansehen der Person"

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 13:57
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
nur mal so zur Info:

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg untersuchte, ob man trotz Erziehung eines dreijährigen Kleinkindes eine Vollzeitstelle annehmen muss. Das Ergebnis:

Die Erziehung eines Kindes sei "in der Regel nicht gefährdet", wenn die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege sichergestellt ist, es gäbe "Anhaltspunkte" dafür, dass sich die Arbeitszeit mit der Betreuung des Kindes hätte vereinbaren lassen. Das Gegenteil nachzuweisen sei Sache des Klägers. Hat er nicht gemacht, also Sanktion und Kürzung des ALG II Regelsatzes.

Der Kläger war ein alleinerziehender Vater, ob bei einer Mutter ebenso entschieden worden wäre? Natürlich ist das Kindeswohl auch massiv gefährdet, wenn es nicht um ALG 2, sondern um Unterhalt geht. Dann nämlich wird eine Vollzeittätigkeit plötzlich unter keinen Umständen zumutbar, auf Jahre hinaus nicht.

http://gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alleinerziehende2095706.php

Gruß
PP

-die jetzt doch staunt, wie unterschiedlich Sachverhalte ausgeurteilt werden, je nachdem welche Gerichtsbarkeit angerufen wird-    :bahnhof:

Edit Beppo: Link korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 18:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zusammengeführt

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 18:10