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Alle (2) Jahre wieder...

 
(@heinzelmann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

es ist mal wieder soweit. Meine Exe ist der Meinung das ich wieder horrende Summen mehr verdiene und möchte über ihren Anwaltskasper meine Gehaltsnachweise haben.

Da ich von Natur aus ehemalige Jura-Studenten nicht leiden kann, dieser mein Kind in seinem Schreiben nicht einmal erwähnt hat werde ich mal etwas bocken.
Es sei gesagt: Ich zahle seit Jahren meinen Unterhalt pünktlich und in voller Höhe, jedoch bin ich das Raffgehabe meiner Exe leid.

Also: Muss ich dem Herrn Schwarzkittel meine Unterlagen zukommen lassen oder kann ich dem Herrn Ex-Studenten mitteilen, das die Unterlagen für meine Exe in meiner Wohnung zur Einsicht vorliegen?

Wie sieht es aus mit den relevanten Kosten zur Einkommensminderung? Zählen zur Neuberechnung die aus dem vergangenen Jahr; also dem Zeitraum über den Auskunft verlangt wird; oder die momentanen Ausgaben?
Ich verdiene momentan noch weniger als vor 2 Jahren, meine Ausgaben (Fahrtkosten etc.) sind gestiegen. Nun wird der Schuss für meine Madame nach hinten losgehen.

Danke für Eure Antworten, ich bin mir sicher hier sind noch mehrere die ehemalige Jura-Studenten nicht leiden können!

Heinzelmann

[Editiert am 21/9/2005 von Heinzelmann]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2005 10:54
(@sad-dad)
Rege dabei Registriert

Hallo Heinzelmann,

fangen wir mal mit den unwichtigen Dingen an: Wir sind mal wieder beim Thema "allgemeine, pauschale Verunglimpfungen" und "Schubladendenken". Hilft keinem, auch hier nicht. Ich zitiere zwar auch gerne mal Ludwig Thoma mit "Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstande!", aber stets mit einem Augenzwinkern. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis befinden sich auch ein paar Juristen und siehe da: Menschen wie Du und ich! Als Tipp und Fazit: Wenn Du hier sachliche und hilfreiche Antworten erhoffst, dann sei in der Fragestellung sachlich. Das hilft.

Bei den rechtlichen Fragen habe ich kein fundiertes Wissen, sondern nur erlerntes aus eigener Erfahrung: Du bist verpflichtet (!) in bestimmten Abständen Auskunft über Dein Einkommen zu geben, wenn der Unterhaltsempfänger eine Veränderung in Deinem Einkommen vermutet. Ebenso kannst Du eine Neuberechnung als Leistender verlangen, wenn sich gravierende Änderungen ergeben haben, Du z.B. weniger verdienst oder Dir bekannt ist, dass Deine Ex weitere Einkommen hat, etc. Da kommst Du nicht herum!
Bei den anrechenbaren Kosten würde ich die Angaben so aktuell wie möglich halten.

LG
Sad Dad


Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 11:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Heinzelmann,

tatsächlich kann alle 2 Jahre zwecks Prüfung der Einkommensverhältnisse auf Zusendung von Gehaltsnachweisen aufgefordert werden. Dieses bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch eine Änderung der Unterhaltshöhe greift.

So ein Titel besteht, ist eine Abänderungsklage der einzige Weg, die Unterhaltshöhe zu verändern und auch nur, wenn sich das Einkommen um 10% verändert hat; egal, ob nach oben oder nach unten. Es kann zwar außergerichtlich sich auf einen neuen Titel geeinigt und auf den bisherigen Titel verzichtet werden, aber das ist bei euch beiden wohl eher nicht möglich?

Wenn sich deine Einkommensverhältnisse zu deinem Nachteil in o.a. Verhältnis geändert haben, musst du auf Abänderung drängen. Haben sich deine Fahrtkosten real in € geändert oder hast du eine größere Entfernung zum Arbeitsplatz und wenn ja, warum? Fahrtkosten sind ja grds. durch eine Pauschale abgegolten - gestiegene Kosten durch z.B. Benzinpreise bleiben außen vor.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 11:40
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Also: Muss ich dem Herrn Schwarzkittel meine Unterlagen zukommen lassen

ja!

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 12:01
(@heinzelmann)
Schon was gesagt Registriert

Salve,

danke erst mal für eure Hinweise.
Ich werde halt wieder den Kopierer bemühen. Eines hatte ich vergessen zu erwähnen. Bis jetzt habe ich von meinem Einkommen zur KU-Berechnung keine Kosten abgezogen (weder die berühmten 5% noch Fahrtkosten zur Arbeit) da ich den Unterhalt in erster Linie für meine Tochter zahle. Was mich maßlos ärgert ist schlichtweg und einfach dieses ständige Raffgebare der Exe.
Ich hab nun heute morgen etwas gerechnet, nun bekommt die Gute anstatt der 247 Euronen nur noch ca. 120.
Aus der Differenz werde ich ein Sparbuch für meine Kleine aufbauen. Wie gesagt, ich zahle schon immer und wenn Sie es nicht anders haben will.....

@sad dad: Das mit dem Schwarzkittel war auch eher ironisch gemeint, ist vielleicht falsch rübergekommen 😉

Gruß
Heinzelmann


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2005 13:55
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

*ironie on*

dabei hast Du natürlich den Leitlinien entnommen, ob und inwieweit Fahrtkosten ect. berücksichtigt werden und wie im Mangelfall zu rechnen ist? Weiterhin erfüllst Du voll und ganz die gesteigerte Erwerbspflicht?

Dann ist ja gut.

Es ist übrigens ganz, ganz toll, dass Du den Kindesunterhalt bislang gezahlt hast. Ich gratuliere Dir zu dieser unglaublichen Leistung! Jetzt muss "die Gute" (denn Unterhaltsgläubiger ist das Kind) eben mit 120 Euro hinkommen – das geht schon! Denn schließlich will man ja der Ex eins auswischen und zu Lasten des Kindes geht die Reduzierung natürlich nicht.

*ironie off*

Im Übrigen ist die Auskunftserteilung alle zwei Jahre ein ganz normaler Vorgang und kein Grund sich schikaniert zu fühlen.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 14:44
(@heinzelmann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

es dreht sich hier nicht um die Auskunftserteilung ansich. Meine Ex weiss ganz genau, das ich seit Jahren im gleichen Job bin und weiss auch was ich verdiene. Sie weiss, das ich weit mehr als das zahle was ich zahlen müsste und das seit nun fast sieben Jahren.
Und ich habe es gern gezahlt weil es für mein Kind ist. Nur deswegen habe ich diese Einschränkungen in Kauf genommen.
Ich krebse seither mit weit weniger als dem Selbstbehalt durch die Gegend.
Abgesehen mal davon das ich alle 2 Wochen 600 km fahre um das Kind zu sehen. Keinerlei Entgegenkommen Ihrerseits auch hier.

Aber anstatt mich persönlich anzusprechen wird wieder über einen Anwalt die Vermutung geäußert, das sich mein Einkommen (wenn man von Einkommen überhaupt reden kann) massiv geändert hat.

Aber offensichtlich ist dies alles nicht genug. Da muss wieder einmal einem Anwalt Geld in den Rachen geworfen werden, anstatt vielleicht das Sparbuch der Kleinen aufzustocken.
Ein Anruf hätte genügt, Sie hätte die Lohnbescheinigungen bekommen und gut wärs gewesen. Und ich hätte weiter den vollen Betrag gezahlt. Aber irgendwann geht auch mir die Galle über bei soviel Raffgier.
Übrigens: Schaden wird die Kleine nicht nehmen angesichts weniger KU, Ihr neuer Ehemann befindet sich in einer Gehaltsgegend in welcher man sich absolut keine Sorgen mehr machen muss, Sie arbeitet auch recht gut bezahlt.

Vielleicht kann man es so ausdrücken: Von den Reichen lernt man das Sparen.
Nur habe ich nun lange genug gespart.

Nis für ungut
Heinzelmann


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2005 15:17
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Heinzelmann !

Also um was geht es dir denn nun eigentlich?

- Um das das nun ein RA Auskunft über dein Einkommen begehrt..(was wie schon vorweg
gesagt wurde, erstmal ansich ein völlig normaler Zug ist in gewissen Abständen ist)

- darum das die Ex raffgierig ist ..

- darum das du Unterhalt zahlen mußt

- darum das du viel zu viel Unterhalt zahlst obwohl du eigentlich ja angeblich nur weniger
zahlen müßtest

- oder geht es dir darum das die Ex eigentlich genug verdient und der neue Ehemann ja nun
auch genug verdient, und du eigentlich deshalb doch am besten keinen Unterhalt mehr
zahlen müßtest..(weil diese Verantwortung auch die anderen übernehmen könnten?)

- oder geht es letztendlich darum weil der Weg zu deiner Tochter so groß ist (wobei hier sich
dann noch die Frage stellen würde, warum der so groß ist.)

Aber alles in allem, wo ist da nun wirklich eigentlich das Problem..
Was stört dich denn nun wirklich?

Unterhalt muß auch der nicht betreuende Elternteil leisten..u das soll wohl auch so sein..u da gibt u darf es auch keine Befreiung von geben..außer das nun das Einkommen des Unterhaltspflichtigen es nicht zu lässt..

Aber die Gründe, oder das was dich stört, ist nicht wirklich nachvollziehbar...
Ganz davon abgesehen das du dich über Dinge aufregst, die eigentlich nichts ungewöhnliches wirklich sind..

Natürlich hätte sie dich auch persönlich auffordern können ihr Einkommensnachweise darzulegen..

Aber das was du nun vorhast und wie du damit umgehst..ist eher nur ein Weg Stress zu verursachen der völlig unnötig ist..

Auch für dich selber..

Vielleicht solltest du etwas "lockerer" mit dem Thema "Auskunft über dein Einkommen" umgehen...

Und wenn sich herausstellt, das du eh zu viel an KU zahlst..was dann auch der RA feststellen wird..wird evtl eh schnell Ruhe einkehren..

Was dir natürlich dennoch passieren könnte, wäre das man dir nahelegt das du eine Nebentätigkeit aufnimmst z.B. um eben wenigstens den Regelunterhalt leisten zu können..

Aber alles im allem auch eben ein "Recht" des Kindes..
Und du hast doch bisher auch ohne weiter zu "murren" den Unterhalt für deine Tochter gern gezahlt..

U bedenke eben einfach es geht um deine Tochter u nicht um deine Ex..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 20:25
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Heinzelmann

wie um alles Welt kommst Du auf den Trichter das Einkommen des Ehemannes Deiner Ex hier anzuführen??DU bist der VATER DU musst bezahlen!

So weit ich weiß muss der RA die Auskünfte einfordern nicht Deine Ex und ich bin sicher Du hättest IHR die Lohnabrechnungen nicht gegeben!

Du schreibst Du willst die Differenz monatlich auf ein Sparbuch legen für EURE Tochter...also kann es Dir soo schlecht nicht gehen!

Wenn Dein Einkommen sich so verschlechtert hat kann eine Überprüfung ja nur DIR zum Vorteil reichen oder :question:

Weißt Du mein EX mit Rechtsbeistand haben auch gerechnet :red: letzlich musste er laut Beschluss sogar noch 65Euro mehr bezahlen 🙂 als das was meine Anwältin errechnet hatte :note:

Gruss Delphin

[Editiert am 21/9/2005 von Delphin]


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 20:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

??DU bist der VATER DU musst bezahlen!

Das Gehalt des neuen Ehemannes der Ex ist wohl mehr unter Frustaspekten eingeflossen.

So weit ich weiß muss der RA die Auskünfte einfordern nicht Deine Ex

Das stimmt nicht. Ein RA kann nicht selbstbeauftragt tätig werden. Auftraggeber ist und bleibt die Ex.

Meine Frage bzgl. der Fahrtkosten ist für mich nicht erkennbar beantwortet.

Ferner frage ich mich, wie du 14-tägig 600 Km (mit dem Auto?) fährst und dieses vom Selbstbehalt bezahlen kannst. Aus purem Egoismus wäre ich dir für eine Antwort sehr verbunden, denn ich schaffe das nicht, habe zudem die doppelte Strecke zu wuppen.

Den KU soweit zu reduzieren, dass nicht der Regelbetrag geleistet werden kann, solltest du ganz schnell vergessen. Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenhet und musst ggf. einen Nebenjob annehmen. Tust du das nicht, wird dir ein fiktives Einkommen angerechnet. JensB2001 hat insoweit treffend ausgeführt.

Nun sieh das alles nicht mit Gram, das ist nicht gut für's Herz - zudem es alle 2 Jahre auftritt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2005 21:19