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ABR auf KV? JA nimmt die Kinder weg

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(@diskurso)
Registriert

Etwas verworren ...

Das Amtsgericht hat alles so belassen, d.h. das ABR beim JA und die Kids bei den Großeltern, daraufhin die Beschwerde, dessen PKH das OLG Hamm abgelehnt hat.

Nicht die PKH wurde abgelehnt, sondern die Beschwerde gegen den Beschluss:

Begründung:
Die Beschwerde ist unzulässig, da unstatthaft.

(...) handelt es sich um ein Hauptsacheverfahren betreffend einen Teilbereich der elterlichen Sorge für die beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder
Dieser Antrag wäre jedoch unzulässig gewesen, da nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur mit gleichzeitigem Hauptsacheantrag zulässig war (§621g ZPO).
Das Gericht hat den Antrag des Antragstellers  vom 21.10.2008 als Antrag sowohl in der Hauptsache als auch in der Angelegenheit betreffend den Erlass einer einstweiligen Anordnung ausgelegt.

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Abänderung einer im laufenden Hauptsacheverfahren ergangenen einstweiligen Anordnung. Sowohl das Hauptsacheverfahren als auch die abzuändernde einstweilige Anordnung richten sich nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht. Damit auf das einheitliche Verfahren der Hauptsache und der einstweiligen Anordnung gleiches Verfahrensrecht anwendbar ist, richtet sich auch das Verfahren der Abänderung  der bereits erlassenen einstweiligen Anordnung nach altem Recht (Keidel-Giers FamFG 16. Auflage 2009, §49 Rdnr.6; Münchner Kommentar-Papst ZPO Art.111 FamFG-RG Rdnr.7) Für die Zulässigkeit der Beschwerde sind damit die Bestimmungen der §§621g, 620b und 620c ZPO a.F. einschlägig.

Nach §620c Satz 2 ZPO a.F. ist aber eine nach mündlicher Verhandlung ergangene einstweilige Anordnung, mit der ein Antrag zur Regelung des Sorgerechts oder eines Teils desselben abgelehnt wurde, unanfechtbar (vgl. Zöller-Philippi ZPO, 27. Aufl., §620c a.F., Rdnr 11)

Deine Beschwerde gegen den Beschluss scheiterte also aus formaljuristischen Gründen.
Offensichtlich hat das Gericht die mütterliche Sorge als einstweilige Anordnung, nicht jedoch als Beschluss in der Hauptsache angeordnet, somit ist die Beschwerde dagegen unzulässig.
Ich empfehle, dass Du Dir das von Deiner Anwältin erklären lässt und auch die weiteren rechtlich möglichen Schritte.
Es kann nicht sein, dass Du nur wegen (scheinbar) nicht bewilligter PKH aufgibst !!

PS
Was hat das Gutachten ergeben ?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 19:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus shrike!
Und überhaupt, aus welchem Grund hat das Gericht seinerseits dem JA und nicht Dir als GSR-Inhaber das ABR zugesprochen bzw. Dir damit entzogen?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 19:41
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Also das Gutachten soll jetzt erst beginnen. Ich warte jeden Tag darauf dass die Gutachterin sich meldet.

Eine wirkliche Begründung hat das Gericht damals nicht benannt, weshalb ich das ABR nicht bekommen habe.
Ich kann nur vermuten dass es mit den Strafanzeigen zusammenhängt die die Mutter meiner Kinder mir an den Hals gehängt hat.
Die meißten sind davon aber aufgrund eines Glaubwürdigkeitsgutachtens meiner "Ex" eingestellt worden.
Irgendwie ist da die Entscheidung des Gerichtes auch verständlich. Wenn man den ganzen Lügengeschichten meiner "Ex" glauben schenkt gehöre ich hinter Gitter. Die hat echt Geschichten über mich erzählt,........ :phantom:
In der Scheidungssache fordert sie auch Unterhalt von mir und begründet das damit dass sie aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht arbeiten könne.
Ja, nee, is klar. Nicht arbeiten weil ich ne Macke hab, aber die Kinder haben wollen.......... Wie passt das denn?!  :knockout:
Die glaubt ihre Geschichten wahrscheinlich auch noch.
Naja, auf jeden Fall möchte ich auch ein psychologisches Gutachten von ihr.
Das blöde ist nur dass sie die kinder da mit reinzieht, erzählt denen Sachen die entweder voll nicht stimmen, oder aber etwas das nicht für die Kinder bestimmt ist.
z.B.: "Papa lügt", oder als die Kinder noch bei mir gewohnt haben "Ich weiß warum du uns bei dir haben willst,.....damit du mehr Geld hast"(aussage von meinem Sohn"
Zwischendurch kommen da mal solche Aussagen von meinen Kindern wo ich mich frage ob das sein muß. Müßen die Kinder da so reingezogen werden??? Die leiden schon genug durch die Trennung. Ich hoffe nur das die Gutachterin gut ist und das so halbwegs blickt.

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2011 10:13
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