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ABR auf KV? JA nimmt die Kinder weg

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(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich quäle mich jetzt seit über zwei Jahren damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine beiden Kinder ( 8 und 5 Jahre) zu bekommen.
Angefangen hat die Geschichte eigentlich noch viel eher.
Die Mutter meiner Kinder (Exfrau) ist alkoholkrank, hat schon zwei Therapien hinter sich und ist nach der zweiten Therapie wenigstens einmal offiziell rückfällig gewesen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist vor zwei Jahren dem Jugendamt übertragen worden, was ich anfangs auch nicht verstand da ich ja der Vater bin. Wie sich später herausstellte hatte das vermutlich damit zu tun dass meine Exfrau mir mehrere Strafanzeigen an den Hals gehängt hat, wovon der Großteil aufgrund eines Glaubwürdigkeitsgutachtens meiner Exfrau eingestellt wurde.
Das Jugendamt hat sich in diesem Fall mehr als einmal sehr Merkwürdig verhalten.
Zum Beispiel sollten die Kinder erst mit ihrer Mutter in die Therapie.
Begründung:
-Da ich umgezogen bin wollte man den Kindern den Stress des Umzuges nicht antun, obwohl die in ihrem alten kindergarten geblieben wären.
Merkwürdig war dass 16 Wochen Therapie und völlig rausgerissen aus dem gewohnten Umfeld angeblich zumutbar waren.
Die KM hat die Therapie abgebrochen, die Kinder sollten trotzdem bei ihr bleiben.
Sie ist Rückfällig geworden, die Kinder wurden zu den Großeltern mütterlicherseits gegeben und ich wurde darüber nicht einmal informiert.
Endlich ist es soweit, die Kinder kommen zu mir.
Nach einem Jahr beschließe ich zu meinen Eltern  zu ziehen (eigener Haushalt, 2 Fam.Haus)um die Betreuungssituation zu erleichtern. Da ich Vollzeit berufstätig bin helfen meine Eltern in der Zeit, in der ich arbeite. Die neue Wohnung ist ca 3km von meiner vorherigen entfernt, jedoch näher im Ortskern und die Kinder sollten im selben Kindergarten und in derselben Schule bleiben, welche wie auch vorher schon in einem anderen Ort sind.
Das Jugendamt beschließt hierauf die Kinder wieder zu den Großeltern mütterlicherseits zu geben, mit der Begründung dass "in dem laufenden Verfahren wo noch nicht feststeht wo die Kinder letztendlich bleiben, ist ein Umzug eine Veränderung des Lebensmittelpunktes und das ist nicht dem Kindeswohl dienlich".
Es sei erwähnt dass die Großeltern mütterlicherseits in unmittelbarer Nachbarschaft zur alkoholkranken Mutter wohnen.
Dieses war jetzt nur die Quintessenz aus einem über zwei Jahre dauerndem Märthyrium.
Ich habe schon überlegt die Medien einzuschalten.
Wer hat Tips, Ratschläge, etc.???

si vis pacem parabellum

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2011 01:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin shrike,

Dir ist schon klar, dass ein Jugendamt überhaupt nichts "beschliessen" und "entscheiden" kann; insbesondere nicht über den Aufenthaltsort von Kindern und die verantwortlichen Betreuungspersonen? Das kann in Deutschland einzig und allein ein Familiengericht; die "Kompetenz" eines Jugendamtes ist auf Beratungsaufgaben beschränkt.

Warum bist Du nie auf die Idee gekommen, ein Gerichtsverfahren in Gang zu bringen, um das ABR zu bekommen - und damit Rechts- und Planungssicherheit?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2011 02:40
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Shrike,

wenn das JA von einem laufenden Verfahren spricht hört sich das so an als ob das Thema bereits bei Gericht anhängig ist. Davon schreibst du aber nichts. Auch ist nicht klar ob du anwaltlich vertreten bist und wie dein Anwalt agiert.

Leg doch noch mal nach und bring uns ein paar Fakten.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2011 12:40
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ich habe dass ABR vor zwei Jahren beim Amtsgericht beantragt, dieses hat das ABR an das Jugendamt übertragen.
Als mir das JA die Kids dann wegen des Umzuges weggenommen hat hat meine Anwältin im einstweiligen Anordnungsverfahren versucht gegen die Entscheidung vom JA Beschwerde einzureichen, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Aufenthaltsbestimmungspfleger des JA eingereicht.
Beim anschließenden Gerichtsverfahren hat der Richter entschieden das ABR beim JA zu belassen. Hierauf haben wir Beschwerde eingereicht, das OLG Hamm hat aber einem PKH Antrag abgelehnt und aus eigener Tasche kann ich das nicht zahlen, also haben wir die Beschwerde zurückgenommen.
Jetzt warte ich schon seit fast einem Jahr darauf dass das Kinderpsychologische Gutachten endlich mal anfängt. Wobei ich mich schon frage warum das überhaupt noch laufen muß. Soll doch nur festgestellt werden zu wem die Kinder eine größere Bindung haben. Den Kindern ist es fast egal, die lieben ihre Mutter genauso wie mich (was auch ganz gut so ist). Aber wenn meine Exfrau noch immer Alkoholprobleme hat und aus psychischen Gründen angeblich nicht arbeiten kann, frage ich mich schon warum man das ganze Verfahren nicht abkürzen kann. Aber so ist halt die Deutsche Bürokratie, gründlich und langsam (wobei ich mich bei dem gründlichen nicht festlegen möchte).
Mit dem JA habe ich bisher nur schlechte Erfahrungen, deshalb habe ich mich irgendwann dazu entschlossen jeglichen Kontakt mit dem JA über meine Anwältin laufen zu lassen. Ich glaube die haben echt ein Problem Kinder zu den Vätern zu geben, haben wohl noch nichts von Gleichstellung gehört.
Diesbezüglich werden Männer echt diskreminiert.
Das ist alles sooooooo ärgerlich, haben die Kinder doch fast alles bei mir gelernt, vom Fahrrad fahren über das Schwimmen bis hin zum Schlittschuhlaufen und noch andere Dinge.
Ich verstehe nicht warum einem Vater der sich um seine Kinder kümmern kann und auch will,  sich nicht kümmern darf.
Nein, stattdessen werden die Kinder zu den Großeltern mütterlicherseits gegeben. Das beste war, als ich beim JA gegen die Entscheidung dass die Kids zu Opa und Oma sollen Protest eingelegt hatte, war die nächste Option nach deren Auffassung die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben. :knockout:
Wie hohl sind die eigentlich???
Die sollten sich mal da kümmern wo es wirklich Not tut.

Das mußte jetzt mal raus!

Ich hoffe ich konnte das Thema jetzt etwas transparenter machen und hoffe auf einen Rat von euch.
Medien einschalten???
Wenn ja wie und über wen lasse ich das am besten laufen???
Für alle anderen Ratschläge bin ich natürlich auch sehr dankbar.

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2011 00:04
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Shrike,

na das schreit wirklich zum Himmel. Ich denke du hast eigentlich schon alle möglichen Register (außer Medien) gezogen.

Hast du denn aktuell Umgang mit den Kindern?

In Sachen Medien tu ich mir schwer dir da einen Tipp zu geben. Ich kann nicht einschätzen ob und welches Format dafür in Frage kommen könnte.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2011 12:38
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

ja, Gott sei Dank habe ich Umgang mit den Kindern.
Aber im Sommerurlaub wurde auch versucht mir der Umgang seitens Exschwiegereltern einzuschränken.
Das soll auch mit dem JA so abgesprochen worden sein, das JA hat sich diesbezüglich aber nicht ein bißchen an mich gewandt. Und das obwohl ich auch erziehungsberechtigt bin.
Dann bleibt mir wohl nur noch der Mediengang. Ich versuche es mal bei einer der großen Medienanstalten,......frage ist nur wie ich das anstellen soll und an wen ich mich da wende?!
Die Leidtragenden sind mal wieder die Kinder. Ich meine es kann doch auch für die Kinder nicht gut sein wenn die nach zwei Jahren immer noch nicht wissen wo die wohnen sollen. Mein Sohn hat letztens sogar geweint und gesagt "Papa ich weiß auch nicht wo ich wohnen soll".
Da muß jetzt ganz dringend was passieren!
Wie gesagt wenn irgendwer einen Rat hat und sei er auch noch so klein, bin ich sehr dankbar.

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2011 22:17
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie gesagt wenn irgendwer einen Rat hat und sei er auch noch so klein, bin ich sehr dankbar.

Servus shrike,

ein kleiner Rat von mir geht in die Richtung, die Sache nicht gleich

bei einer der großen Medienanstalten

unterbringen zu wollen.

Frag erst mal bei den lokalen Printmedien nach.

Das JA fühlt sich durch solche Aktionen gereizt und wird versuchen Dich als Querulanten hinzustellen. Sie werden sich vergraben und alles in die Wege leiten, um Dir das Leben noch schwerer zu machen.
Je höher Du die Sache anbringen willst, umso stärker wird die Reaktion der Gegenseite ausfallen. Da bin ich mir ziemlich sicher.

Für Dich ist wichtig, dass wieder Bewegung in die Sache kommt.

Warst Du schon beim Chef des JA oder beim obersten Dienstherrn (Landrat, Bürgermeister)?

Oder versuche selbst eine Vorschlag für das weitere Vorgehen zu machen.
Z.B. dass die Kinder zu Dir kommen und Du durch einen ambulanten Dienst der Kinder- und Jugendhilfe dabei "betreut" wirst.
Auch wenn es erst mal klingt, als wärst Du nicht dazu in der Lage Dich um eure Kinder zu kümmern. Ganz egal, wichtig ist Dir doch, dass sie zu Dir kommen können.

Was hast du schon alles versucht?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2011 10:59
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal ein herzliches Dankeschön. Ich werde mir das mit den Medien nochmal genauer überlegen.
Also ich habe mir gedacht dass der nächste Schritt erstmal die Einsicht in die Akte von JA ist, um da eventuelle Widersprüche oder ungereimtheiten aufzudecken. Dann möchte ich mir gerne einen Termin beim Leiter des JA machen und den ganzen Fall mal ganz sachlich schildern, inklusive der eventuell Vorhandenen Widersprüche aus der Akte. Wenn das alles reaktionslos bleibt werde ich deutlich machen dass mir das Wohl der Kinder am wichtigsten ist, und um dieses Wohl durchzusetzen würde ich auch den Schritt an die Medien nicht scheuen.

Wie wende ich mich denn an den Bürgermeister? In Schriftform?

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 00:20
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

das JA hat mir meine Kinder weggenommen.
Hintergrund ist dass das JA die Aufenthaltsbestimmung hat. Meine zukünftige Exfrau, von der ich seit mehr als zwei Jahren getrennt lebe ist alkoholkrank.
Die Kinder haben im letzten Jahr bei mir gewohnt (JA hat den Aufenthalt der Kinder bei mir bestimmt), bis ich umgezogen bin.
Ich bin 3km weiter weg gezogen, in das Haus meiner Eltern. Damit wollte ich die Kinderbetreuung einfacher gestalten. Die Kinder wären weiter in ihrer bisherigen Schule/Kindergarten geblieben.
Diesen Umzug hat das JA als Anlass gesehen die Kinder zu den Großeltern mütterlicherseits zu geben, ohne dass die Kinder auch nur im geringsten in Gefahr gewesen wären. Die Begründung vom Aufenthaltsbestimmungspflegers des JA hierfür war:"in einem laufenden Verfahren wo noch nicht feststeht wo die Kinder letztendlich wohnen, bedeutet ein Umzug eine Veränderung des Lebensmittelpunktes der Kinder und das ist nicht dem Kindeswohl dienlich".
Mitlererweile habe ich gehört dass das JA mit dieser Handlung gegen geltendes Recht verstoßen hat, mir fehlen nur die entsprechenden Gesetzestexte dazu und wo ich diese finde.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Was kann ich gegen das JA unternehmen?

Ein Kinderpsychologisches Gutachten soll jetzt hoffentlich bald laufen, ich möchte dem JA aber zeigen dass die nicht so mit mir rumspringen können und dürfen.

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2011 23:19
(@ariba)
Registriert

Moin,

nur kurz:

Wer kann mir da weiterhelfen?

Sicherlich dieses Forum u.a. Aber suche Dir auch unbedingt und schnellstmöglich einen guten Rechtsanwalt!!!

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 00:55




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus shrike,

hattest Du eigentlich Deine Umzugspläne im Vorfeld mit denen besprochen?

Hast Du was schriftliches erhalten, wo irgendwelche Paragraphen zitiert werden?

Auf alle Fälle würde ich Dir ebenfalls raten, anstelle von Paragraphen besser einen guten Rechtsanwalt zu suchen!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 09:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus shrike!
Ich sehe es wie meine Vorschreiber, sofort zum Anwalt...evtl. auch Strafanzeige gegen den JA-MA wegen Kindesentzug erwägen.
Hast Du eigentlich GSR (wegen zuküftiger Exfrau eher ja?)?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 10:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Ich denke mit der Vorgeschichte ist es verständlicher, um was es geht.

Sofern du noch keinen RA hast, such dir schleunigst einen. Er soll sofort Beschwerde gegen das Handeln des JA bei Gericht einreichen und die Herausgabe der Kinder an dich einklagen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 10:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
@Tina:
Danke, jetzt ists a bissi klarer!  😉

@shrike:

Ja, ich habe dass ABR vor zwei Jahren beim Amtsgericht beantragt, dieses hat das ABR an das Jugendamt übertragen.
Als mir das JA die Kids dann wegen des Umzuges weggenommen hat hat meine Anwältin im einstweiligen Anordnungsverfahren versucht gegen die Entscheidung vom JA Beschwerde einzureichen, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Aufenthaltsbestimmungspfleger des JA eingereicht.
Beim anschließenden Gerichtsverfahren hat der Richter entschieden das ABR beim JA zu belassen.

Da das Gericht das ABR dem JA übertragen hat, darfst Du m.E. nicht ohne Einwilligung des JA mit den Kindern weg-/umziehen.
Ich denke, Du solltest diesen Beschluss noch mal anfechten, wie Du es bereits vorhattest:

Hierauf haben wir Beschwerde eingereicht, das OLG Hamm hat aber einem PKH Antrag abgelehnt und aus eigener Tasche kann ich das nicht zahlen, also haben wir die Beschwerde zurückgenommen.

Mit welcher Begründung wurde Dein PKH-Antrag eigentlich abgelehnt (evtl. anonymisiert den Wortlaut hier abtippen)?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 10:45
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Ja, eine Rechtsanwältin habe ich.
Den Umzug hatte ich leider nicht mit dem JA abgesprochen. Ich habe das JA lediglich einige Wochen vor den Umzug darüber informiert (wußte ja derzeit auch nicht dass ich das mit dem JA abstimmen sollte).
Beschwerde ist beim OLG Hamm eingereicht worden, gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes im einstweiligen Anordnungsverfahren gegen die Entscheidung des JA die Kinder zu den Großeltern mütterlicherseits zu geben.
Ich habe keine PKH auf die Beschwerde bewilligt bekommen.
Begründung:
Die Beschwerde ist unzulässig, da unstatthaft.
Bei dem Verfahren des Amtsgericht........... handelt es sich um ein Hauptsacheverfahren betreffend einen Teilbereich der elterlichen Sorge für die beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, für welches die Normen des FGG und der ZPO gelten. Zwar hat der Antragsteller nur eine "vorläufige" Regelung begehrt. Dieser Antrag wäre jedoch unzulässig gewesen, da nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur mit gleichzeitigem Hauptsacheantrag zulässig war (§621g ZPO). Das Gericht hat den Antrag des Antragstellers  vom 21.10.2008 als Antrag sowohl in der Hauptsache als auch in der Angelegenheit betreffend den Erlass einer einstweiligen Anordnung ausgelegt. Die ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass das Gericht in diesem Verfahren ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hat - die Einholung eines Sachverständigengutachtens kommt im einstweiligen Anordnungsverfahren in der Regel nicht in Betracht (OLG Thüringen, Beschluß vom 31.5.2010, Aktenzeichen 1 UF 70/10). So führt das Amtsgericht auch den Antag der Kindesmutter auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes in der Hauptsache in dem gleichen Verfahren.
Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Abänderung einer im laufenden Hauptsacheverfahren ergangenen einstweiligen Anordnung. Sowohl das Hauptsacheverfahren als auch die abzuändernde einstweilige Anordnung richten sich nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht. Damit auf das einheitliche Verfahren der Hauptsache und der einstweiligen Anordnung gleiches Verfahrensrecht anwendbar ist, richtet sich auch das Verfahren der Abänderung  der bereits erlassenen einstweiligen Anordnung nach altem Recht (Keidel-Giers FamFG 16. Auflage 2009, §49 Rdnr.6; Münchner Kommentar-Papst ZPO Art.111 FamFG-RG Rdnr.7) Für die Zulässigkeit der Beschwerde sind damit die Bestimmungen der §§621g, 620b und 620c ZPO a.F. einschlägig. Nach §620c Satz 2 ZPO a.F. ist aber eine nach mündlicher Verhandlung ergangene einstweilige Anordnung, mit der ein Antrag zur Regelung des Sorgerechts oder eines Teils desselben abgelehnt wurde, unanfechtbar (vgl. Zöller-Philippi ZPO, 27. Aufl., §620c a.F., Rdnr 11)
Die Kostenentscheidung beruht auf §118 Abs. 1 Satz 4 ZPO.  :question: :knockout:

Soweit,...so gut,.....oder besser nicht gut.
Aber hieraus ist schön zu erkennen seit wann die ganze Sache läuft,.........nämlich seit dem 21.10.2008.
Wer spätestens danach noch nicht verrückt ist, ist doch schon fast unsterblich,...oder.
Ich sage nur ...:"Die armen Kinder".

Btw: Was soll eigentlich GSR bedeuten???

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2011 18:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

GSR = Gemeinsames SorgeRecht

ABR = AufenthaltsBestimmungsRecht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2011 18:59
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Sorgerecht haben beide.

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2011 19:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ja, eine Rechtsanwältin habe ich.

Sicher, dass die das zweite Staatsexamen in Jura gemacht hat? Die weiß ja nicht mal, bis das FGG gilt und anzuwenden ist und seit wann das FamFG in die Gerichtssäle eingezogen ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2011 23:14
(@diskurso)
Registriert

Ja, eine Rechtsanwältin habe ich.
Btw: Was soll eigentlich GSR bedeuten???

Seit über 2 Jahren läuft das schon und Du kennst noch nicht einmal die GSR-Abkürzung ?
Mir scheint, hier mangelt es an Grundwissen.

Deine Anwältin scheint einen Grundsatzfehler gemacht zu haben:
So wie ich die Begründung zur Ablehnung Deiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes im einstweiligen Anordnungsverfahren verstanden habe,
ist eine Entscheidung des OLG in einem einstweiligen Anordnungsverfahren überhaupt nicht zulässig. Erst wenn abschließend am Amtsgericht in der Hauptsache entschieden wurde, ist der Weg zum OLG frei.

Man korrigiere gern meine Interpretation ...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 14:52
(@shrike)
Schon was gesagt Registriert

Sicher, dass die das zweite Staatsexamen in Jura gemacht hat?

Jep, die ist sogar Fachanwältin für Familienrecht.
Zum Verständnis: Ich habe eine Einstweilige für das ABR angeleiert, das ABR hat das JA bekommen, nach meinem Umzug hat das JA die Kinder zu den Großeltern mütterlicherseits gesteckt, daraufhin habe ich eine einstweilige gegen die Entscheidung des JA angeleiert. Das Amtsgericht hat alles so belassen, d.h. das ABR beim JA und die Kids bei den Großeltern, daraufhin die Beschwerde, dessen PKH das OLG Hamm abgelehnt hat.
Die ganze Sache ist ziemlich verzwickt.
Der ganze Kram dauert jetzt schon so lange, weil erst das Gericht versäumt hat eine Gutachterin zu beauftragen(obwohl meine Anwältin von Anfang an ein Gutachten haben wollte). Nachdem es der Gerichtsbarkeit dann endlich nach einem Jahr aufgefallen war und sie das nachgeholt hatten, wurden die Akten zwischen den Instanzen hin und her geschickt. Dann war die Gutachterin nach einem Unfall längere Zeit krank, dann ist das Amtsgericht nicht aus dem Allerwertesten gekommen und jetzt endlich nach dem ich einen Antrag auf Befangenheit angedroht habe kommt endlich mal wieder Bewegung in die Sache.

Aber jetzt mal ehrlich,....auch wenn ich den Umzug mit dem JA hätte absprechen müssen (sollen), es ist nur 3km vom damaligen Wohnort (Schule und Kindergarten wären geblieben), und es ist nichteinmal eine fremde Umgebung gewesen, da die Kids ja auch schon dort Opa und Oma besucht haben. Weiterhin bestand keine akute Gefährdung der Kinder. Also warum darf das JA mir die Kinder wegnehmen, zumahl sie den Aufenthalt der Kids bei mir bestimmt hatten und nicht an dem Wohnort, und einfach zu den Großeltern mütterlicherseits stecken. Die zu allem Überfluß auch noch in unmittelbarer Nachbarschaft zu der alkoholkranken Mutter leben.
Kann das irgendwer verstehen???
Also ich nicht.

@ diskurso: wirklich viel Grundwissen diesbezüglich habe ich nicht, deswegen bin ich ja auch hier.  😉

si vis pacem parabellum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2011 18:29




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