Ablehnung des Notar...
 
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Ablehnung des Notarvertrages vom Gericht

 
(@newyorker)
Schon was gesagt Registriert

Ich brauche mal dringend Eure Hilfe:

Seit April 2006 existiert zwischen meiner Ex und mir ein Notarvertrag hinsichtlich Unterhaltspflichten, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Vermögen. Auch wurde einvernehmlich festgehalten, daß beide Seiten auf einen Versorgungsausgleich aufgrund sehr ähnlicher Einkommensverhältnisse verzichten wollen.

Der Scheidungsantrag wurde nun eingereicht und kam seitens der Richterin wie folgt zurück. Der Notarvertrag wird nicht anerkannt, da er kein Jahr alt ist und die Richterin will sämtliche Fragen der Scheidung, d.h. auch Unterhalt, Vermögen etc. neu verhandeln. Alternativ müsse der Antrrag nach Ablauf der Jahresfrist neu gestellt werden, da es dann als Ehevertrag gilt.

Meine Frage: Wir wussten, daß die Frage des Versorgungsausgleichs vom Richter nicht anerkannt werden muss, hier aber normalerweise eine gütliche Einigung als Richtschnur gelten sollte. Der Rest des Notarvertrages sollte aber doch eigentlich für einen Richter als gegeben gelten, sofern keine offensichtlichen Ungerechtigkeiten vorliegen, oder?
Wir beide wollen eigentlich nicht die Kosten und das Verfahren unnötig nach oben schrauben. Daher die Frage, ob wir diese Aussage seitens des Familiengerichts einfach so hinnehmen müssen.

Bitte um dringende Hilfe!!!!! :gunman: :gunman: :gunman:

**********************
Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 11:10
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Sehe ich eigentlich auch so. Ihr müsst ja auch Dinge wie Unterhalt nicht als Verhandlungsgegenstand vor Gericht bringen. Ihr seid euch einig, egal wie das gereglt ist.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Gericht hat von Amts wegen eine Vertragsprüfung vorzunehmen, selbst wenn keine Partei Zweifel an der Rechtsmäßigkeit hat. Dieses ist höchstrichterlich bestimmt worden.

und die Richterin will sämtliche Fragen der Scheidung, d.h. auch Unterhalt, Vermögen etc. neu verhandeln.

Diese Freiheit hat die Richterin nicht. Sie muss von amtswegen den versorgungsausgleich regeln. Da ihr gegenseitigen Verzicht erklärt habt, hat sie nur die Zulässigkeit dieses Verzichts zu prüfen.

Alternativ müsse der Antrrag nach Ablauf der Jahresfrist neu gestellt werden, da es dann als Ehevertrag gilt.

Das verstehe ich nun mal gar nicht. Wie ist der zwischen euch geschlossene Vertrag betitelt? Als Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgevereinbarung?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:21
(@Harpyie)

Wurde der  Versorgungsausgleich notariell geregelt , muss dieser Vertrag mind. 1 Jahr vor Scheidungsantrag geschlossen worden sein !

In diesem Punkt konnte die Richterin den Vertrag nicht anerkennen.

Zum Ausschluß des Versorgungsausgleiches ohne Notar und vor Gericht beim Scheidungstermin, benötigt JEDE Partei einen Anwalt.

Der Rest muß nicht neu verhandelt werden, wenn einvernehmlich erklärt wird, dass es nichts mehr zu klären gibt. Zugewinnausgleich, Haushalt etc. usw.

Das Gericht fordert automatisch bei den BfA, LVA und wie sie nicht alle heißen, einen Kontenabgleich an.

Das ist mein magerer Wissensstand.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 13:50