Hallo!
Gibt es jemanden der Erfahrung mit so etwas hat: :question:
Mein Sohn lebt mit seiner Mutter in Deutschland.
Ich lebe in Kroatien. Staatsangehörigkeit von uns allen ist kroatisch.
Jetzt klagt sie in dem Namen meines Sohnes vor dem kroatischen Gericht bezüglich Unterhaltsforderungen.
Hier in Deustchland zahlt das aber schon lange das Jugendamt, da ich erwerbslos bin.
1. Kann Sie gleichzeitig im Ausland um zusätzliches Geld klagen?
2.Ich habe ein altes Haus in Kroatien zum Verkauf. Kann Sie Ansprüche darauf erheben, obwohl das Gericht es mir nach der Scheidung zugeteilt hat (und ihr ein anderes)?(-um darüber den Unterhalt für meinen Sohn einzufordern)
Einen Teil des Hauses habe ich ihm bereits als Erbteil überschrieben, den anderen meinem anderen volljährigen Kind. Ist so etwas auch von Interesse für Gerichtsentscheidungen?
DANKE für JEDE HILFE!
Moin,
ich weiß nicht wie kroatische Gerichte bzgl. Zuständigkeit funktionieren, in meinen Augen ist die Klage nicht zulässig, da das Kind in Deutschland lebt. Gerichtsstand wäre somit hier.
An Vermögenswerte wie das Haus kommt die Ex nicht ran. Im Unterhaltsrecht zählt ausschließlich Einkommen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!