Hallo!
Ich habe eine große Bitte, es geht um meine Kinder, 13
+ 11 J alt. Sie haben die britisch deutsch israelische
Staatsangehörigkeit, die Kindesmutter
britisch/israelische, ich habe die deutsche
Staatsnagehörigkeit. Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt
bei ihr, wir teilen gemeinsames Sorgerecht. 2004
erfolgte Umzug nach Israel, seitdem kommen meine
Kinder 3x pro Jahr für insgesmt 10 Wochen zu mir nach
Deutschland.
Anfang Juli 06 kamen die Kinder für geplante 6 Wochen
zu mir. Aufgrund der politischen Lage im Nahen Osten
beantragte ich Ende Juli 06 eine einstweilige
Anordnung beim Amtsgericht Gifhorn (Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich). Im Gegenzug
wurde mir von meiner EX ein Verfahren zur Rückgabe der Kinder
nach HKÜ unterbreitet.
Diesbezüglich entschied das AG Celle am 22.09.06 das
Urteil (Rückführung nach Israel) am 29.09. zu
verkünden. Die Verschiebung von einer Woche erklärt
sich mit der Hoffnung des/der Vorsitzenden auf Einigung
der Parteien mittels Mediatoren. Leider sind die
Fronten zu verhärtet, ein Spielraum für Kompromisse
ist nicht vorhanden.
Meine Kinder fühlen sich sowohl bei mir als auch in
Israel wohl. Nur fühle ich mich nicht wohl meine
Kinder wieder nach Israel zu schicken. Muss ich
wirklich zuschauen und zulassen, dass meine Kinder in
diesem stark militärisch geprägten Land heranwachsen?
Würde die Klage bei Berufung auch aller
Wahrscheinlichkeit beim OLG abgewiesen? Ist es ratsam
einen Kinderpsychologen als eine Art Gutachter
heranzuziehen (…würde das Gericht ein von mir in
Auftrag gegebenes Gutachten überhaupt anerkennen)??
Vielen vielen Dank für’s Zuhören und evtl. folgende
Ratschläge,
Grüße,
norb
norb
Hallo Nor!
Leider kann man Dir da keine positiven Antworten geben. Du rufst ein deutsches Gericht an, welches sich an die deutschen Gesetze und Gepflogenheiten halten muß.
Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei ihr, wir teilen gemeinsames Sorgerecht.
Wenn das ABR alleinig bei ihr liegt, kann sie allein entscheiden wo die Kinder sind. Das GSR ist nichts Wert.
Diesbezüglich entschied das AG Celle am 22.09.06 das Urteil (Rückführung nach Israel) am 29.09. zu verkünden.
Man kann wohl davon ausgehen, daß das AG entschieden hat das ABR bei Frau Mama zu lassen. Richtig?
Muss ich wirklich zuschauen und zulassen, dass meine Kinder in diesem stark militärisch geprägten Land heranwachsen?
Wenn der ABR-Inhaber dies für richtig hält - Ja!
Würde die Klage bei Berufung auch aller Wahrscheinlichkeit beim OLG abgewiesen?
Bei der Willkürlichkeit der deutschen Gerichte kann man dazu keine konkrete Antwort geben. Aber die Gefahr ist groß, daß das OLG abweist. Allerdings sind Deine Gründe sehr ungewöhnlich und der Schritt zum OLG zu gehen sollte überlegt werden.
würde das Gericht ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten überhaupt anerkennen
Wahrscheinlich würde es ein eigenes Gutachten anordnen bei einem vom Gericht ausgesuchten Gutachter. Dafür müsste Deine Klage aber anerkannt werden.
Grüße,
Milan
