Guten Tag,
die Kindesmutter ist mit ihrem Ehemann, dem von ihm stammenden 2. Kind und mit meinem Kind in die Schweiz, da seine Karriere es ermöglichte. Ich kann mein Kind sehen, aber nur selten (max. halbe Ferienzeiten!) und wenn ich es hole.
Ich selbst besitze kein Auto, konnte mir bisher aber immer eines mieten. Der Zug würde zu lange fahren, um an einem Tag hin- und zurück zu kommen.
Nun entstehen da Kosten. Den Unterhalt für das Kind zahle ich und die Rückstände an die Kindsmutter für die von der UVK übernommenen Zeit; insgesamt 500.-€ derzeit. (245.- Kind / 255.- Rückstandstilgung)
Wie ist das nun mit den Kosten für die Fahrt, wenn ich mein Kind abholen und bringen soll. Wie kann ich die Kindsmutter dazu bringen, dass sie wenigstens die Hälfte übernimmt? Kann ich die Kosten einfach von den Unterhaltszahlungen abziehen? Es liegt da ein "Titel" vor. Die Mutter droht mit Zwangsvollstreckung in diesem Fall.
Wie kann ich mich wehren, wenn die Kindsmutter wiedermal Umgang (der derzeit sonst einmal pro Woche telefonisch passiert) vereitelt!?!?
Ich habe kein Sorgerecht, aber eigentlich das 14-tägige Umgangsrecht mit Ferienregelung.
Gibt es überhaupt Möglichheiten sich nicht alles gefallen lassen zu müssen - je nach Tagesform der Mutter.
Hallo Flip,
herzlich willkommen in der Eiseskälte des deutschen Familienunrechts. (das schweizerische ist, meines Wissens auch nicht besser.)
Deine Fragen muss man, so ziemlich alle mit Nein beantworten.
Das einzige Ja, wäre, Ja du hast das Recht euer Kind regelmäßig zu sehen aber nur wenn du es dir leisten kannst.
Es gab zwar schon einige Urteil in denen der kindesbetreuende Elternteil an den Kosten beteiligt wurde, wenn er die Entfernung geschaffen hat und einige Fälle wo der Selbstbehalt moderat angehoben wurde, wenn er durch Umgangskosten unterschritten wurde, ich weiß aber keine Beispiele.
Auch der Schutz gegen "Vera..." der Mutter ist äußerst lückenhaft. Theoretisch kannst du nur versuchen, Schadensersatz, z.B. Fahrtkosten geltend machen. Aber auch das musst du gesondert vor Gericht erstreiten, vermutlich sogar in der Schweiz. Verrechnen darfst du jedenfalls nix.
Die Tatsache, dass 2 Länder mit ausgeprägter "Antiväterpolitik" involviert sind, macht deinen Kampf sicher nicht leichter.
Wahrscheinlich werden dich beide Länder an deine Pflichten erinnern, aber an das jeweils Andere verweisen, wenn es um die Durchsetzung deiner Rechte geht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ohne hier jetzt die ganze unschöne Geschichte auszubreiten ...
Kind 7
bis letztes Jahr nach langem Kampf und drei Verhandlungen 14-tägiges Umgangsrecht und Ferienregelung ... ohne SR, ABR, ... ohne Rechte????
seit Sept. 07 sind KM, Ehemann (Stiefvater???), neues Schwesterchen und meiner guten Seele (Tochter) in der Schweiz
Ich Lehrer und die Schulferien dort decken sich fast mit meinen.
Seit den Faschingsferien war es gut und gerne gesehen, dass wir einmal die Woche telefonieren ... ca. 1/2 - 1h ... lese ihr Gutenachtgeschichten vor (derzeit Momo)
bevor ich neulich den ersten Eintrag hier gemacht habe, fragte ich die Mutter was sie denn von einer Kostenbeteiligung für mich halten würde ... ums abzukürzen ... auf keinen Fall
Auf jeden Fall waren unsere gemeinsamen Pfingstferien nur drei Tage, Osterferien gestrichen, da ein *Familienurlaub* geplant gewesen sei, ... und nun komme ich auch nicht mehr an meine Kleine ran. Ich kenne nur eine Mobilnummer und werde erfolgreich ignoriert. Die Kleine ist also null erreichbar für mich!!!
Zu den bevorstehenden Sommerferien: KM wollte Termine von mir, ab wann die Kleine bei mir ist ... ich schlug den 27.7. vor und die KM meinte nur dass der 29.7. besser sei!?!?!?!?!? Schon immer diktiert mir die Mutter ... plant sogar stellenweise die WE´n, indem sie der Kleinen Flöhe ins Hirn setzt, was sie alles tun kann, wenn sie bei mir ist und wer da alles in der Nähe wohnt, den sie dann besuchen kann ...
Wie komme ich nun an meine Kleine ran? Jeden Donnerstag sitze ich nun ab 19.00 am Telefon und warte, wimmle alle möglichen Lewute ab, Sie könnte mich ja anrufen wollen! Dieses Ding zieht sich bis Sonntag hin ... dann dämmert mir, dass Sie wohl nimmer anrufen wird 🙁
Das war schon immer Masche der KM: Liebesentzug!
Die Kleine und ich sind seelenverwandt, überstanden schon mehrere 3/4-jährige Phasen und trafen uns am ersten Tag danach dann wieder als hätten wir uns das letzte Mal gestern gesehen ... aber das darf nicht mehr vorkommen.
Was kann ich tun bzgl. der Mutter, des Kontaktes zum Kind, meiner Einstellung???
Der Richter, es war dreimal derselbe, sagte: Das Kind habe Recht auf beide Elternteile in gleichem Maße!
Kost´ nen Haufen Moos und hinterher macht die KM sowieso gerade was sie will. Gibt es da keinen Schutz???
Vielen Dank schon mal für Anregungen ...
s´ Flipsche
nur mal so zur ergänzung,
nach einem wunderschönen pfingsturlaub 2007 mit meiner kleinen wurde mir gesagt, dass die KM mit ehemann und schwangerschaft ins tessin ziehen werden (zugentfernung 5,5h) - aber nur für drei jahre ...
der umgang war gerichtlich vereinbart 14-tägiges WE und halbierte ferienzeiten (ich als lehrer habe hier ein vorteil) und überraschenderweise hat das tessin sehr ähnliche ferienzeiten wie ba-wü.
die gerichtliche vereinbarung wurde von KM ausgehebelt: bei der entfernung ist wohl kein 14-tägiger kontakt möglich. wo sie recht hat, da ich für jede fahrt 12h im zug sitze und ich freitags nicht rechtzeitig loskommen würde ... shit!
habe ich meiner kleinen gleich ein headset und web-cam gekauft. es dauerte über ein jahr bis dieses installiert war. donnerstags ist skype-time, wenn es klappt. häufig ist meine kleine, nun 9 jahre, nicht da und es gibt weder erklärung, noch entschuldigung noch rechtfertigung noch vorab eine info ... ich sitze dann vor dem PC und warte darauf, dass sie online geht ... manchmal vergebens.
ich habe lediglich eine mobilnummer der KM. das mobil ist aber immer ausgeschaltet! email-addy hat die mutter in der zw.-zt. gelöscht. sie will nur noch papierbriefe von mir. ich kann alsi von mir aus keinen kontakt herstellen.
wegen 3 tagen faschingsferien gehe ich nicht die tochter holen, osterferien ist seitdem "familienurlaub" angesagt (meine hat nun schon 2 geschwister) also nicht für mich. pfingstferien gibt es im tessin nicht. sommerferien waren bisher kein problem 2-3 wochen schönste zeit. herbstferien sind versetzt. wo das kind weihnachten ist brauche ich nicht sagen und über sylvester sind wir die letzten 2 mal gemeinsam mit vielen leuten skifahren gewesen. ergosum: die zeiten im sommer plus eine woche über sylvester.
total vorbei an der gerichtlichen vereinbarung. keine beteiligung der KM an fahrtkosten, etc.
wenn meine kleine nicht selbständig daran denkt das donnerstag ist, dann eben kein kontakt.
zugbegleiter gibt es nicht in der schweiz. alleine zugfahren erlaubt die mutter nicht, obwohl das einmal einsteigen wäre und an dieser endhaltestelle (basel) ich sie zum umsteigen abholen würde. -> keine chance, kein kontakt
sollte die mutter aus privaten gründen in eine nahegelegenen stadt mit familie verweilen, werde ich nicht darüber informiert - vater-kind-kontakt unterdrückt.
was ändert sich bei gemeinsamen sorgerecht (neues EUGH-urteil)? welche pflichten hat KM bezüglich unseren umgangs? wie kann ich sie in die verantwortung ziehen?
habe jetzt erst wieder anwalt ausbezahlt, weil ihre über anwalt eingeforderten unterhaltsanforderungen überhöht waren. habe selbst kein interesse an anwalt oder gericht. die KM weigert sich seit anbeginn (märz 2001) anständig mit mir zu kommunizieren, wenn, dann war es ein diktat das ich mit "ja" abnicken durfte, aber jede form des austausches ist einbahnstrassentechnisch zu sehen. nur gut, dass meine kleine und ich seelenverwandt sind.
wie kann ich aus einem diktat eine konversation machen? ich weigere mich papierpost zu verschicken, das ist nicht zeitgemäß!
ich will nicht sagen, dass die mutter gegen mich ist, aber auf jeden fall null für mich und durch ihre passivität bezüglich der bedürfnisse meiner tochter und mir werde ich sukzessive verdrängt. was ist nun mit kindeswohl ... sagt sie mir neulich am tel flüsternd (skype funkte nicht, dann rief die kleine auf meiner nummer an, sorum geht das ja, in die andere richtung nicht!): papa, ich wäre jetzt gerne bei dir!
gibt es sowas wie eine schleichende kindesentführung?
was kann ich ändern, als meine einstellung noch mehr loszulassen? was hat aussicht auf erfolg?
Moin,
das liest sich wirklich traurig, aber ich denke, dass Du nicht viel mehr tun kannst, als den dünnen Kontaktfaden zu halten und darauf zu setzen, dass Deine Tochter mit zunehmendem Alter, sie ist ja nun schon immerhin 9 Jahre alt, selbst mehr Kontakt aufbaut. Ich denke, bis zu der Zeit, wo sie in Schülervz und anderen Communities selbst aktiv wird, ist es nicht mehr lang. Dann hast Du alle Chancen, ohne über ihre Mutter gehen zu müssen, mit ihr Kontakt zu halten. Irgendwann hat sie ihr eigenes Handy, irgendwann kannst Du mit ihr selbst Treffen aushandeln, wenn sie in der Nähe sind.
So wie es mir scheint, hat Deine Tochter ja trotz der massiven Einschränkungen einen guten Draht zu Dir. Das ist Dein Trumpf.
Ob Gerichtsverfahren einen Sinn machen, weiß ich nicht. Zuständiges Gericht ist dann wohl das im Tessin. Und die Schweizer sollen ja noch schräger ticken als wir...
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ja, LBM, moin ...
mein altes handy hat die kleine natürlich auch sofort von mir bekommen, darf es aber wegen der "strahlung" nicht verwenden!!!
ihre letzten herbstferien vebrachte sie in der nahe gelegenen stadt. ich erreichte sic bei ihrer freundin beim spielen, aber die kleine wurde darauf geimpft nicht bei mir anzurufen obwohl es die kindesfreundinnenmutter forcierte ... dass ich dann dort anrief, kam der kleinen gelegen! sie freute sich meine stimme zu hören.
aber ein treffen wurde vereitelt, obwohl ihre damalige anwältin ihr riet, den umgang stattfinden zu lassen. darauf wechselte sie ihre anwältin!!!
aus diesen anfänglichen: es ist doch nur für 3 jahre wurde: "mindestens für 3 jahre"
ich werde angelogen und letztlich läuft das alles über den rücken meiner tochter - ist das nicht kindeswohlgefährdung??
ich weiß schon, dass gericht keine lösung ist, da KM sich umdreht und sowieso macht was sie will (ich kann ja wieder vor gericht, wenn´s mir nicht passt - aber wo soll das hinführen???)
so long
salut
Moin Flip,
ich habe Deinen Beitrag mal hierher verschoben bzw. an Deinen alten Faden angehängt.
Eine tragende Rolle spielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Deine Ex alleine hat. Du hast ein Umgangsrecht, das sie nicht wirklich boykottiert. Und für die Fahrten zum Kind und die Kosten bist zunächst einmal Du selbst zuständig.
Theoretisch kannst Du natürlich ein weiteres Gerichtsverfahren anleiern, bei dem Dir vermutlich auf die Füsse fallen würde, dass Du den bestehenden Zustand nun ja über 2,5 Jahre lang toleriert oder sogar in diesen eingewilligt hast. Aber selbst wenn das Gericht nun irgendwas beschliessen würde, bringt Dir das wenig, denn einen deutschen Gerichtsbeschluss in der Schweiz umzusetzen dürfte schwierig sein. Einklagbar wäre dabei vermutlich höchstens eine Beteiligung an Deinen Fahrtkosten (sofern die Ex sich das finanziell leisten kann), aber das löst Dein Problem nicht wirklich. Ein Gericht könnte sie nicht dazu zwingen, unbegleiteten Bahnfahrten zuzustimmen.
Andererseits schreibst Du von drei Jahren Auslandsaufenthalt - die sollten ja bald um sein. Wenn das so ist, wäre eine gerichtliche Klärung zum jetzigen Zeitpunkt doppelt unklug, weil sie das Klima vergiften würde (auch wenn sie kein für Dich positives Ergebnis hat). Wäre es da nicht sinnvoller, einfach noch ein paar Monate zu warten?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja, moin brille007 ...
so habe ich das auch schon gesehn, es überschnitten sich eben unsere beiträge: nun heißt es mindestens drei jahre. nun wird aus der schulischen perspektive der kleinen heraus argumentiert: die vierte klasse in D, wo es dann um die spätere schulempfehlung geht ... war jetzt dann drei jahre auf einer italienischsprachigen schule, deutsch ist dafür schon gut bei der kleinen in wort, aber nicht in schrift. die mathe ist konfus: ständige zahlendreher, da die deutschen immer die einer vor der zehnerzahl sagen ...
insgesamt ist das die längste zusammenhängende phase einer ganzheitlichen struktur; das kind wurde fast pünktlich alljährlich aus mütterlichen interessen heraus aus ihren gewachsenen strukturen (freundschaften, umgebungen) herausgerissen: hier aufwachsen, umziehen, umziehen, ein jahr hier kindergarten, ein jahr dort, ein jahr schule hier, dann tessin ...
das kind will näher bei mir sein, aber ihre freundinnen dort nicht verlassen. das kind weint und sagt: ich will nicht älter werden papa. sonst muss ich mich entscheiden (meine annahme: zwischen wohnort, mama oder papa, ...???) sie ist sehr sensibel und dieser zustand wie er schon seit vielen jahren ist knabbert ungeheuerlich an ihr!
und ich kann gerademal die backen halten und warten?
aber danke für deine reaktion.
Moin Flip,
und ich kann gerademal die backen halten und warten?
so bedauerlich das auch für einen nicht sorgeberechtigten Vater klingen mag: Ja, das ist Deine einzige Option.
ich werde angelogen und letztlich läuft das alles über den rücken meiner tochter - ist das nicht kindeswohlgefährdung??
Juristisch ist es keine - und wenn es eine wäre, wäre es nicht Deine Aufgabe oder Dein Recht, sie zu beseitigen: Dann kämen lange vor Dir Ämter und Behörden ins Spiel und im allerschlimmsten Fall eine Pflegefamilie.
Ich kann Dir nur raten, aus den bestehenden Möglichkeiten das Beste zu machen und Dich nicht ständig mit dem zu befassen, was Deine Ex nach Deiner Ansicht tun müsste, aber nicht tut. Denn Du kannst sie nicht dazu zwingen; das kann nur Eure Tochter. Abgesehen davon: 5 Stunden Autofahrt sind zwar eine Menge, aber es gibt hier im Forum Väter, die noch ganz andere Strecken fahren, um ihre Kinder ein paar Stunden zu sehen. "Lohnt sich nicht für ein Wochenende" ist eine durch Dich selbst veränderbare Einstellung - denn das Tessin lohnt sich immer. Und eine Ferienwohnung für zwei Tage findet man dort auch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
In Ergänzung zu Brille:
das kind will näher bei mir sein, aber ihre freundinnen dort nicht verlassen. das kind weint und sagt: ich will nicht älter werden papa. sonst muss ich mich entscheiden (meine annahme: zwischen wohnort, mama oder papa, ...???)
Sie kann entscheiden wo sie lebt, wenn sie 18 ist. Bei ASR der Mutter besteht für das Kind kein "Wahlrecht" mit zunehmdem Alter. Das sähe geringfügig anders aus, wenn ihr GSR ohne festgelegtes ABR hättet. So aber kannst Du ihr die Last von der Schulter nehmen, irgend etwas entscheiden zu müssen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
na gut, lausebackesmama,
das mag sie vielleicht etwas entlasten im augenblick, allerdings erfährt sie bei älteren "freundinnen" gerade, dass sie ihren müttern gesagt haben: bei dir habe ich nun 14 jahre gelebt, nun möchte ich bis zu meiner volljährigkeit bei papa leben! also der freie wunsch eines teenagers. den per gesetz negieren? wäre das recht???
bei denen gibt es auch kein GSR ohne festgelegtes ABR!!!
aber nun gut. werde ich ihr diese last nehmen, natürlich.
wie ist das denn nun mit dem neuen urteil vom EUGH? wie bekomme ich dieses GSR???
es ist natürlich meine angelegenheit ob ich mich von der KM herumschubsen lasse oder ihr diktat annehme oder sonst was, aber meine verantwortung, pflicht, recht und mein selbstwert sagen mir, dass ich mich um mein kind kümmern möchte ... es kann doch nicht sein, dass so eine halbdenkende, egomanische und egozentrische KM die psyche meines kindes knackt und alles soll gut sein?
klar halte ich den ball flach (noch), aber wie steht es denn nun mit dem eropäischen niveau unehelicher väter und deren umsetzung? und was muss ich dafür tun?
Moin,
ja, das können die Mädels gern sagen, nur solange die Mutter ASR hat, kann sie das genauso unterbinden, wie alles andere, wofür Minderjährige die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten brauchen.
Das GSR bekommst Du nach deutschem Recht momentan nur auf dem Weg, der für Dich utopisch zu sein scheint: Die Zustimmung der Mutter. Solange die Entscheidung des EMGR nicht in nationales Recht umgesetzt ist, ist dieses Urteil für deutsche Gerichte nicht bindend.
Natürlich ist es gut und richtig, wenn Du das Gefühl hast, Dich um Dein Kind kümmern zu wollen. Nur hast Du halt keinerlei Handhabe, etwas durchzusetzen. Und ich denke, über die Landesgrenzen hinweg wird das noch schwerer, zumal - soweit ich weiß - jetzt da das Recht der Schweiz greift, weil das Kind dort lebt. Ob es da (vielleicht wegen der Staatsbürgerschaft des Kindes) Ausnahmeregelungen gibt, weiß ich nicht genau.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."