Liebes Forum,
Ich brauche eure Hilfe: Anfang des Jahres hat sich mein Partner getrennt und ich bin Anfang des Sommers mit unserer Tochter nach Deutschland zurückgezogen. Er war einverstanden damit (hat den Kindergartenvertrag unterschrieben).
Im Sommer habe ich dann unsere Tochter für längere Zeit über die Ferien in sein Land gebracht (ich war auch vor Ort, hab da noch die Familienwohnung aufgelöst), weil es mir sehr sehr wichtig ist, dass der Kontakt zwischen den beiden gut und so intensiv wie möglich ist. Es geht hier also in keinem Fall darum, dass ich ihm das Kind entziehen möchte. Wir hatten die besten Vorzeichen, es gut hinzubekommen. Er hat lange Ferienzeiten, ich die Möglichkeit, sie ihm auch zu bringen.
Aber am Ende des Sommers (einen Tag vor der Rückreise) war er plötzlich nicht mehr einverstanden, dass wir zurückfahren. Und jetzt bin ich hier in Deutschland und er hat eine sofortige Rückführung beantragt.
Unsere Tochter geht hier in den Kindergarten, ich habe meine Arbeit hier, eine Wohnung... eine sofortige Rückführung wäre ziemlich schwierig.
Meine Frage: könnt ihr in Deutschland gute Anwält*innen mit internationalem Familienrecht empfehlen? Könnt ihr mir irgendetwas empfehlen, Erfahrungen teilen?
Bin ziemlich verzweifelt und für alles dankbar.
Hallo @theresa_24,
ich kann hier leider nicht wirklich weiterhelfen und ich weiß auch nicht, ob unter den derzeit aktiven Forenmitgliedern überhaupt noch jemand ist, der solche Auslandsprobleme hat oder hatte.
Für irgendeine Art von Hilfe wäre es aber m.E. erst mal wichtig zu wissen, über welches andere Land wir hier ganz konkret reden (insbesondere: EU oder Nicht-EU?), und welche Staatsangehörigkeiten du, dein Ex und die Tochter haben.
(...) und ich bin Anfang des Sommers mit unserer Tochter nach Deutschland zurückgezogen. Er war einverstanden damit (hat den Kindergartenvertrag unterschrieben).
Ich nehme an, du hast die Tochter dann beim Einwohnermeldeamt auch gleich mit Wohnsitz bei dir angemeldet? Und ist der Wohnsitz im Ausland erloschen, oder besteht da noch ein Nebenwohnsitz o.ä.?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
ich würde ihn dran erinnern, dass er sozusagen mit der Kita Anmeldung bewusst den Wechsel des Wohnortes mitbekommen hat. Du also weder das Kind ohne sein Wissen entzogen hast, sondern durch seine Unterschrift davon ausgegangen bist, dass er mit dem neuen Wohnort einverstanden ist.
aber helfen kann hier eben wirklich nur ein Familienrechtler mit entsprechendem Schwerpunkt. Vielleicht kann, wenn online nichts zu finden ist, die Anwaltskammer weiterhelfen.
und die Frage ist ja, eu oder nicht eu-Land.
und wie hoch ist das Risiko, dass er eure Tochter beim nächsten Umgang in seinem Land „einbehält“.
sophie