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Re: Scheidung in USA oder Deutschland?

 
(@sonnenanbeterin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Herbert,
Ich bin in einer ganz aenlichen Situation wie Du (beide Deutsche, eine gemeinsame Tochter, wir leben in Florida, sind im Begriff geschieden zu werden und er hat angedroht sie nach Deutschland zu bringen). Ich wollte mit Dir Kontakt aufnehemn, weil Du vielleicht eine meiner dringendsten Fragen beantworten kannst: Kein mein Mann unsere Tochter nach Deutschland bringen nachdem wir hier in Florida geschieden wurden oder kann ihm das Gericht hier untersagen sie ohne mein Einverstaendnis umzuziehen? Sein Anwalt hat behauptet, dass das Gericht hier keine 'jurisdiction" hat, da wir aller Deutsche sind und deshalb die Frage ihres Aufenthalts eine Einwanderungssache und kei Familienrechtliches Problem ist. Gilt fuer uns das deutsche Recht, weil wir alle Deutsche sind, oder wird hier das amerikanische Recht angewendet?
Wuerde mich riesig ueber eine Antwort freuen!
Danke
Sonnenanbeterin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 05:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Thema abgetrennt und verschoben. Bitte Forenregeln, insb. Pkt.5, beachten. Für eine Kontaktaufnahme steht die PN-Funktion zur Verfügung.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 10:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Kein mein Mann unsere Tochter nach Deutschland bringen nachdem wir hier in Florida geschieden wurden oder kann ihm das Gericht hier untersagen sie ohne mein Einverstaendnis umzuziehen?

es kommt in solchen Fällen weniger darauf an, ob jemand etwas "darf"; entscheidend ist vielmehr die Frage, was passiert, wenn er es tut (auch wenn er es vielleicht nicht darf). Mit gültigen Reisedokumenten sollte es jedenfalls kein grosses Problem sein, von den USA nach D zu fliegen; die Immigration hindert niemanden daran (ausser er ist zur Fahndung ausgeschrieben), in sein Heimatland zu fliegen. Und wenn Vater und Tochter erst einmal wieder "zuhause" sind, dürfte es schwierig werden, juristisch etwas daran zu ändern.

Überdies habt Ihr auch nach US-Recht das gemeinsame Sorgerecht; das würde daher m. E. nicht einmal als Kindesentziehung gelten. Gibt es einen zwingenden Grund, weshalb Euer Kind in den USA bleiben soll?

Gilt fuer uns das deutsche Recht, weil wir alle Deutsche sind, oder wird hier das amerikanische Recht angewendet?

es gilt für Euch vor allem die "normative Kraft des Faktischen". Über den künftigen Aufenthalt Eurer Tochter solltet Ihr Euch am besten einvernehmlich einigen. Dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören, ist dabei kein Automatismus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 11:55
(@riviera68)

Hallo,

das "die Immigration hindert niemanden daran (ausser er ist zur Fahndung ausgeschrieben), in sein Heimatland zu fliegen" stimmt nicht so ganz. Zwar leb ich in Ca, aber die Immigration ist in Ca wie auch in den Staaten sehr streng, so meine Erfahrungswerte.

Im Normalfall braucht man als Elternteil eine schriftliche Erlaubnis, je nach Immi-officer sogar notariell beglaubigt, dass der andere Elternteil sein ok zur Mitnahme gibt.

Mein Rat, erkundige dich beim zustaendigen Gericht deines Bundesstaates, da dies soweit mir bekannt unterschiedlich gehandhabt wird. So kann es schon sein, dass er (aber auch du) das Kind nicht mal in einen anderen Bundesstaat bringen duerft, wenn der andere nicht will.

Klaer das genau ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 00:13