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Mutter will nach Frankreich auswandern...und nun?

 
 olco
(@olco)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,  vielleicht finde ich bei euch eine Antwort auf meine Frage.

Hier die Fakten:
Wir bereiten uns gerade auf die Scheidung vor, traurigerweise sind davon auch zwei wunderbare Kinder betroffen, naja. Meine Nochfrau und ich haben nach einiger Zeit zu einem guten Umgang gefunden, ich sehe die Kinder regelmäßig alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag und auch zwischendurch wenn es paßt.

Der neue Lebenspartner meiner Frau lebt in Südfrankreich und sie möchte dort so schnell wie möglich hinziehen (ich finde die Provence auch traumhaft). Wir arbeiten gerade an einer Lösung für diese neue Situation, es gibt aber einen Knackepunkt an dem wir nicht weiterkommen.

Meine Frau behauptet, daß Sie um in Frankreich zu leben das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht benötigt. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir beide Sorgerecht und ABR. Ich möchte es Ihr nicht übertragen, da ich Sorge habe, daß die Kinder 11 und 4J sich dort evt nicht gut einleben. Meine Tochter hat mich schon gefragt, wenn es ihr dort nicht gefällt, ob sie dann zurückkommen kann. Wenn ich das ABR abgebe heißt es im schlimmsten Fall wohl deutscher anwalt, franz. Anwalt, dolmetscher, franz. Gericht etc.  Wer will das schon??

Und hier jetzt die Frage:
Muß Sie, um nach Frankreich auszuwandern, dort zu heiraten und zu leben im Besitz des alleinigen ABRs sein, oder reicht es wenn sie eine notariell beglaubigte Vereinbarung vorlegen kann aus der hervorgeht das Sie mit den Kindern und meinem Einverständnis dort ist?

Wer kann helfen? Oder wer weiß jemanden der helfen kann.

Es brennt gerade richtig...wie wohl bei vielen von euch.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2011 00:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Herzlich Willkommen

Wenn sie lediglich heiraten möchte, wäre es für mich neu zu erfahren, dass dazu die Einwilligung des Ex gehört. Auch international - von einigen wenigen "exotischen" Ländern abgesehen, ist das völlig unerheblich. Die Kinder haben hier überhaupt nichts zu suchen. Erst wenn eine Adoption der Kinder angestrebt wird, würdest Du um Deine Meinung dazu befragt werden.

Viel interessanter erscheint mir die Klärung und Finanzierung der zukünftigen Umgangskontakte zwischen den Kindern und Dir.

Gruss oldie

Edit: Ich meinte natürlich Adoption, eine Adaption von Kindern wäre ja nun wirklich abartig.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 00:53
 olco
(@olco)
Schon was gesagt Registriert

Hi, danke für Deine Antwort. An dem Umgang und den Kosten für die Kindertransporte arbeiten wir. Angedacht ist das sie die Transporte bezahlt und ich habe die Kinder die gesamten französchen Ferien ca 4 Mon. in Deutschland.

Meine Frage war nach dem ABR. Gibt es rechtliche Gründe die eine Übertrageung an Sie notwendig machen? siehe oben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2011 01:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, gibt es nicht.

In der tatsächlichen Gerichtspraxis braucht sie noch nicht mal deine Zustimmung um die Kinder nach Frankreich zu verschleppen.

Es drängt sich mir nur die Frage, warum du sie nicht einfach ohne die Kinder ziehen lässt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 01:06
(@riviera68)

Hallo olco,

das alleinige ABR braucht deine Frau nicht. Was sein kann/wird, ist, dass bezueglich der Einwanderung (ob nun durch eine Heirat=Sponsoring oder was auch immer) die Franzosen eine schriftliche und beglaubigte Zustimmung deinerseits haben wollen.

Wobei ich nicht weiss, wie das ist mit diesem Europakrempel, sprich offene Grenzen ist.

Ich bin mit Tochter ausgewandert, allerdings nicht innerhalb Europas und brauchte dafuer oben Beschriebenes.

Erkundige dich direkt bei der franzoesischen Botschaft, dort kannst du auch Auskunft erhalten (normaler Weise) bzgl der kuenftigen Zustaendigkeit in Sachen Streitigkeiten ueber Aufenthalt oder/und KU.

In unserem Fall greift weiterin deutsches Recht und ich muesste mich auch an "Deutschland" wenden, sagt Canada.

Bzgl Umgang und Kosten, versuche das zu regeln, wobei dir klar sein sollte, jede schriftliche Regelung nutzt dir nichts, wenn zbsp kein Geld da ist fuer Fluege oder Bahn oder oder oder.

cheers riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 02:10
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Was mich sowohl bei Dir aus auch im "Grundtenor" hier immer wieder erstaunt, ist die offensichtliche sofortige Resignation.

Mutter will ins Ausland oder sonstwohin ziehen, und es ist selbstverständlich, dass die Kinder mitgehen.

Ja, natürlich ist es selbstverständlich, wenn wir alle sofort Ja und Amen sagen.

Warum kämpft hier keiner???

Deine Ex will einen Franzosen heiraten und nach F ziehen, schön und gut.

Wieso kommt niemandem auch nur der Gedanke, dass die Kinder vielleicht auch hierbleiben könnten bzw. wollten?

Sei bitte nicht so blöd und gib das ABR oder gar das SR ab!!! Wenn Du tatsächlich zustimmst, braucht sie weder das eine noch das andere.

Ich meine, aus Deinen Zeilen zu lesen, dass zumindest ein Kind nicht begeistert ist vom Umzug in ein fremdes Land.

Wenn Du die Möglichkeit hast, dass die Kinder auch bei Dir dauerhaft leben können, versuche, dass sie hierbleiben. Sie können ihre Ferien genauso gut in Südfrankreich verbringen.

Mein Vorschreiber hat recht, wenn die Kids erstmal so weit weg sind...kann es schwierig für Dich werden. Du kannst noch so viel Schriftkram haben...sie können just zu Ferienbeginn krank sein, es ist kein Geld da für Flüge undundund...Deine Ex zieht so eine Nummer 2 - 3mal durch, und in den nächsten Ferien wissen die gar nicht mehr (zumindest das 4jährige), dass da in D irgendwo noch ein Papa ist.

Lass Dich nicht so einfach abservieren!

Meine Ex will auch ins Ausland mit den Kindern (hat ein Jobangebot), ich habe mich nach reiflicher Überlegung entschlossen, zumindest für den Verbleib meiner Kinder in ihrer alten Umgebung zu kämpfen.

Habe Antrag auf ABR gestellt, nächste Woche wird die Verhandlung sein. Werde gern berichten, wie es ausgeht.

LG

Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 09:58
 olco
(@olco)
Schon was gesagt Registriert

Hi, Danke für eure Kommentare und Anregungen. Die franz. Botschaft habe ich jetzt angeschrieben. Mal sehen wann was kommt.  Nein es gibt überhaupt keine Resignation, aber eine wie ich glaube realistische Einschätzung der Situation. Ich hab das ganze Theater mit dem Jugendamt und deren unfähigen Beamten, dem Familiengericht, begleitetem Umgang, Mediationsgespräche usw durch. Das einzige was es gebracht hat war, daß die Kinder nur noch gelitten haben und nicht mehr ein noch aus wußten.
Seit einem Jahr haben wir uns eine stabile Situation erarbeitet, die nicht gefährdet werden soll. Meine Große ist natürlich gefragt worden ob Sie mitgehen will und Sie will. (Noch) Warten wir wie es nach den ersten 2 Monaten aussieht. Es herrscht Einigkeit darüber das die Kinder selbst entscheiden sollen.

Nur gebe ich ungern Rechte ab. Mittlerweile haben die Kindesmutter und ich auch hier einen Konsens gefunden. Wenn Sie das ABR benötigt um mit den Kindern in FF zu leben trete ich es ab, wenn nicht, bleibt es bei uns beiden.

Deswegen brauche ich dringend diese Info.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2011 16:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du zustimmst, braucht sie das ABR definitv nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 18:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur gebe ich ungern Rechte ab. Mittlerweile haben die Kindesmutter und ich auch hier einen Konsens gefunden. Wenn Sie das ABR benötigt um mit den Kindern in FF zu leben trete ich es ab, wenn nicht, bleibt es bei uns beiden.

das ist kein Konsens, sondern ein fauler Kompromiss von der Sorte "solange Du tust, was ich will, komm ich Dir nicht von der Seite." Deine Ex ist sich nicht einmal zu schade, Dir mit einer glatten Unwahrheit das ABR abpressen zu wollen. Man könnte auch Lüge dazu sagen. Dein einziger (kurzfristiger) "Profit" bestünde darin, dass Deine Ex nicht sauer auf Dich ist, weil sie kriegt was sie will.

Sieh es mal andersrum: Deine Grosse (oder auch beide Kinder) stellt nach ein paar Wochen fest, dass sie mit dem Land, den Leuten der Sprache nicht zurechtkommt und dass sie Riesenheimweh nach Dir und ihren alten Freunden hat. Sie ruft Dich an und sagt "bittebittebitte Papa, ich will unbedingt wieder nach Deutschland zurückkommen, hol mich hier raus." Ohne ABR brauchst Du nicht einmal daran zu denken, ihr diesen Wunsch zu erfüllen.

Ich an Deiner Stelle würde einen grossen Bogen um solche faulen Kompromisse machen, sondern im Gegenteil eine Elternvereinbarung auf Augenhöhe treffen, die ein Rückkehrrecht der Kinder nach Deutschland ausdrücklich einschliesst. Wenn der Kindeswille für den Umzug nach Frankreich ausschlaggebend sein soll, muss er es auch für einen Rückumzug sein, zumal Kinder gar keine wirkliche Vorstellung davon haben, was sie in einem anderen Land erwartet. Sollte Deine Ex nicht bereit für eine solche Vereinbarung sein, hast Du die Gewissheit, dass es ihr nicht um die Kinder geht, sondern nur um die Erfüllung ihrer eigenen Wünsche...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 18:51
(@riviera68)

Hallo,

alleiniges ABR (oder gar SR) ist nicht notwendig. Es bedarf (normaler Weise) lediglich der schriftlichen Zustimmung, wobei die Unterschrift unter dieser beglaubigt sein muss!

Hab ich alles durch, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 19:43




 olco
(@olco)
Schon was gesagt Registriert

Ich an Deiner Stelle würde einen grossen Bogen um solche faulen Kompromisse machen, sondern im Gegenteil eine Elternvereinbarung auf Augenhöhe treffen, die ein Rückkehrrecht der Kinder nach Deutschland ausdrücklich einschliesst.  

Ja genau, das wird unter anderem ein Bestandteil der Vereinbarung sein. Ich werde nicht auf das ABR verzichten, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Aus diesem Grund habe ich meine Frage hier gestellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 17:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich werde nicht auf das ABR verzichten, wenn es nicht unbedingt nötig ist.

nochmal zur Bekräftigung: "Nötig" ist Dein ABR-Verzicht nur für Deine Ex, wenn sie die dauerhafte und alleinige Verfügungsgewalt über Eure Kinder haben und behalten möchte (was beispielsweise eine Rückkehr eines oder auch beider Kinder zu Dir vor ihrem 18. Geburtstag ausschliesst, selbst wenn diese das noch so sehr wollen).

Wenn Deine Ex Dir erzählt, dass sie das ABR für ihre Umzugspläne brauche, sollte Dir das zu denken geben: Das ist dann kein "Versehen", sondern passiert absichtlich mit der Spekulation auf Deine familienrechtliche Unwissenheit. Etwa so, als würde jemand zu Dir sagen "Wenn Du mir den Inhalt Deiner Geldbörse schenkst, gewinnst Du heute abend im Lotto." Da würde Dir der fehlende Sachzusammenhang aber vermutlich auffallen...

Du kannst Dir ja mal den Spass machen, Deine Ex nach einem schriftlichen Beleg für diese ABR-Nummer zu fragen: Wenn das in Frankreich Vorschrift wäre, müsste es dazu ja Dokumente und Internet-Seiten geben...

Grüssles
Martin
(der mit jemand, der mich zu betuppen versucht, eigentlich gar nicht weiterverhandeln würde)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2011 18:30
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

@Olco

Ich würde da überhaupt nicht zustimmen (auch nichts in der Sache unterschreiben) und auch nichts der elterlichen Sorge abtreten. Wenn du Frankreich als gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder zulässt, dann bekommst du dort die Kinder wenn sie dort wohnen, auch nicht mehr dort heraus. Denn dann ist immer ein französisches Gericht zuständig.
In Frankreich kann man bei gemeinsamer elterlicher Sorge nicht einfach mit den Kinder irgendwo hinziehen, weil dass den Tatbestand der Kindesentführung erfüllt. Mit deiner Zustimmung könnte sie auch dann nach der französischen Karibik umziehen (da französisches Staatsgebiet und deine schriftliche Zustimmung ist in Frankreich ein rechtsgültiger Vertrag).
In Frankreich gibt es generell eine gemeinsame elterliche Sorge. Eine alleine elterliche Sorge kann nur durch Zustimmung des anderen Elternteils erlangt werden (du willst doch nicht etwa zustimmen).
In Frankreich ist eine elterliche Regelung welche ihr gemeinsam beschlossen habt, ein rechtsgültiger Vertrag. Ein Elternteil alleine kann diese elterliche Regelung dann einem Gericht vorlegen und dieses damit gericht bestätigen lassen.
Wenn die Kinder dann in Frankreich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann ist nur der französische Staat mit seinen Einrichtungen zuständig und selbst wenn das ältere Kind zurück will, dann schlägt die Vereinbarung erbarmungslos zu (der Kindeswille tritt da erst einmal in den Hintergrund). Das bedeutet für dich zukünftig dann auch immer dass du in Frankreich einen Anwalt brauchst.
Ich würde gar nichts unterschreiben und vereinbaren, sondern ihr schriftlich ein nein mitteilen.

Hier ein wichtiger Link der  Europäische Kommission: (Anmerkung: kann man das nicht hier irgendwie direkt verlinken?).
http://ec.europa.eu/civiljustice/parental_resp/parental_resp_fra_de.htm#1.

Auszug:

4. Wie werden die Modalitäten der Ausübung der elterlichen Sorge für die Zukunft geregelt, wenn die Eltern sich scheiden lassen oder getrennt leben?
Die Trennung der Eltern hat keine Auswirkungen auf die Zuständigkeitsregeln für die elterliche Sorge. Diese wird auch weiterhin von beiden Elternteilen gemeinsam wahrgenommen, wenn nicht das Wohl des Kindes es gebietet, die Ausübung der elterlichen Sorge einem Elternteil allein zu übertragen.

Die Modalitäten der Ausübung der elterlichen Sorge, der Wohnsitznahme des Kindes (in Abweichung des Wohnsitzes eines jeden Elternteils oder des betreffenden Elternteils) wie auch die Höhe und Form des Beitrags zum Unterhalt und zur Erziehung und Ausbildung des Kindes können im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Elternteilen oder in Ermangelung einer solchen Übereinkunft durch Gerichtsentscheidung geregelt werden.

gruss
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 13:03
 olco
(@olco)
Schon was gesagt Registriert

Super... ganz herzlichen Dank für eure Hilfe und auch für die kritischen Anmerkungen. Ich werde berichten wie es ausgegegangen ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 12:44
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist es denn weitergegangen?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2011 18:55
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Ein 'kleiner' bitterer Beigeschmack bliebt noch völlig unerwähnt:

Selbst wenn die Kinder 4 Monate im Jahr, also 1/3 des Jahres, beim Vater sind hat dieser natürlich selbstverständlich 100% Unterhalt an die Mutter zu zahlen.
Ich würde meinen: Ein lohnender Deal für die Mutter !

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2011 10:45