KV in kanada halbie...
 
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KV in kanada halbiert kindesunterhalt für kinder in D

 
 kama
(@kama)
Schon was gesagt Registriert

hallo!

kennt sich jemand von euch zu folgendem aus:

scheidung vor 1 1/2 jahren, der Kindesunterhalt für beide kinder wurde festgelegt.
seit 1 jahr lebt und arbeitet KV in kanada.
seit 1 1/2 kommt der damals festgelegte KU einigermaßen regelmäßig, auch aus kananda.

heute hat der KV telefonisch mitgeteilt, dass er aus finanziellen gründen den kindesunterhalt kürzt, und zwar um die hälfte, weil sich seine lebensumstände dort geändert hätten.

ich war und bin sprachlos....

er weiss genau: anwalt kann ich mir keinen leisten und PKH wird mir nicht gewährt....

HILFE !!!!!

bin für jede tipp dankbar!

gruss, kama


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2009 20:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi!

anwalt kann ich mir keinen leisten und PKH wird mir nicht gewährt....

Das verstehe ich nicht. Wenn es Dir finanziell so schlecht geht, wieso bekommst Du dann keine PKH? Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wie KU über Kanada einzutreiben ist, falls es ein Urteil gibt bzw. ein vorhandenes Urteil vollstreckt werden soll.

Kann er Dir denn Einkommensnachweise senden? Gibts irgend einen friedlichen Weg? Kann doch sein, dass er wirklich Einkommenseinbußen hat!

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2009 21:34
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Moinsen,

ist der KV Kanadier oder Deutscher?
Arbeitet er in kanadischer oder deutscher Firma?
Ist der Unterhalt tituliert? Von wem?

Es gibt da sehr wohl Möglichkeiten.
Ziehe aber auch den "friedlichen" Weg vor. Vielleicht einfach nochmal in Ruhe das ganze besprechen.

Gruß
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2009 23:23
 kama
(@kama)
Schon was gesagt Registriert

hallo KK und LBM!

PKH bekomme ich keine weil ich ein haus habe, dieses wiederum verschluckt u.a. viel geld und darum kann ich mir keinen RA leisten..... hamsterrad.

der KV ist deutscher und arbeitet bei einer kanadischen firma. der unterhalt ist dummerweise NICHT tituliert.

ich ziehe auch friedliche wege vor! werde aber trotzdem mal einkommensnachweise anfordern, diese habe ich schon 2 jahre nicht mehr gesehen.

??!!??

gruss, kama


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2009 11:52
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hattest Du schon mal probiert PKH zu bekommen? Oder nimmst Du das nur an?

Ich kannte einen ähnlichen Fall. Dort wurde auch kein KU bezahlt vom KV im Ausland.
Deshalb schlage ich vor das man erstmal das Gespräch im JA sucht. Andererseits gibt es wohl auch Rechtspfleger bei Gerichten, wo man sich beraten lassen kann.

Aber zuerst mal ins JA in die Unterhaltsstelle, die sind immer sehr bemüht KM's zu helfen  😉

Gruß
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

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Geschrieben : 08.09.2009 12:05
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

scheidung vor 1 1/2 jahren, der Kindesunterhalt für beide kinder wurde festgelegt.

Achso, das machte mich stutzig: Ku wurde festgelegt... ? Ja wie, steht das im Scheidungsurteil??

Gruß
KK


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 12:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kama,

Dein Fall ist einer von denen, wo "Recht haben" und "Recht bekommen" weit auseinanderliegen können.

Der Vater Eurer Kinder lebt im (nichteuropäischen) Ausland. Was ein deutsches Jugendamt in Sachen Unterhalt sagt oder ausrechnet, kann ihm daher links an einem bestimmten Körperteil vorbeigehen; ob ihn irgendwer zur Vorlage von Einkommensnachweisen auffordert, ebenso. Du könntest ein Gerichtsverfahren führen und eventuell sogar ein Versäumnisurteil mit einem Unterhaltsbetrag auf der Basis eines geschätzten Einkommens gegen ihn erwirken - aber das ist nur ein Stück Papier; auch davon kommt kein Geld.

Pfändungen in Kanada auf der Basis eines deutschen Gerichtsurteils halte ich für schwierig. Eventuell könnte man einen Haftbefehl wegen Verstosses gegen § 170 StGB gegen ihn erwirken - aber auch dafür müsste er erst einmal nach Deutschland einreisen. Menschlich verständlich wäre dann eher eine Reaktion Deines Ex wie "die kann mich mal; dann bezahle ich eben überhaupt nicht mehr, auch nicht die Hälfte!" Operation gelungen - Patient tot.

Ob es Dir das wert ist, musst Du selbst entscheiden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2009 15:19
(@hubert62)
Schon was gesagt Registriert

...was mir bei de sache nicht ganz klar ist - wieso die angst wegen der gerichtskosten? es ist doch nicht die KM die klagt sondern die kinder und die bekommen sicher PKH. die KM hat doch da überhaupt kein problem


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2010 08:47