Hallo zusammen,
ich habe von einer sehr guten Bekannten erfahren, die wiederum eine sehr gute Bekannte von der KM meiner Tochter ist (die Bekannte heißt es im Großen und Ganzen auch nicht gut, was die KM mit mir bzw. mit der Tochter bzgl. Umgangsverbot ... macht!), dass die KM mit meiner Tochter auswandern möchte. Die KM kommt aus einem Nicht-EU-Staat und ist vor zehn Jahren als Aussiedlerin nach Deutschland gekommen.
Jetzt will sie sich meine Tochter schnappen und zurück in ihre Heimat.
Geht das so einfach?
Benötigt sie dafür nicht irgendwelche Papiere für die Tochter?
Habe ich da überhaupt kein Mitspracherecht?
Soviel zum "Offiziellen"!
Aber was wäre, wenn sie es einfach macht. Tochter geschnappt und zurück in ihre Heimat geschleust. Die find ich doch nie wieder!
Wie ist hier die deutsche und die "ausländische" Rechtslage?
Bitte um eure Antworten.
Vorab vielen Dank.
Grüße
DU
Moin,
wenn ich es recht in Erinnerung habe, hast Du kein gemeinsames Sorgerecht, oder? Wenn dies der Fall ist, dann sieht das superschlecht aus. KM kann als Inhaberin des ASR über den Aufenthaltsort bestimmen.
Ob es eine Chance gibt, mit diesem Wissen das GSR schnell zu erzwingen... glaube ich nicht. Wenn es eine Rechtsgrundlage gäbe, mit der Du das Kind hier halten könntest, würde wissenswert sein, ob das HKÜ (Haager Übereinkommen zur Rückführung von entführten Kindern) vom Herkunftsland der KM unterzeichnet wurde.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ne, glücklicherweise ist GSR vorhanden. Wobei mir das in den letzten zwei Jahren überhaupt nichts gebracht hat in Bezug auf die letzten vier Umgangsverfahren! Ok, ist anderes Thema!
Wenn ich das richtig verstehe, dann kann die KM bei GSR nicht einfach über den Aufenthaltsort von der Tochter alleine bestimmen?
Hi,
es wäre hilfreich, diese Details bei solchen Fragen kurz zu erwähnen. Sonst muss man sich erst mühselig die Infos aus anderen Beiträgen zusammenkratzen.
Wenn ihr GSR habt, darf sie das Kind nur mit Deiner Zustimmung mitnehmen. Wenn Du also konkrete Hinweise hast, müsstest Du eine einstweilige Anordnung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen und dann das ABR "langfristig" klären.
Welches Land ist es?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."