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Flucht ins Ausland

 
(@verschollen2016)
Frischling Registriert

Hallo,

ich habe mich eben hier registriert, weil ich mir Ratschläge zu meinem Ansinnen erhoffe.
Ich bin 56 Jahre alt und geschiedener Vater von zwei Kindern (10 und 11 Jahre).
Seit 6 Jahren wohne ich (aus beruflichen Gründen) 500 km von meinen Kindern entfernt.
Seit 3 Jahren habe ich überhaupt keinen Kontakt mehr, obwohl ich alles versucht habe (Jugendamt, Familiengericht) - die KM manipuliert die Kinder seit der Scheidung und irgendwann habe ich aufgegeben, nachdem sogar meine Kinder mir geschrieben haben, sie wollen nichts mehr mit mir zu tun haben.
In all den Jahren habe ich immer brav den Unterhalt gezahlt (monatlich über 800 €).

Leider bin ich inzwischen arbeitslos (mein letzter Arbeitgeber hat den Laden dicht gemacht) und die Jobsuche gestaltet sich schwierig. Im schlimmsten Fall würde ich in einem halben Jahr in Hartz 4 abrutschen. Und selbst im besten Fall bekomme ich nur einen schlecht bezahlten Job (den ich annehmen muss) und muss fortan mit dem Selbstbehalt (ca. 1.000 € zurechtkommen). Das möchte ich vermeiden.

Deshalb überlege ich, ob ich auswandere - entweder offiziell oder inoffiziell, um dadurch den Unterhaltsverpflichtungen zu entgehen. Ich habe noch ein paar Euros auf der Seite, sozusagen als Startkapital. Und hierzu hoffe ich auf Eure Tipps und Ratschläge, auch wenn diese Webseite ("Vater sein trotz Trennung") eine andere Zielgruppe hat. Aber bevor jetzt ein Aufschrei durch dieses Forum geht: Ich habe jahrelang alles gegeben für meine Kinder - nicht nur Geld, sondern Liebe, Aufmerksamkeit, Zeit, Fürsorge, und und und, weil ich "Vater sein" durfte. Inzwischen bin ich nur noch Zahlvater und irgendwann habe ich auch eingesehen, dass selbst ein Familiengericht nur sehr eingeschränkt auf das sog. Kindeswohl einwirken kann, solange die Mutter nicht mitspielt. Da bin ich irgendwann Realist geworden. Ausserdem lebt die KM (aus gutem Hause) mit den Kindern auch ohne meinen Unterhalt in gesicherten finanziellen Verhältnissen, d.h. meinen Kindern würde es auch ohne meine Zahlungen nicht schlechter gehen.

Nun meine Fragen:
1) kann ich offiziell auswandern (natürlich verliere ich dann den Anspruch auf AloG) und die Unterhaltszahlungen dann mangels Einkommen stoppen ?
2) falls ich "inoffiziell" das Land verlasse und erst im Rentenalter (d.h. in 10 Jahren) zurückkehre: sind die Unterhaltsforderungen (Nachzahlung) dann verjährt ?
3) inwieweit verfolgt der Staat überhaupt einen Unterhaltsschuldner, sofern die KM (ersatzweise) keinen Kindesunterhalt vom Statt verlangt ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2015 14:23
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

1) kann ich offiziell auswandern (natürlich verliere ich dann den Anspruch auf AloG) und die Unterhaltszahlungen dann mangels Einkommen stoppen ?

Nein.

2) falls ich "inoffiziell" das Land verlasse und erst im Rentenalter (d.h. in 10 Jahren) zurückkehre: sind die Unterhaltsforderungen (Nachzahlung) dann verjährt ?

Nein.

3) inwieweit verfolgt der Staat überhaupt einen Unterhaltsschuldner, sofern die KM (ersatzweise) keinen Kindesunterhalt vom Statt verlangt ?

Soweit wie möglich.
Bei manchen Ländern (Z.B. Österreich, Schweiz, USA) klappt das recht gut, andere Länder sind da weniger kooperativ, bzw. haben andere Sorgen, als ihre Kraft da rein zu stecken, für die deutschen Behörden Geld einzutreiben.

Pauschal kann man sagen, je weiter weg desto besser.
Und dann solltest du auch noch vertuschen wo du bist, also auch niemand aus deinem alten Netztwerk etwas darüber erzählen.
Aber wenn du wieder zurück kommen willst, ist der Plan generell schlecht, denn warten deine Schulden hier auf dich.
Und deine Rente ist als erstes weg.

Du solltest auch mal bei www.trennungsfaq.com rein schauen und deine Frage vielleicht auch mal in deren Forum stellen. Dort gibt es extra ein Unterforum für Auslandsfragen und einige, die damit Erfahrung haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2015 16:00
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo verschollen2016,

du gehörst tatsächlich ...

Und hierzu hoffe ich auf Eure Tipps und Ratschläge, auch wenn diese Webseite ("Vater sein trotz Trennung") eine andere Zielgruppe hat.

... nicht gerade zur Hauptzielgruppe dieses Forums, und wie Beppo schon geschrieben hat, wirst du vermutlich im TrennungsFAQ-Forum konkretere Hilfe bekommen können als hier. Wer sich aus Deutschland abseilen will, um der Unterhaltspflicht zu entgehen, der hat nämlich einige Winkelzüge auszuführen; du bist allerdings weder der erste, noch wirst du der letzte sein. Mal ein recht bekanntes Beispiel:

Du hast von diesem Burschen vermutlich längst gehört, aber vielleicht schaust du dir mal an, wie das derjenige gemacht hat, der sich "Leutnant Dino" nennt und in Wirklichkeit  http://de.wikimannia.org/Detlef_Br%C3%A4uni g">Detlef Bräunig heißt (ja, ich weiß, der Link geht auf die Dunkle Seite, und Cocktail-Detlef ist nach wie vor eine Unperson nicht nur in diesem Forum - ist mir im Moment aber mal völlig egal). Vielleicht ergibt sich ja aus seiner Lebensgeschichte der ein oder andere Tipp für dich.

Was das hier betrifft:

Aber bevor jetzt ein Aufschrei durch dieses Forum geht: (...)

Zumindest mein Aufschrei bleibt aus. Wenn dieser Staat meint, er müsse wie in diesem Fall den Müttern zum Unterhalt, nicht aber den Vätern zum Umgang verhelfen, dann wird genau dieser Staat auch damit leben müssen, dass die davon betroffenen Männer ihre ganz eigenen Schlüsse aus dieser Misere ziehen.

Meine ganz persönliche Moralkeule bleibt in solchen Fällen jedenfalls fein säuberlich in der Ecke stehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2015 11:05
(@ingo30)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Verschollen,

der Trennungs-FAQ führt das Leben als "U-Boot" allerdings wirklich auf.

Aus meiner Sicht ist es allerdings ziemlich naiv und kurz gedacht, sich der Verantwortung zu entziehen. Was Du im Vorfeld gemacht hast, um Kontakt zu bekommen, wissen wir nicht. Aus der persönlichen Forenbeobachtung passieren gerade in der Anfangszeit einer Trennung fatale Fehler, die mit ein bisschen Gegensteuerung durch erfahrene Forenmitglieder hätten verhindert bzw. zumindest abgemildert werden können.

Eure Kinder kosten nach wie vor Geld. Auch wenn Du - derzeit - keinen Kontakt hast entbindet Dich dies nicht von Deiner Zahlpflicht.

Dazu kommt, dass Auswanderungen dazu dienen sollten, den Lebensunterhalt zu sichern. Dazu sind aber Vorarbeiten notwendig, wie z.B. das Beherrschen der Landenssprache, Klärung der notwendigen Visa / Bestimmungen,  ein Netzwerk zur Unterstützung vor Ort und am besten schon fest aufgelegte Arbeitsverträge. So kannst Du gerne Deinen Traum im Ausland leben und Deinen Verpflichtungen nachkommen.

Den "Traum von Auswandern" den Du allerdings im Privatfernsehen begutachten kannst, ist oft zum Scheitern verurteilt. Ohne Vorbereitung und Ziel ist die Pleite oft vorprogrammiert.

Der nächste "Pflichttermin" für einen Kontakt mit Deinen Kids steht übrigens in 7 bzw. 8 Jahren an. Denn dann beginnt der Volljährigenunterhalt und die Kinder müssen selber ihren Unterhalt bei Dir einfordern - und somit in irgendeiner Form auch mit Dir Kontakt aufnehmen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2015 23:16
 Xe
(@_xe_)
Rege dabei Registriert

Moin,

nachdem ich beide Seiten des Sorgerechts kenne inklusive des Ausweanders ein paar Tips. Ich werde nicht moralisch urteilen; denn auch da kenne ich beide Seiten, sowohl eine zerstörerische Exfrau und Kindesmutter als auch der Versuch, ihr einen Umgang förmlich nachzutragen.

Zu deinen Fragen:
1) kann ich offiziell auswandern (natürlich verliere ich dann den Anspruch auf AloG) und die Unterhaltszahlungen dann mangels Einkommen stoppen ?

Du kannst Auswandern UND für drei Monate deinen ALG-Anspruch mitnehmen. Er wird dann mit dem Formular E301 im Zielland in voller Höhe ausgezahlt (innerhalb der EU und der Schweiz sowie Norwegen). Krankenkassenversichert bist du dann über Formular E311 (siehe Linksammlung F301) lokal am Zielort, ebenfalls fü+r drei Monate. Danach musst du selbsterhaltend sein oder zurückkehren. Diese Formulare gibt es nur genau ein mal.

Unterhalt wird dann neu berechnet, wenn der legale Aufenthalt im Zielland erreicht ist, da es innerhalb der EWR massive Kaufkraftunterschiede gibt (signifikante Änderun, auf Dauer ausgelegt). In Österreich war das 2004 rd. 85%, der auf den zu zahlenden Unterhalt umgerechnet wird (Düsseldorfer Tabelle / Berliner Tabelle sind die Grundlage, Wohnort Kind).

2) falls ich "inoffiziell" das Land verlasse und erst im Rentenalter (d.h. in 10 Jahren) zurückkehre: sind die Unterhaltsforderungen (Nachzahlung) dann verjährt ?
Nein. Wenn ein entsprechender Titel vorliegt, ist dieser 30 Jahre gültig, außerdem wird eventuell ausgezahltes UVG zurückgefordert.

3) inwieweit verfolgt der Staat überhaupt einen Unterhaltsschuldner, sofern die KM (ersatzweise) keinen Kindesunterhalt vom Statt verlangt ?
Der Staat verfolgt Rückzahlungen nach Unterhaltsvorschusgeld (UVG), da diese dem Staat geschuldet sind. Die Kindesmutter kann aber einen Titel über Kindesunterhalt weiterverfolgen, siehe oben.

Ich nehme an, es werden neue Fragen auftauchen, ich behalte den Thread im Auge.

LG Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 13:10
(@zeus99)
Frischling Registriert

Mit einer Flucht ist doch niemandem geholfen. Damit löst man keine Probleme, im Gegenteil, man schiebt sie vor sich her. Ein Neuanfang ist so sicher nicht möglich

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2016 10:23