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Werbekostenvergütung

 
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
etwas offtopic, aber mich würde interessieren, wie Ihr das einschätzt.

Ich habe bei einem großen (ganz-großen) Buchversand einen Zugang als Vermittler.
Dort bekomme ich für jedes von mir vermittelte GEschäft ca 4% der Nettosumme gut geschrieben und auch überwiesen.
Bislang habe ich das nur "privat" gemacht.

Jetzt stehen größere Anschaffungen betrieblich (!) an.
Diese werden (weil es so schön ist, schnell geht, meistens am günstigsten und auch die Bezahlung so bequem) öfter über eben diesen Buchversender gemacht, der in diesem Sinne dort als MArktplatz fungiert (also nicht alles kommt direkt von Am****n).

Die Entscheidung, ob es dort gekauft wird, fällt in der Regel mein Chef (auf meine Empfehlung hin). Meine Empfehlun enthält auch immer einen oder mehrere Großhändler (Media** oder so) und 2 Ortshändler.

Oft, wie gesagt, wird der großer Versender genommen. Enstcheidung bei meinem Chef.

Wenn ich nun mittels einen kleinen Zusatzes in der Internetadresse darauf hinweise, dass ICH diese Vermittlung getätigt habe, kämen 4% der Summe auf mein Konto. Meinem Arbeitgeber entsteht kein Schaden (denn den Preis muss er immer gleich zahlen, egal, ob ich 4% erhalte oder nicht.

Bin ich rechtlich auf dünnem Eis, wenn das rauskommt (wobei ich mir noch nicht so ganz vorstellen kann, wie sowas herauskommen könnte, weil bei meinen Provisionen kein Hinweis auf den Käufer steht und beim Kauf natzürlich kein Hinweis auf einen Provisionsbezieher)?

Danke für Eure Einschätzung!

RV

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 10:16
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn Dein Chef von der Sache weiß ist alles i.O.. wenn nicht, so kann das ganz böse nach hinten losgehen.
Wie du selber schreibst, berätst du Deinen Chef bei dem Kauf der einen oder anderen Produktes und von daher beeinflusst du somit die Kaufentscheidung...und das zu Deinen Gunsten. Unter Umständen kann man Dir sogar "Betrug" vorwerfen!!! Also sei sehr vorsichtig mit solchen Aktionen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 10:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich dein Chef wäre und würde das raus bekommen, hättest du ein Problem mit mir.

Das ist eine Form von Vorteilsannahme, um nicht zu sagen, Korruption.

Ich würde vielleicht keine juristischen Konsequenzen ziehen, würde mir jedoch überlegen, ob du noch vertrauenswürdig bist.

Ob man das auch juristisch als Treuebruch oder genehmigungspflichtige Nebentätigkeit verwerten kann, sei mal dahin gestellt aber ich halte den möglichen Schaden und die Eintrittswahrscheinlichkeit  im Verhältnis zum Nutzen für zu hoch.

Das mindeste was du tun solltest, ist deinen Chef auf dieses kleine Detail hinweisen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 10:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

fern ab der eigentlichen Diskussion zu diesem ein Wort:

Meinem Arbeitgeber entsteht kein Schaden (denn den Preis muss er immer gleich zahlen, egal, ob ich 4% erhalte oder nicht.

Die Verkäuferprovisionen sind im vorwege in die Preiskalkulation eingeflossen. Gäbe es dieses Verkaufsmodell nicht, wäre die Ware zwar nicht 4% aber vielleicht 2% oder 2,8% günstiger.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 12:58