Wasserschaden
 
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Wasserschaden

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 JP
(@_jp_)
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Hallo ihr lieben,

eigentlich gehört das Thema ja nicht hier her aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Ein Eckventil in unserer Küche ist geplatzt. Etwa 120l Wasser müssen ausgelaufen sein. Sp unsere Hausrat zahlt natürlich unseren Schaden, jetzt hat sich aber herausgestellt dass unser Vermieter keine Gebäudeversicherung hat, kann es vielleicht sein  dass unsere Privathaftpflicht den Schaden am Gebäude übernimmt? Schließlich war es unsere Küche????

Danke schonmal für eure Antworten auch wenn das Thema eigentlich nicht hierhin gehört

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2011 23:18
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

dann ist Eurer Vermieter aber selber Schuld.. ist doch nicht Euer Problem. Wenn das Wasser das Gebäude beschädigt hat, hat er halt ein Problem. In Euren Räumen wird Euch die Hausrat helfen.

Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass ein Vermieter sein Gebäude nicht versichert.. mehr als fahrlässig. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 23:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als Ergänzung,

normalerweise wird über die Nebenkosten auch eine Gebäudeversicherung anteilig vom Mieter mitgezahlt. Schau mal in euren Mietvertrag

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 23:41
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

wahrscheinlich hat der eigentümer nur ne gebäude-feuerversicherung und keine LW und Sturm eingeschlossen.
Frag bei deiner haftpflichtversicherung nach ob dies unter "mietsachschäden" fällt - von wann ist deine PHV?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 23:47
 JP
(@_jp_)
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Das ging ja mal wieder schnell! Danke!

Wir wollen eigentlich nicht aus unserem Haus ausziehen und haben dadurch natürlich keine Lust auf Schimmel oder so durch feuchte Wände und Böden. der Vermieter sagt er hätte kein Geld dafür! Das Haus wäre wohl gegen Sturm, Hagel und Brand versichert jedoch nicht gegen Leitungswasserschäden!

Ich schätze mal die Private Haftpflicht ist so um die  2,5 bis 3 Jahre alt! Man könnte ja meinen dass wir durch dieses kaputt gegangene Eckventil(haben wir vor 11 JAhren eingebaut) dem Vermieter ja den Schaden an Wand und Boden zugeführt haben!

Wir suchen halt nach einer möglichkeit glimpflich aus der sache raus zu kommen ohne alles selbst zu bezahlen. Da natürlich auch eine Bautrocknungsfirma kommt haben wir und jetzt ein Klimagerät bei den Schwiegereltern geliehen in der Hoffnung damit Wände und Boden trocknen zu können ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2011 23:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Deine Haftpflicht zahlt aber nur, wenn DU auch einen Schaden durch Verletzung Deiner Pflichten verursacht hast. Ein geplatztes Ventil klingt nach Materialschaden, Du bist vermutlich kein Gas-Wasser-Sch****-Experte, als dass Du hättest erkennen können, dass das Ventil schadhaft ist.

Da wird Dir eure Haftpflicht nicht helfen. Das ist Vermietersache.

Ich denke, das sieht nicht gut aus.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 00:04
 JP
(@_jp_)
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Vermutlich hast du Recht LBM!
Ich könnte an die Decke gehn, ich würde ja echht alles in eigenleistung machen aber das Material bezahlt sich leider nicht von selbst....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 00:09
 JP
(@_jp_)
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HAbe eben nochmal auf der HP meiner versicherung nachgelesen da stehet:

Ob Eigentum oder Miete: Leben Sie unbesorgt, wir regeln den Rest!
Ihre selbst genutzte Immobilie im Inland (Wohnungen, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wochenend-/Ferienhaus) sind Bestandteil der Privat-Haftpflicht, wenn an Sie als Inhaber Schadenersatzansprüche gestellt werden sollten. Gleiches gilt für eine vermietete Einliegerwohnung oder für privat vermietete Räume in den versicherten Immobilien.

Unser Versicherungsschutz begleitet Sie auch durch das moderne Energiezeitalter, z. B. wenn Sie Flüssiggastanks zur Wärmeerzeugung nutzen, oder wenn Sie eine Photovoltaik-/Solaranlage auf Ihrem Haus installiert haben. Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen mit Einspeisung des erzeugten Stroms in ein fremdes (z. B. öffentliches) Netz bieten wir Ihnen im Rahmen des Pakets „Sicherheit“. Schäden an privat gemieteten Wohn- und sonstigen Räumen (Mietsachschäden) sind bis zur Deckungssumme mitversichert.

Könte es vielleicht dann doch sein dass es mitversichert ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 00:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

im Rahmen des Pakets „Sicherheit“. Schäden an privat gemieteten Wohn- und sonstigen Räumen (Mietsachschäden) sind bis zur Deckungssumme mitversichert.

Habt ihr denn das Paket "Sicherheit" mit abgeschlossen? Klingt irgendwie optional?

Ansonsten gilt dass, was LBM schon geschrieben hat: Du solltest irgendeine Mitschuld daran tragen, dass das Ventil geplatzt ist. Vielleicht nicht regelmäßig den Sitz od den Zustand kontrolliert? oder gar nicht richtig festgezogen?

Ist es denn eine Direkt-Versicherung oder gibt es noch einen Makler, der einen bei der Regulierung beraten kann?

Andere Frage: wie ist denn das Vorgehen, wenn die Haftpflicht nicht bezahlt? muss der Vermieter nicht für ordnungsgemäße Whg. sorgen? Spät. Feuchte Wände/ Schimmel führen doch zu Mietkürzung?!

was ne Sch...., Gruss toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 00:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehe ich auch nach wie vor so... Die Schäden müssen durch Deine Nachlässigkeit verursacht worden sein. M. E. fällt ein geplatztes Ventil da so gar nicht drunter.

LG LBM, die nicht glauben kann, dass der das wirklich nicht mitversichert hat!!

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 00:41




(@nadda)
Registriert

Hi,

wir hatten mal einen Wasserschaden in den Wänden durch ne alte Silikonfuge. Fakt war, das war über keine Versicherung des Mieters, der es verursacht hat, abgedeckt. Genausowenig über eine Versicherung der Hauseigentümergemeinschaft.

Am Ende durften wir den Schaden auf eigene Kosten renovieren, war aber dann zum Glück doch nicht so schlimm wie es am Anfang ausgesehen hat.

Würde dir raten sofort in jeden feuchten Raum einen guten Bautrockner zu stellen und den durchlaufen zu lassen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 08:30
 JP
(@_jp_)
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Guten Morgen ihr lieben,
ich werde morgen früh bei der Versicherung anrufen und das klären. Ich bin echt verdamt sauer und dann noch die arogante art der Vermieters....
Im notfall habe ich eine Rechtsschutzversicherung! Mein Schwiegervater, selbst Vermieter hat zu uns gesagt wir sollen es Renovieren und all das was Schäden am Gebäude sind dann einfach von der miete abziehen und die Quittung dafür vorlegen....

Wobei ich selbst gestehen muss dass ich das Ventil nie kontrolliert habe :redhead:

Wir sind Direkt Versichert, sprich wir haben keinen Makler, schöne Schei.. haben wir jetzt.

So haben wir uns´unseren Urlaub nicht vorgestellt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 09:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich habe da zum Glück keine eigenen Erfahrungen aber etwas unlogisch kommen mir ein paar eurer Statesment schon vor:

1. Wenn ich nicht mindestens grob fahrlässig handele kommt meine Haftpflichtversicherung nicht auf?
2. Wenn ich einen Schaden in meiner Mietwohnung anrichte, haftet der Vermieter?
3. Wenn er dagegen eine Versicherung hat, muss er den Schaden beheben lassen und wenn nicht, eben nicht?
4. Wenn er den von mir verursachten Schaden nicht behebt, kann ich die Miete kürzen?

Ich kenne es eher so:

1. Wenn ich was kaputt mache, muss ich es bezahlen.
2. Wenn ich eine Haftpflichtversicherung habe, bezahlt die das.
3. Wenn ich einen Anspruch gegen den Vermieter auf Behebung eines Schadens habe, ist es egal ob er dafür eine Versicherung hat oder den Schaden aus eigener Tasche bezahlt.

Was mir überhaupt nicht klar ist, ist wer für die Beseitigung eines von mir verursachten Schadens in meiner Mietwohnung zuständig ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 10:07
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Hausratversicherung trägt bei Frischwasserschäden den Schaden am Mobiliar oder allgemein an beweglichen Sachen.
Die Gebäudeversicherung trägt die Schäden am Gebäude(Putz etc.)

Wenn der Nachbar einen Rohrbruch hat und dadurch ein Schaden entsteht, kann seine Haftpflichtversicherung einspringen, wovon aber abzuraten ist, da die Haftplicht nur den geringen Zeitwerd erstetzt und die Hausrat den Wiederbeschaffungswert.

>Da< steht alles sehr gut beschrieben.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 11:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Beppo,

die Haftpflichtversicherung springt zB nicht ein, wenn ich vom Prinzip alles richtig gemacht habe und trotzdem ein Schaden entstanden ist. Bspw. wenn ich mit meinem 2jährigen Kind (angenommen, deliktunfähige Kinder sind mitversichert) bei Freunden bin und ich gucke andauernd nach ihm, dass es keinen Schaden anrichtet, dann bin ich meiner Aufsichtspflicht nachgekommen, schmeißt es trotzdem die Kontaktlinsen ins Klo, zahlt die Versicherung nicht. Gebe ich aber zu, dass ich ne halbe Stunde geklönt habe, ohne an mein Kind auch nur zu denken, habe ich eine Pflicht (nämlich die der Aufsichtsführung) verletzt und somit kausal dazu beigetragen, dass die Kontaktlinsen meines Gastgebers in der Kanalisation schwimmen. Die Haftpflicht zahlt.

Hier beim TO:
Wenn er bspw. eine Maschine Wäsche anstellt und dann einkaufen geht, der Schlauch platzt und der Waschmaschineninhalt läuft etagenabwärts und verursacht beim Nachbarn drunter einen Wasserschaden, dann zahlt seine Hausratsversicherung den Schaden am eigenen Hausrat, die Haftpflichtversicherung den Schaden beim Nachbarn, weil er die Waschmaschine pflichtwidrig nicht im Auge behalten hat.

Das Ventil aber steht zB gar nicht im Eigentum des TO, er hat weder die Pflicht, das zu warten noch zu beaufsichtigen. Er hat also keine Pflicht verletzt. Demnach zahlt auch seine Haftpflicht nicht den Schaden am Gebäude. In diesem Fall bin ich nicht mal sicher, ob die Hausratversicherung für den Schaden am eigenen Hausrat zuständig ist oder nicht auch die Haftpflichtversicherung des Vermieters (wenn er nicht gewartet hat) bzw. die Gebäudeversicherung (wenn er alles ordnungsgemäß hat warten lassen und trotzdem ein Schaden entstanden ist).
Wenn der Vermieter keine Versicherung hat, müsste er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Der Mieter muss übrigens auch solche Schäden dem Vermieter unbedingt anzeigen, steht im BGB. Daher würde ich schriftlich dazu auffordern. Kann sonst üble Folgen haben, wenn zB Schimmel entsteht und der Vermieter sagt "ich wusste von nix!".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 12:06
 JP
(@_jp_)
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Eben diese dinge die Beppo angesprochen hat sind mir unklar!

Hausrat ist logisch bezahlt alles was ich mir bei einem auszug unter den arm klemmen und mitnhemen würde.

SO aber was bedeutet denn z.B. die Sache mit den Mietsachschäden in der Privathaftpflicht?
Kann ich von meinem Vermieter irgendetwas verlangen z.B. dass er eine Trocknungsfirma beauftragt?

Meine Frau steht kurz vor einem nervenzusammenbruch.... Es geht schließlich um ne Menge Geld!

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 12:07
 JP
(@_jp_)
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Hallo LBM,

also unsere Hausrat trägt den Schaden an unseren Sachen, da war schon ein Gutschter da!

So mal angenommen ich habe dass Eckventil eingebaut als ich damals meine Küche aufgebaut habe, war vor etwa 10-11 Jahren, so kontrolliert und überprüft habe ich seither nicht mehr. Das Ventil platz oder reist wie auch immer nun als wir nicht zu hause waren. So damit hätte ich ja den Schaden dem Vermieter gegenüber verursacht oder nicht? Seine Wände und der Boden sind ja nass weil mein Ventil geplatzt ist ( Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, Vermieter wohnt nicht mit im Haus, sind alleine).

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 12:14
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Das Problem wird sein, das du ja nix dafür kannst, das das Eckventil geplatzt ist.Ob du es montiert hast oder nicht, die Haftpflichtversicherung wird dich an die Hausrat und Gebäudeversicherung verweisen.
Wenn der Vermieter leichtsinniger Weise keine Gebäudeversicherung hat, die solche Schäden abdeckt, wird er in die Pflicht genommen und zahlt den Schaden selber.
Solange der Schaden nicht behoben ist, kannst du die Miete kürzen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 12:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat JP den Schaden nicht alleine schon dadurch zu verantworten, dass er das Ventil eingebaut hat?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 12:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein, die Zeit des Ventils war einfach abgelaufen, es hatte keine Lust mehr und ist geplatzt. 😉
Es ist wahrscheinlich durch Materialermüdung geplatzt und hat mit der Montage nichts zu tun.
Wenn die Verschraubung nicht fest gewesen wäre(Verschulden des Monteurs), wäre das nicht erst nach 11 Jahren für den Schaden verantwortlich gewesen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2011 12:35




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